Wer falsch parkt und gefährdet oder behindert, gehört kostenpflichtig verwarnt und abgeschleppt. So meine Meinung dazu. Denn nur so schafft man die Behinderung oder Gefährdung ab.
Aus meiner Erfahrung in Frankfurt ist das so, dass private Behinderung niemanden dazu bringt, den Abschleppdienst zu rufen. Eine innerstädtische Gefährdung (auf der Hauptdurchgangsstraße hinter einer schlecht einsehbaren Biegung im Halteverbot) auch nicht. Lediglich eine Beeinträchtigung von Bus oder Bahn sowie Zebrastreifen oder Feuerwehrzufahrt kann dazu führen, dass man abgeschleppt wird. Grund ist, dass das Ordnungsamt keine Lust auf langwierige Prozesse hat, wo sie womöglich verlieren.
Ich bin stark daran interessiert, die Regeln einzuhalten, auch wenn es nicht immer einfach ist. Und es gibt genügend Beispiele für provozierte Vergehen, egal ob durch unsinnige Vorschriften oder erschwertes Einhalten. Da wird eine Grundschule direkt an einer abschüssigen Hauptstraße eines Neubargebiets errichtet (warum nicht in einer ruhigen Sackgasse?), da wird auf einer autobahnähnlichen Ausbaustrecke nach 30 km ohne Geschwindigkeitsbegrenzung der Verzögerungstrichter entfernt (früher erstes Schild 120 km/h, danach 100 km/h, dann Wiederholung 100 km/h; heute nur noch ein Schild [in einer Kurve] 100 km/h) und 152 Meter dahinter (150 Meter schreibt das Gesetz vor) ein Blitzer installiert, da wird im Verlauf einer Landstraßenstrecke in Nordhessen durch Beschilderung über 30 mal die erlaubte Höchstgeschwindigkeit geändert, in wilder Folge 100 / 80 / 70 / 60 / 50 / 30 / 30 nur nachts, so dass man kein Gefühl dafür entwickeln kann, was jetzt gerade gilt, was aber mit 19 Blitzern in jede Richtung überwacht wird, da gibt es Schilder, die so angebracht sind, dass man sie nicht sieht, z.B. hinter einem Dach einer Bushaltestelle oder einer Litfaßsäule, im Kurveninneren, während der Blick abweichend davon dem Straßenverlauf folgen muss...
Das kann auch die Parkregeln betreffen. Wer weiß und hält ein, dass man nicht auf Kanal- und anderen Schachtdeckeln parken darf?
Andererseits habe ich schon oft Stellen gefunden, wo niemals jemand parkt, ohne dass es verboten ist. Parke ich dort, bekomme ich in ca. 10 % der Fälle einen Strafzettel. Gegen den wird Einspruch eingelegt, was meist Erfolg hat, manchmal muss man aber eine Extraschleife drehen. Einmal war schon der Abschleppwagen da, eine junge Ortspolizistin wollte sich profilieren, ihr väterlicher Kollege unterstützte sie dabei. Ich konnte noch rechtzeitig zum Auto eilen.
Sie bezichtigten mich mit falscher Interpretation der Beschilderung des Falschparkens und ignorierten die Korrespondenz früherer Fälle, die ich vor Ort vorzeigen konnte, wo ihr Dienstherr mir Recht gegeben hat. Es half nichts, ich musste das Auto entfernen. Später kam ein Strafzettel wegen Parkens in zweiter Reihe über x Stunden sowie die Rechnung des Abschleppunternehmens für die Anfahrt. Auf meinen erneuten Einspruch - ich habe schon einen dicken Ordner voll Korrespondenz - wurde alles zurückgenommen und die Stadt hat den Abschleppdienst bezahlt. Ich bekam sogar eine ausdrückliche Entschuldigung.
Das Thema ist selten schwarz-weiß. Es sei denn, wir sprechen von den Leuten, die von vorne herein alles ignorieren und egoman ihr Ding durchziehen.
Der Oberlehrer verbunden mit bösen Wünschen hilft allerdings wenig. Bei persönlicher Betroffenheit ist der Rechtsweg der richtige. Auch wenn man meint, man müsse jemanden beim Falschmachen ein Zeichen setzen, kann das Signal helfen. Die Nachbarschaft vergiftet es natürlich, aber da hat der andere vielleicht angefangen und ist selbst schuld.
P.S. In Bezug auf die Frage, ob es denn okay sei, dass die LKWs die Parkverbote nicht gleichermaßen einhalten müssen, erhielt ich schon öfter die Antwort, die könnten ihre Autos ja nicht kleiner machen als sie sind. Ach, und wie ist das jetzt in Bezug auf die immer breiter werdenden PKWs? Die haben - selbstverständlich und zu Recht - keinen entsprechend großen Ermessensspielraum.