Ein Paar und ganz sicher ein Ehepaar mit kleinen Kindern, sollte sich vor solchen Öffnungen GEMEINSAM auf das wie und das wann einigen.
Ohne jeden Alleingang, egal von wem.
Ganz wichtig: Jeder Beteiligte muss ein Veto haben wenn es ihm oder ihr mit etwas nicht gut geht.
Ist dies nicht gegeben sollte man es lassen denn es führt dann über kurz oder lang zum Ende der Beziehung und das sollte der Part, dem etwas nicht gefällt, vorab auch klar benennen.
Das ist kein willkürliches Verbot denn wenn eine Person die vorab gemeinsame Beziehungsgrundlage einseitig verlassen will, dann müssen dieser Änderung selbstverständlich alle "Vertragspartner" vorab zustimmen.
Das ist völlig normal.
Einseitige Vertragsänderungen (hier die ehelichen Vereinbarungen) sind nicht ohne Grund unzulässig.
Swinger Er
Ohne jeden Alleingang, egal von wem.
Ganz wichtig: Jeder Beteiligte muss ein Veto haben wenn es ihm oder ihr mit etwas nicht gut geht.
Ist dies nicht gegeben sollte man es lassen denn es führt dann über kurz oder lang zum Ende der Beziehung und das sollte der Part, dem etwas nicht gefällt, vorab auch klar benennen.
Das ist kein willkürliches Verbot denn wenn eine Person die vorab gemeinsame Beziehungsgrundlage einseitig verlassen will, dann müssen dieser Änderung selbstverständlich alle "Vertragspartner" vorab zustimmen.
Das ist völlig normal.
Einseitige Vertragsänderungen (hier die ehelichen Vereinbarungen) sind nicht ohne Grund unzulässig.
Swinger Er