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Female Choice oder gibt es für Männer ein Recht auf Sex?

*****cgn Frau
8.415 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *******4_7:
Ist es nicht so, dass man eigentlich nur heiratet, um Sex zu bekommen. Ansonsten kann ich ja auf Professionelle zurück greifen.

Damit will ich nur sagen, dass sich Frauen nicht ins gemachte Nest setzen sollten, ohne Gegenleistung oder ähnliches, so was klappt nicht.

Oha , Frauen setzen sich ins gemachte Nest und sollen dafür als "Gegenleistung" Sex anbieten? Interessantes Modell funktioniert schon seit Jahrzehnten derart gut, dass die Mehrheit der von Altersarmut Betroffenen Frauen sind.

Logisch wäre demnach, dass Frauen Sex nur noch zum Spaß haben und gar keine Kinder mehr kriegen und schon gar nicht heiraten.
******_wi Paar
8.302 Beiträge
Zitat von *****cgn:
dass die Mehrheit der von Altersarmut Betroffenen Frauen sind.

Das liegt weniger an dem "gemachten Nest". Wäre das Nest feudal genug, gebe es keine Altersarmut. Auch nach Scheidung nicht.

Das Problem kommt erst dann, wenn die Mischung aus schlecht verdienendem Vater der Kinder, Elternzeit, schlechte Ausbildung wegen Schwangerschaften, Gender Pay Gap, der Tatsache, dass typische Frauenberufe per se schlecht bezahlt werden, etc. zusammen kommen, was leider nicht selten ist.
Zitat von *****cgn:
Zitat von *******4_7:
Ist es nicht so, dass man eigentlich nur heiratet, um Sex zu bekommen. Ansonsten kann ich ja auf Professionelle zurück greifen.

Damit will ich nur sagen, dass sich Frauen nicht ins gemachte Nest setzen sollten, ohne Gegenleistung oder ähnliches, so was klappt nicht.

Oha , Frauen setzen sich ins gemachte Nest und sollen dafür als "Gegenleistung" Sex anbieten? Interessantes Modell funktioniert schon seit Jahrzehnten derart gut, dass die Mehrheit der von Altersarmut Betroffenen Frauen sind.

Logisch wäre demnach, dass Frauen Sex nur noch zum Spaß haben und gar keine Kinder mehr kriegen und schon gar nicht heiraten.

Es gibt also keine Frauen, die so denken? Ich selber bin ein Verfechter für solche Frauen, wenn ich es mir finanziell erlauben könnte, würde ich mir auch so eine Mieze halten. Habe selten erlebt, dass Frauen so ein Betthäschen suchen!
*****cgn Frau
8.415 Beiträge
Themenersteller 
Du erwartest ernsthaft eine Antwort, nachdem du „Mieze“ geschrieben hast?
Ne, wenn Frau es so genau nimmt! *lol*
*****cgn Frau
8.415 Beiträge
Themenersteller 
Oh, ich soll dich gar nicht ernst nehmen? Kein Problem, kriege ich hin.
*********acht Frau
7.755 Beiträge
Zitat von *******4_7:
Ist es nicht so, dass man eigentlich nur heiratet, um Sex zu bekommen. Ansonsten kann ich ja auf Professionelle zurück greifen.

Damit will ich nur sagen, dass sich Frauen nicht ins gemachte Nest setzen sollten, ohne Gegenleistung oder ähnliches, so was klappt nicht.

*cringe*...
Willkommen in der Wirklichkeit:
Sex kann man auch ohne Eheschließung haben und kein Mann ist gezwungen, eine erwerbslose und -unwillige Frau zu heiraten.
**********tones Mann
552 Beiträge
Zitat von *******4_7:
Als wenn es darauf ankommen würde, dass du mich ernst nimmst? Für eine Stunde kann ich mir ne Mieze buchen und den Rest des Tages in meinem Garten verbringen oder angeln gehen.

