... das Thema ist zwar schon etwas älter, jedoch scheint dieses "Problem" oft zu entstehen.
Da geht jemand zu einem prof. Fotografen und lässt Fotos von sich machen.
Zur Auswahl gibt der Fotograf seinen Kunden einen Datenträger mit, wo in geringer Auflösung die Ergebnisse zu betrachten sind.
Diese Daten entsprechen dem ehemaligen Kontaktabzug und sind einzig zur Motivauswahl gedacht.
Die notierte Bildnummer, zusammen mit der Kundennummer gibt der Kunde nun dem Fotografen weiter, der dann die gewünschten Bilder ausarbeitet.
Dieses Verfahren ist eigentlich Standart in vielen Betrieben.
Alternativ kann auch vorher eine gewisse Bilderanzahl ausgehandelt werden. Dann wird dem Kunden nach der Ausarbeitung die bestellte Serie vorgelegt, zzgl. ein Paar Abzügen um eine Auswahl zu bieten. Die zusätzlichen Fotos können, aber müssen nicht mitgekauft werden, da sie ja nicht Bestandteil des Vertrages sind.
Es gibt also zwei Methoden, wie ein Privatkund zu seinen Fotos aus einem Fotostudio bekommen kann.
Einmal durch die Auswahl mittels Vorschaubilder und einmal durch ein festgelegte Bildanzahl.
Bei einer Serie mit festgelegter Bildanzahl ist die Aufnahmegebühr und die Fotos im Preis inbegriffen. Somit zahlt der Kunde einen festen Preis (zzgl. evtl. dazu gekaufter Motive).
Wurde im Vertrag jedoch eine Aufnahmeserie ausgehandelt, wo der Kunde anhand von Vorschaubildern seine Fotos aussuchen kann, dann wurde einzig die Aufnahmegebühr berechnet. (In Ausnahmefällen können jedoch schon eine gewisse Anzahl aus Ausbelichtungen im Preis enthalten sein, was jedoch nicht immer der Fall ist).
In diesem Fall werden die gewünschten Fotos dann zusätzlich berechnet.
Es ist egal in welcher Art man seine Fotoserie bestellt hat, denn eines bleibt gleich.
Der Kund hat nur Anrecht auf die Fotos, für die er auch bezahlt hat!
Also, verwechselt niemals Bildmaterial, das zur Auswahl bereitgestellt wird mit schon bezahlten Fotos!
Auch ist es ein Irrglaube in der Meinung zu verharren, selbst die Vervielfältigung in die Hand nehmen zu können.
Der beauftragte Fotograf >kann< einem das Recht einräumen, doch im Gros aller Fällen sind Vervielfältigungen immer beim beauftragtem Studio in Auftrag zu geben.