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Female Choice oder gibt es für Männer ein Recht auf Sex?

*****cgn Frau
8.415 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von **********hen70:
Aber was passiert denn nun bei der Scheidung?

Tja, kommt drauf an, wen du fragst.
Es gibt kein recht auf Sex. Punkt und aus.
*****cgn Frau
8.415 Beiträge
Themenersteller 
Du glaubst ja, du kannst dir das Recht kaufen. Und vertragsrechtlich wird’s jetzt echt spannend.
Zitat von *****cgn:
Du glaubst ja, du kannst dir das Recht kaufen. Und vertragsrechtlich wird’s jetzt echt spannend.

Bin ich gemeint?
**********hen70 Frau
14.386 Beiträge
Zitat von *****cgn:
Zitat von **********hen70:
Aber was passiert denn nun bei der Scheidung?

Tja, kommt drauf an, wen du fragst.
Na, ich hätte das gerne von @****nnD gehört, der in den Raum stellte, dass das bei der Scheidung irgendwas bewirken würde.

M.E. ist es so, wie einige schon schrieben, dass bei der Scheidung in diesem Jahrtausend nicht mehr nach der Schuldfrage entschieden wird.
Aber der Herr scheint ja andere Ansichten und vllt. ja auch Erkenntnisse zu haben.
Zitat von *********acht:
Eheleute müssen auch nicht zusammen wohnen. Es muss nur erkennbar sein, dass sie eine füreinander eintretende udn einstehende Gemeinschaft bilden.
Das gilt jedenfalls nach deutschem Recht.

Eine Verpflichtung zu sexuellen Handlungen gibt es ebenfalls nicht, da Sex nur einvernehmlich stattfinden darf, also beide es wollen müssen.

Demnach gibt es in einer Ehe kein Recht auf Sex, nicht für den Mann und nicht für die Frau.

*****

Ob Zusammenwohnen oder nicht, ist die Entscheidung BEIDER!
Das Gesetz geht bei einer Heirat davon aus, dass Beide eine Familie gründen wollen - zumindest eine Person davon. Wenn nun eine Person sich aber, im Nachhinein, anders entscheidet und Sex verweigert, dann stellt es rein rechtlich eine Nichterfüllung der ehelichen Pflichten dar!

Natürlich gelten auch hier Ausnahmen, wie z. B. im Nachhinein eintretende Krankheiten, welche die Durchführung nicht möglich machen oder andere Situationen, welche da sind : Hoch-Schwangerschaft, körperliche Gebrechen, welche die Ausführung verhindert, etc.
Nicht-Juristen*innen mögen sich juristischen Rat einholen.
Ja natürlich, es ist sicher ein Grund für eine Scheidung, aber dafür braucht man keinen Grund. Ein Härtefall ist es nicht.
Zitat von **********hen70:
Zitat von *****cgn:
Aber was passiert denn nun bei der Scheidung?


M.E. ist es so, wie einige schon schrieben, dass bei der Scheidung in diesem Jahrtausend nicht mehr nach der Schuldfrage entschieden wird.
Aber der Herr scheint ja andere Ansichten und vllt. ja auch Erkenntnisse zu haben.

******
Der Fehler mancher Teilnehmenden an diesem Thema, liegt im Falschverstehen der Aussagen, entweder weil sie nicht richtig Lesen und dieses richti einordnen können, zum anderem, weil sie kein oder zu geringes juristisches Fachwissen haben.

Es geht NICHT um Scheidungsgrund bei einer Einigungsscheidung, sondern lediglich darum, wenn die andere Partei sich NICHT scheiden lassen will / die Scheidung verweigert!
**********hen70 Frau
14.386 Beiträge
@****nnD
Irgendwie scheinst du in den 70er Jahren hängen geblieben zu sein...

Der von dir hier vorgebrachte Paragraf lautet zwischenzeitlich:
§ 1353
Eheliche Lebensgemeinschaft

(1) Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.
...

Es fällt also auch eine gleichgeschlechtliche Ehe unter diesen Paragrafen. Sicher gibt es auch da ein entsprechendes Sexualleben. Das passt aber zu deiner Argumentation mal so überhaupt nicht.

Erzähl doch mal was denn nun bei der Scheidung deiner Meinung nach passiert.
**********hen70 Frau
14.386 Beiträge
Zitat von ****nnD:

******
Der Fehler mancher Teilnehmenden an diesem Thema, liegt im Falschverstehen der Aussagen, entweder weil sie nicht richtig Lesen und dieses richti einordnen können, zum anderem, weil sie kein oder zu geringes juristisches Fachwissen haben.

Es geht NICHT um Scheidungsgrund bei einer Einigungsscheidung, sondern lediglich darum, wenn die andere Partei sich NICHT scheiden lassen will / die Scheidung verweigert!
Es kann die Scheidung nicht verweigert werden, wenn EINER der Eheleute sich scheiden lassen möchte. Und welchen Grund dieser dafür hat, ist ebenfalls völlig unerheblich.
******_wi Paar
8.302 Beiträge
Zitat von ****nnD:
Es geht NICHT um Scheidungsgrund bei einer Einigungsscheidung, sondern lediglich darum, wenn die andere Partei sich NICHT scheiden lassen will / die Scheidung verweigert!

