Die Realität ist nun mal, wie sie ist. Blutspenden unterliegen einem rechtlichen Rahmen und sie verlangen bestimmte Sicherheitskriterien um einen möglichst umfassenden Schutz für die Empfänger zu gewährleisten, umso mehr da diese, wenn sie einer solchen Spende bedürfen, oft in einem gesschwächten Zustand befinden. Aus diesem Grund gibt es Sicherheitsrichtlinien die
nicht der freien Entscheidung jedes Einzelnen unterliegen sondern die verbindlich sind. Das habe ich mir nicht ausgedacht, das ist einfach so. Menschen mit häufig wechselnden Geschlechtspartnern sind übrigens
dauerhaft von der Blutspende ausgeschlossen, ob sie nun aktuelle Tests vorlegen oder nicht. Und natürlich geht es nicht ausschließlich um HIV.
Ob man sich aufgrund der eigenen medizinischen Expertise über diese Richtlinien hinweg setzt muss jeder vor sich selbst verantworten.
Ausschluss von Risikogruppen
Beim Blutspenden hat die Sicherheit der Empfänger der Blutprodukte oberste Priorität. Um das Risiko der Empfänger von Blutspenden zu minimieren, sind bestimmte Personen auf Grund ihrer Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe von der Blutspende ausgeschlossen. Bei diesen Personen ist die statistisch erhöhte Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung an Hepatis B/C oder HIV der gesamten (Risiko-)Gruppe ausschlaggebend, nicht das individuelle Risikopotenzial.
Dazu zählen u.a.:
Personen mit oft wechselnden Sexualpartnern (insbesondere männliche und weibliche Prostituierte)
Homosexuelle Männer
Häftlinge
Drogen-, Medikamenten- und Alkoholabhängige
Wie bereits oben erwähnt, sind hier nur die häufigsten Gründe für einen dauerhaften Ausschluss exemplarisch genannt. Genauere Informationen finden Sie auf dem Fragebogen, der bei jeder Blutspende ausgefüllt werden muss. Dort finden Sie auch die Kriterien, die zu einer zeitweisen Rückstellung vom Blutspenden führen.
Bei Unsicherheiten sollte immer ein Arzt beim Blutspendedienst konsultiert werden, um sich Klarheit zu verschaffen.