In einer Lokalität wie dem JC, wo die meisten Frauen nur schnell ein entsprechend explizites Date einstellen müssen, und schon stehen mehr oder weniger viele Typen auf der Matte, gegenüber Frauen damit zu prahlen, dass man(n) sich "für eine Stunde [...] ne Mieze buchen" kann, halte ich ja eher für ein Eigentor. But that's just me. *top2*
*****cgn Frau
8.415 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von **********tones:
Zitat von *******4_7:
Als wenn es darauf ankommen würde, dass du mich ernst nimmst? Für eine Stunde kann ich mir ne Mieze buchen und den Rest des Tages in meinem Garten verbringen oder angeln gehen.

In einer Lokalität wie dem JC, wo die meisten Frauen nur schnell ein entsprechend explizites Date einstellen müssen, und schon stehen mehr oder weniger viele Typen auf der Matte, gegenüber Frauen damit zu prahlen, dass man(n) sich "für eine Stunde [...] ne Mieze buchen" kann, halte ich ja eher für ein Eigentor. But that's just me. *top2*

Nein. Nicht nur du.

Meine Oma hätte, ganz pragmatisch, gefragt, wozu ne Stunde, wenn fünf Minuten reichen. Also, nicht nur du.
****ke Frau
1.881 Beiträge
Zitat von **********tones:
Zitat von *******4_7:
Als wenn es darauf ankommen würde, dass du mich ernst nimmst? Für eine Stunde kann ich mir ne Mieze buchen und den Rest des Tages in meinem Garten verbringen oder angeln gehen.

In einer Lokalität wie dem JC, wo die meisten Frauen nur schnell ein entsprechend explizites Date einstellen müssen, und schon stehen mehr oder weniger viele Typen auf der Matte, gegenüber Frauen damit zu prahlen, dass man(n) sich "für eine Stunde [...] ne Mieze buchen" kann, halte ich ja eher für ein Eigentor. But that's just me. *top2*

Genau *haumichwech*
Wir Frauen Können uns hier ständig was buchen… völlig kostenlos 🙈

(Sorry, der musste sein)
Zitat von ****ke:
Genau *haumichwech*
Wir Frauen Können uns hier ständig was buchen… völlig kostenlos 🙈

(Sorry, der musste sein)

Wenn ich mich anstrengen wollte, könnte ich das auch erreichen. Mein Glück ist, es ist mir total egal.
Zitat von *******uld:
Zitat von ****nnD:

...
Tatsächlich beinhaltet u. a. der § 1353 BGB die gesetzliche Pflicht zur körperlichen Befriedigungen in der Ehe.
Dies belegt auch die ständige, auch heutige Rechtsprechung.
...
Dann lese Du Dir den Paragraphen und die Erläuterungen dazu mal durch. Da steht nichts davon drin.
....

Ich kann verstehen, dass Laien daraus nicht den juristischen Hintergrund verstehen, da in juristischen Formulierungen nicht immer die "allgemein" gebräuchlichen Begriffe beinhaltet, aber wenn man sich etwas Mühe gibt, erkennt man deren Sinn und Zweck.
Nochmal: Belegt durch die ständige, auch heutige Rechtsprechung!
******_wi Paar
8.302 Beiträge
Zitat von ****nnD:
Zitat von *******uld:
Zitat von ****nnD:

...
Tatsächlich beinhaltet u. a. der § 1353 BGB die gesetzliche Pflicht zur körperlichen Befriedigungen in der Ehe.
Dies belegt auch die ständige, auch heutige Rechtsprechung.
...
Dann lese Du Dir den Paragraphen und die Erläuterungen dazu mal durch. Da steht nichts davon drin.
....

Ich kann verstehen, dass Laien daraus nicht den juristischen Hintergrund verstehen, da in juristischen Formulierungen nicht immer die "allgemein" gebräuchlichen Begriffe beinhaltet, aber wenn man sich etwas Mühe gibt, erkennt man deren Sinn und Zweck.
Nochmal: Belegt durch die ständige, auch heutige Rechtsprechung!