Und? Dann zieht einer aus, oder lebt getrennt in der gleichen Wohnung weiter (geht auch teilweise, kein gemeinsames Schlafzimmer, kein gemeinsames Essen, Fernsehen, etc.) und nach einem 1 Trennung kann auch gegen den Willen des anderen geschieden werden. Oder habe ich da was falsch abgespeichert?
Zitat von **********hen70:
Es kann die Scheidung nicht verweigert werden, wenn EINER der Eheleute sich scheiden lassen möchte. Und welchen Grund dieser dafür hat, ist ebenfalls völlig unerheblich.

Ja es geht ja um die Dauer, Härtefall ist sofort, Einvernehmlich 1 Trennungsjahr, ansonsten wenn einer nicht will, kann sich das schon auf 3 Jahre hinstrecken.
**********hen70 Frau
14.386 Beiträge
Was tun, wenn der Ehepartner die Scheidung nicht will?

Wenn Ihr Ehepartner der Scheidung nicht zustimmt, müssen Sie beweisen, dass die Ehe „zerrüttet“ ist. Gelingt dies nicht, kann die Ehe erst nach drei Jahren Trennung geschieden werden, wenn die Zustimmung des Ehepartners nicht mehr erforderlich ist. Wenn Sie einen neuen Partner (Partnerin) an Ihrer Seite haben, wird der Richter Sie zumeist schon nach 1 Jahr Trennungszeit scheiden!
https://www.scheidung.de/30-tipps-fragen-und-antworten.html

*nixweiss* Eigentlich ja gar nicht so schwierig.
****yn Frau
13.440 Beiträge
Zitat von *******4_7:
Einvernehmlich 1 Trennungsjahr

Wie geht das denn nicht einvernehmlich?
Wenn einer auszieht und seinen Wohnsitz ändert, was will der andere denn machen? Ihn zwingen, weiterhin mit ihm zu wohnen? Alles, was verhindern würde, dass ein Partner auszieht und sich räumlich trennt, fiele sehr wahrscheinlich unter häusliche Gewalt oder Nötigung und in solchen Fällen muss nichtmal mehr ein Trennungsjahr eingehalten werden, wenn das vor Gericht kommt.
*********acht Frau
7.755 Beiträge
Zitat von **********hen70:
Aber was passiert denn nun bei der Scheidung?

Nix. Aus "kein Sex" folgt nach deutschem Recht nichts bei einer Scheidung. Es gibt keine Abstriche oder Zuschläge beim Ehegattenunterhalt und auch sonst keine rechtlichen Konsequenzen. Lediglich bei Gewalt kann beispielsweise eine Wegweisung ausgesprochen werden.

An keiner Stelle eines Scheidungsverfahrens wird nach sexueller Aktivität gefragt - auch nicht nach anderen Problemen. Seitdem das Schuldprinzip vom Zerrüttungsprinzip abgelöst wurde, gibts keine Begründungsnotwenigkeit mehr.

Eine Ehe gilt auch als Ehe, wenn kein Sex stattfindet. Sogar bei Unterhaltsgemeinschaften und verfestigten Partnerschaften spielt der Punkt 'gemeinsamer Sex' keine Rolle, da sich Partnerschaften laut aktueller Rechtsauffassung nicht alleine über Sex definieren.

Daraus folgt: Die Eheschließung begrundet nach deutschem Recht kein Recht auf Sex, auch wenn die Ehe der gegenseitigen Befriedigung dienen soll, wie überhaupt der gegenseitigen Unterstützung.
Sicherlich steckt das mit der Sexgarantie in vielen Köpfen drin, aber nicht in den Gesetzbüchern.
*********acht Frau
7.755 Beiträge
Zitat von ****nnD:
Zitat von **********hen70:
Zitat von *****cgn:
Aber was passiert denn nun bei der Scheidung?


M.E. ist es so, wie einige schon schrieben, dass bei der Scheidung in diesem Jahrtausend nicht mehr nach der Schuldfrage entschieden wird.
Aber der Herr scheint ja andere Ansichten und vllt. ja auch Erkenntnisse zu haben.

******
Der Fehler mancher Teilnehmenden an diesem Thema, liegt im Falschverstehen der Aussagen, entweder weil sie nicht richtig Lesen und dieses richti einordnen können, zum anderem, weil sie kein oder zu geringes juristisches Fachwissen haben.

Es geht NICHT um Scheidungsgrund bei einer Einigungsscheidung, sondern lediglich darum, wenn die andere Partei sich NICHT scheiden lassen will / die Scheidung verweigert!

Der unwillige Part kann eine Scheidung nicht verweigern. Er kann nur auf ein Trennungsjahr bestehen, das ist alles. Geschieden wird so oder so.

