Rapeplay... Ich kann mich auch grundsätzlich täuschen, sry.
Neuerdings... ich erinnere mich an eine Erwähnung in den 20Uhr-Nachrichten, aber ich finde es jetzt auch nicht mehr. Dennoch: Mir scheint das sehr heikel mit dem Metakonsens, vlt Frage der Beweislast:
Was ich mir gemerkt habe, ist, dass sexuelle Handlungen nur dann vorgenommen werden dürften, wenn sie auf explizit ausdrückliche Einwilligung folgen (ja, so absurd das klingen mag, aber man solle demnach wirklich jeweils fragen), das Fehlen eines erkennbaren Widerwillens reiche meiner Erinnerung nach nicht mehr (zwingend) aus.
@****sum Danke für den Link, geht wohl in die Richtung: Insofern könnte StGB117, Abs. 2.1 m. V. n. dann ja schon eine schwammig relevante Sache werden: Wenn das rape-Spiel in vollem Gange ist und aufkommende Ängste für das "Opfer" blockierend wirken (klar, die Frage, wie real das Rollenspiel wahrgenommen wird)... -> grundsätzlich dann aber eine Frage der Beweislast: Es kann schon einen Unterschied machen, wenn die/der jenige in der spielerischen "Täter-"Rolle das gegenseitige Einvernehmen nicht mehr beweisen kann. -.
Neuerdings... ich erinnere mich an eine Erwähnung in den 20Uhr-Nachrichten, aber ich finde es jetzt auch nicht mehr. Dennoch: Mir scheint das sehr heikel mit dem Metakonsens, vlt Frage der Beweislast:
Was ich mir gemerkt habe, ist, dass sexuelle Handlungen nur dann vorgenommen werden dürften, wenn sie auf explizit ausdrückliche Einwilligung folgen (ja, so absurd das klingen mag, aber man solle demnach wirklich jeweils fragen), das Fehlen eines erkennbaren Widerwillens reiche meiner Erinnerung nach nicht mehr (zwingend) aus.
@****sum Danke für den Link, geht wohl in die Richtung: Insofern könnte StGB117, Abs. 2.1 m. V. n. dann ja schon eine schwammig relevante Sache werden: Wenn das rape-Spiel in vollem Gange ist und aufkommende Ängste für das "Opfer" blockierend wirken (klar, die Frage, wie real das Rollenspiel wahrgenommen wird)... -> grundsätzlich dann aber eine Frage der Beweislast: Es kann schon einen Unterschied machen, wenn die/der jenige in der spielerischen "Täter-"Rolle das gegenseitige Einvernehmen nicht mehr beweisen kann. -.