Lassen wir das mal so stehen:
Was erwartet denn die verweigernde Ehefrau, wenn er es zur Anzeige bzw Klage vorbringt?
Sie wird kontern, dass er durch sein Verhalten Situationen schafft, die unzumutbar für einvernehmlichen Sex seien.

Und dann?
**********tones Mann
552 Beiträge
Zitat von ****nnD:

Nochmal: Belegt durch die ständige, auch heutige Rechtsprechung!

Könntest Du da bitte ein paar Urteile zitieren?
Bei "ständige, auch heutige Rechtsprechung" etwarte ich jetzt ein bisschen mehr als das Amtsgericht Brühl anno '99... *g*
**********hen70 Frau
14.388 Beiträge
§ 1353
Eheliche Lebensgemeinschaft

(1) Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.

(2) Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechts darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist.
Irgendwie hab ich vermutlich einen Knick in der Linse...

Einklagbar oder nicht? Ist Sex eine Ehepflicht?

Die ehelichen pflichten sind im BGB verankert. Dort heißt es in §1353: "Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet." Das heißt, wer verheiratet ist, muss zusammen wohnen und auch einen gemeinsamen Haushalt führen. Außerdem tragen sie füreinander Verantwortung.

Vor 30 Jahren zählte ehelicher Beischlaf noch zu den gesetzlich verankerten Pflichten. Doch die Zeiten haben sich geändert. "Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechts darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist", steht im BGB. Eine daraus resultierende Pflicht auf Sex bleibt umstritten. Die "Herstellung des ehelichen Lebens" ist laut §120 FamFG nicht einklagbar. Dafür ist aber eine Vergewaltigung in einer Ehe laut §177 StGB strafbar.
https://www.news.de/reisen-u … derplanung-vergewaltigung/1/
Zitat von ******_wi:

...
Tatsächlich beinhaltet u. a. der § 1353 BGB die gesetzliche Pflicht zur körperlichen Befriedigungen in der Ehe.
Dies belegt auch die ständige, auch heutige Rechtsprechung.
...
******
Lassen wir das mal so stehen:
Was erwartet denn die verweigernde Ehefrau, wenn er es zur Anzeige bzw Klage vorbringt?
Sie wird kontern, dass er durch sein Verhalten Situationen schafft, die unzumutbar für einvernehmlichen Sex seien.

Und dann?

**

Nicht falsch verstehen, Anzeigen oder Klagen wegen sexueller Verweigerungen in der Ehe, sind NICHT möglich (erwähnte bereits den § 120 FamFG).

Es geht um Scheidung wegen "Nichterfüllung ehelicher Pflichten" - genauer gesagt: regelmässiger sexueller Befriedigungen des Partner*in.
*********acht Frau
7.755 Beiträge
Eheleute müssen auch nicht zusammen wohnen. Es muss nur erkennbar sein, dass sie eine füreinander eintretende udn einstehende Gemeinschaft bilden.
Das gilt jedenfalls nach deutschem Recht.

Eine Verpflichtung zu sexuellen Handlungen gibt es ebenfalls nicht, da Sex nur einvernehmlich stattfinden darf, also beide es wollen müssen.

Demnach gibt es in einer Ehe kein Recht auf Sex, nicht für den Mann und nicht für die Frau.
**********hen70 Frau
14.388 Beiträge
Zitat von ****nnD:

**

Nicht falsch verstehen, Anzeigen oder Klagen wegen sexueller Verweigerungen in der Ehe, sind NICHT möglich (erwähnte bereits den § 120 FamFG).

Es geht um Scheidung wegen "Nichterfüllung ehelicher Pflichten" - genauer gesagt: regelmässiger sexueller Befriedigungen des Partner*in.
Öhm, und was passiert dann?