Nochmal die Frage: Sprichst du von aktuellem deutschen Recht?
*********acht Frau
7.755 Beiträge
Aber das ist eh *offtopic*

Ein Recht ist jedenfalls immer etwas, das nach gesellschaftlicher Norm gesetzt ist oder nicht. Unterschiedliche Kulturkreise haben in punkto Rechtekatalog sehr unterschiedliche Normen, und auch bei den sog. Naturrechten (Menschenwürde etc.) gibt es weltweit keine einheitliche Auffassung.

Man muss also einen Rechtsraum festlegen, innerhalb dessen man von 'Recht auf xyz' spricht.

Kann und soll man Kinder schlagen?
(*ggg*) (Liedtext von Till Lindemann)
Ein Recht auf Bildung?
Ein Recht auf körperliche Unversehrtheit?
Ein Recht auf freie Meinungsäußerung?
Auf Sex?

Hier werden die Antworten je nach Nation und deren Rechtekatalog sehr unterschiedlich ausfallen.

Kann man ein moralisches Recht bzw. einen Anspruch unabhängig vom juristischen geltend machen? Schwierig. Aber das scheint mir eher die Frage dieses Threads zu sein, denn juristisch lautet die Antwort klar Nein, da ein solches Recht auf Sex einklagbar wäre und also die Pflicht eines anderen Menschen begründen würde, diesen Rechtsanspruch erfüllen zu müssen. Und davor wiederum schützt das Gesetz. Auch Sexarbeiter*innen sind nicht dazu verpflichtet, jeden Kunden/jede Kundin zu bedienen.
*********erker Mann
11.912 Beiträge
Wenn ich so lese, wie Männer und Frauen irgendwie verächtlich und abwertend übereinander schreiben, dann wundert es einen doch, das manche von ihnen miteinander Sex haben...
Mich erstaunt nur, das widersinnige und schludrig formulierte Beiträge am meisten beachtet und diskutiert werden, so als würde sich jeder berufen fühlen, das nun gerade rücken zu müssen. Da reibt sich jeder Troll die Hände. Das Thema geht leider dabei verloren.
**********tones Mann
552 Beiträge
Zitat von *********acht:
Zitat von **********hen70:
Aber was passiert denn nun bei der Scheidung?

Nix. Aus "kein Sex" folgt nach deutschem Recht nichts bei einer Scheidung. Es gibt keine Abstriche oder Zuschläge beim Ehegattenunterhalt und auch sonst keine rechtlichen Konsequenzen.

Das AG Brühl war hier vor 22 Jahren anderer Meinung und hat tatsächlich den Unterhalt gekürzt.

Ob das Urteil so heute nochmal fallen würde, halte ich allerdings für fraglich. Daher hätten mich aktuellere Urteile interessiert ("...ständige, auch heutige Rechtsprechung..."), aber die ist der Kollege ja bislang schuldig geblieben...
*****cgn Frau
8.415 Beiträge
Themenersteller 
"Mich erstaunt nur, das widersinnige und schludrig formulierte Beiträge am meisten beachtet und diskutiert werden, so als würde sich jeder berufen fühlen, das nun gerade rücken zu müssen. Da reibt sich jeder Troll die Hände. Das Thema geht leider dabei verloren."

Ja, zum Teil. Ich finde die Botschaften hinter den Kommentaren, gerade hinter den schludrig formulierten, total interessant. Die zeigen oft unverhohlen, wo der Schreiber steht.
******_wi Paar
8.302 Beiträge
Die Erkenntnisse kann man ja in den Notizen zum Profil festhalten, um so manchem nicht mehrfach auf den Leim zu gehen.
*********acht Frau
7.755 Beiträge
Zitat von *********erker:
Wenn ich so lese, wie Männer und Frauen irgendwie verächtlich und abwertend übereinander schreiben, dann wundert es einen doch, das manche von ihnen miteinander Sex haben...

Gibt halt immer sone und sone Exemplare. *g*
********r_80 Mann
189 Beiträge
Zitat von *********acht:
Zitat von *********erker:
Wenn ich so lese, wie Männer und Frauen irgendwie verächtlich und abwertend übereinander schreiben, dann wundert es einen doch, das manche von ihnen miteinander Sex haben...

Gibt halt immer sone und sone Exemplare. *g*

Und dann gibts noch janz andere!
******836 Mann
1.360 Beiträge
Klar heidicgn, Sex ist in einem Scheidungsverfahren kein Thema (mehr).
Es gibt aber einige andere Themen, die solch ein Verfahren erheblich (!!!) verzögern können.
So bei mir, beantragt 2005, Scheidung vollzogen erst in 2011. Warum? Kinder, Vorsorge, Betreuung, Unterhalt, zudem auch noch Finanzamt, und einige andere (eigentlich) Kleinigkeiten. War sehr langwierig, auch sehr teuer, viele Gerichtstermine. Klar, alles wichtig, aber äußerst nervig. Nunmehr ist aber zum Glück endlich Ruhe! Auch mit den Kinder läuft alles inzwischen zufreidenstellend, beidseitig.
Hängt aber sehr davon ab, wie sich die Ex-Partner verhalten (in meinem Fall leider bekriegen).
Mit Sex hat's aber gar nix zu tun!
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