inwieweit dann solche Internet-Schweinereien vorm Arbeitsgericht als beweiskräftig anerkannt würden!
Da braucht es gar kein Arbeitsgericht.
Einige große Firmen checken das ab, wenn sie deine Bewerbung in Händen halten.
Dann kommt ein Schreiben.....
....konnten ihre Bewerbung leider nicht berücksichtigen und wünschen Ihnen für Ihren weiteren Lebensweg ....