„
Ich finde nicht, dass sich das widerspricht. Bei der Abwesenheit von initiativem, äußeren Zwang, kann man sich selbstverständlich auch freiwillig dazu entscheiden, bestimmte Rechte (temporär) aufzugeben. Wichtig halte ich vor allem einen Staat, der diese Individualrechte vor dem Gesetz konsequent schützt.
Exakt. Und wenn man berücksichtigt, wie es zu dieser Meinungsbildung kommt, sexuelle Vorlieben oder kulturell, religiös, traditionell etc. wären wir dann wieder zusammen.
Ich kann mich einer religiösen Sekte anschliessen, die verlangt, dass ich meine Individualrechte aufgebe und im Kloster Keuschheit praktiziere. Das ist in Ordnung, wenn ich dieses Konstrukt, durch den Staat geschützt, verlassen kann. Ist ja schwer genug, wenn der kulturelle, berufliche, gesellschaftliche usw. Druck ebenfalls zu überwinden ist und mich der Staat dabei nicht effektiv unterstützen kann.