Sie wird geteert und gefedert?
*********acht Frau
7.755 Beiträge
Zitat von ****nnD:


Es geht um Scheidung wegen "Nichterfüllung ehelicher Pflichten" - genauer gesagt: regelmässiger sexueller Befriedigungen des Partner*in.

Vielleicht lebst du in einem anderen Land? In Deutschland muss man keinen speziellen Grund haben oder angeben, wenn man sich scheiden lassen will. Es reicht, dass die Ehe (ggf. einseitig) für gescheitert erklärt wird.
*****cgn Frau
8.415 Beiträge
Themenersteller 
Was passiert denn in den Ehen, wo „er“ nicht will oder kann?
**********tones Mann
552 Beiträge
Zitat von ****nnD:

Nicht falsch verstehen, Anzeigen oder Klagen wegen sexueller Verweigerungen in der Ehe, sind NICHT möglich (erwähnte bereits den § 120 FamFG).

Es geht um Scheidung wegen "Nichterfüllung ehelicher Pflichten" - genauer gesagt: regelmässiger sexueller Befriedigungen des Partner*in.

Das hast Du dann allerdings mindestens mal missverständlich formuliert, wenn Du daraus ableitest, dass "der § 1353 BGB die gesetzliche Pflicht zur körperlichen Befriedigungen in der Ehe [beinhaltet]".

Weitaus gängiger dürfte Henrichs Definition sein, dass "die Ehe als körperliche Gemeinschaft auch zur Befriedigung des Geschlechtstriebs unter wechselseitiger Rücksichtnahme auf Gesundheit und psychische Disposition dient".
Woraus sich dann natürlich vor dem Scheidungsgericht ggf. manches ableiten lässt. Aber mit Sicherheit nicht "die gesetzliche Pflicht zur körperlichen Befriedigungen in der Ehe".
Zitat von **********hen70:
§ 1353
Eheliche Lebensgemeinschaft

(1) Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.

(2) Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechts darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist.
Irgendwie hab ich vermutlich einen Knick in der Linse...

Einklagbar oder nicht? Ist Sex eine Ehepflicht?

Die ehelichen pflichten sind im BGB verankert. Dort heißt es in §1353: "Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet." Das heißt, wer verheiratet ist, muss zusammen wohnen und auch einen gemeinsamen Haushalt führen. Außerdem tragen sie füreinander Verantwortung.

Vor 30 Jahren zählte ehelicher Beischlaf noch zu den gesetzlich verankerten Pflichten. Doch die Zeiten haben sich geändert. "Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechts darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist", steht im BGB. Eine daraus resultierende Pflicht auf Sex bleibt umstritten. Die "Herstellung des ehelichen Lebens" ist laut §120 FamFG nicht einklagbar. Dafür ist aber eine Vergewaltigung in einer Ehe laut §177 StGB strafbar.
https://www.news.de/reisen-u … derplanung-vergewaltigung/1/

*******
Bitte den Text GANZ und RICHTIG verstehend LESEN!
Zitat-ausschmitt, zweiter Satzteil: .... Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechts darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist", ... ENDE/Zitat

Hat also nichts mit dem Thema "Eheliche Pflichtenerfüllung zutun. ebensowenig Vergewaltigungen.
Das das Recht auf Erfüllung der ehelichen Pflichten (regelmässiger sexueller Befriedigungen) nicht einklagbar ist hatte ich bereits, in Verbindung mit § 120 FamFG erklärt.
Zitat von *****cgn:
Was passiert denn in den Ehen, wo „er“ nicht will oder kann?

Gilt analog dem, wenn Sie nicht will/kann.
**********hen70 Frau
14.388 Beiträge
Aber was passiert denn nun bei der Scheidung?
*****cgn Frau
8.415 Beiträge
Themenersteller 
Wenn ich die Kommentare richtig lese, gehen fast alle von unwilligen Frauen aus.
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