Anwalt .....bis bald........Selbstbehalt.........
Irgend ein kluger Kopf (oder verzweifelte Mandant) sagte mal:„Ein Rechtsanwalt
...ist nicht nur ein Diener am Recht,
sondern auch ein Verdiener am Unrecht!
...ist nicht nur ein Diener am Recht,
sondern auch ein Verdiener am Unrecht!
Irgendwann in den Neunzigern hat sich dann das Arbeitsamt Leipzig offenbar mal gesagt:
Wenn das schon so ist, dann machen wir den Pott doch ganz kaputt!
Denn was ist schon Recht!?
So wurde offenbar eine Ausschreibung gemacht, dass sich ab sofort jeder der will eine Anwaltszulassung beim Arbeitsamt Leipzig abholen kann.
Und es trug sich zu, dass alle Tütenkleber (mit und ohne Stadelheim – Examen), Hemmschuhleger, Horndreher, Vollhorste und Vierschröter dort eine Lizenz zum Gelddrucken (sprich Anwaltszulassung) mit einem Exemplar der „Gebührenordnung Anwälte“ abholten und loslegten.
Weshalb es dazu kam, dass Leipzig die dämlichsten Anwälte hat, die man sich vorstellen kann.
Bei der ersten Konfrontation mit dieser Spezies in einer Sorgerechtssache bekam ich von der sichtbar zufriedenen und wohlgenährten Dame den rechtlich profunden Hinweis, „dass ich nicht die Einzige bin, der es da so geht!“
Woraufhin mir über diese verblüffend - kurz und bündig ausformulierte und zutreffende Darstellung eines komplexen gesellschaftlichen Problemes, schier vor Dankbarkeit die Tränen in die Augen schossen.
Und diese Gnade, für einen solch klugen Lösungsansatz keinen Obolus entrichten zu müssen.!
Danke!
Das zweite ebenfalls weibliche Exemplar in Kanzleigemeinschaft „Lächz & Lächz“ (Namensgleichheiten sind vollkommen abstreitbar) mit ihrem männlichen Lebensabschnittsgefährten, war dann schon etwas aufwändiger im Leistungsumfang, bei gleichem Ergebnis.
Frau Lächz verschickt nämlich aneinandergereihte Textbausteine, bei denen ich und die Sachbearbeiterin der Behörde, an die sie adressiert waren, auch bei dreimaligem Lesen nicht herausfinden konnten, wo da der Faden im Knäuel ist, der zu meinem Einzelfall führt.
Ich bin mir sicher. Genau das beabsichtigte Frau Lächz.
Weshalb ich mich mit der Sachbearbeiterin der Behörde schnell telefonisch einigte, und diese Ausnahmeanwältin sich monatelang nicht mehr meldete.
Das hinderte Frau Lächz natürlich nicht daran, nach Ablauf dieser Monate ihren angeheirateten Kanzleigenossen loszuschicken und eine horrende Rechnung für dieses einmalige Textbausteinkonglomerat (früher sagte man schlicht Buchstabensuppe) zu stellen.
Zwischenzeitlich kam ich in beruflichem Zusammenhang in den zweifelhaften Genuss zu erleben, wie mancher Leipziger „Staranwalt“ seine gänzlich unprominenten Mandanten in wirklich wichtigen Verwaltungsrechtsangelegenheiten sichtbar im Stich ließen und einfach zu Verhandlungen nicht erschien. So wie bei den anderen Gerichtssachen dieses Falles auch.
Aber wenn man bei den Zeitschriften mit den großen Buchstaben gut bezahlte Fettbuchstabenproduzenten hat, dann darf man schon mal Mut zur Lücke haben und dem öden Kleinkram, die Verbesserung seines eigenen Handicaps vorziehen.
In eigener Sache folgte dann die Erfahrung, dass dies durchaus kein Einzelfall ist und sogar noch steigerungsfähig, wenn nur die Kostenzusage durch die Rechtschutzversicherung vorliegt.
Denn manche Verteidiger in Leipzig sind geistig so unbewaffnet, dass sie in ihren anwaltlichen Bemühungen nicht über eine Mandatsanzeige mit Aktenanforderung hinauskommen und dann für ihre Schützlinge bis zum Verfahrensausgang und der folgenden Liquidation bei der Versicherung, unerreichbar sind.
Geiz ist auch für Anwälte geil lernen wir!
Nur wenn es an die Rechnung geht, ist diese Sparsamkeit irgendwie uncool. Schließlich bezahlt sich der Porsche und der monatliche Beitrag im Golfclub nicht selbst.
Mir und meiner Kollegin hat in der Sache dann nur geholfen, dass die Staatsanwältin zwar den Humor für 10 Seiten Verfahrens – Einstellungsbegründung, aber eben keinen wirklichen Grund für eine Verhandlungs – Comedy hatte.
Danke vielmals daher an das Faultier, das mit Vornamen so heißt wie das Ikea - Regal.
Ja wer jetzt denkt: „noch mal gut gegangen“, der freut sich so wie ich zu früh.
Denn er hat die Rechnung ohne seinen Arbeitgeber gemacht, der in dieser Sache nach einem halben Jahr (!) plötzlich auch ein wenig Geltungsbedürfnis durchblitzen lassen wollte.
Dumm natürlich, wer sich dann wieder den gleichen Anwalt nimmt.
Naiv wer glaubt, dass er dann einen Besseren bekommt!
Seit November letzten Jahres hat es dann ein neu engagiertes Kleinod seiner Berufsgruppe, nach einem langen Kennenlernvortrag "was er doch für ein toller, rechtsgeschichteschreibender Hecht ist ", auf eine Mandatsanzeige, zwei Aktenanforderungen, zwei Anfragen auf Kostenübernahme aber noch keine Klageschrift gebracht.
Und das obwohl in diesem Rechtsgebiet ein gesetzliches Beschleunigungsgebot gilt, weshalb der Arbeitgeber nach 6 Monaten zu einem Ergebnis zu kommen hat oder es setzt eine Untätigkeitsklage.
Und wie ich bereits sagte.................seit letztem November..........
Ich hoffe dass es trotzdem kein böses Omen ist, dass der Mann mit Namen (..)ar(..)sch heißt.
Kein Wunder, dass heute jeder Arbeitgeber denkt, er könne sich gegenüber seinen „Katzenfutterverdienerinnen“ alles erlauben, wenn ein Land sich solche Abrech(t)nungskünstler leisten kann!
Fazit:
verteidige dich vor Gericht selbst wo es geht (ist gar nicht so schwer) .....
und bleib mir von der Pelle wenn du Anwalt bist ....
kreuzmotznochmal !!