„Eheleute müssen auch nicht zusammen wohnen. Es muss nur erkennbar sein, dass sie eine füreinander eintretende udn einstehende Gemeinschaft bilden.
Das gilt jedenfalls nach deutschem Recht.
Eine Verpflichtung zu sexuellen Handlungen gibt es ebenfalls nicht, da Sex nur einvernehmlich stattfinden darf, also beide es wollen müssen.
Demnach gibt es in einer Ehe kein Recht auf Sex, nicht für den Mann und nicht für die Frau.
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Ob Zusammenwohnen oder nicht, ist die Entscheidung BEIDER!
Das Gesetz geht bei einer Heirat davon aus, dass Beide eine Familie gründen wollen - zumindest eine Person davon. Wenn nun eine Person sich aber, im Nachhinein, anders entscheidet und Sex verweigert, dann stellt es rein rechtlich eine Nichterfüllung der ehelichen Pflichten dar!
Natürlich gelten auch hier Ausnahmen, wie z. B. im Nachhinein eintretende Krankheiten, welche die Durchführung nicht möglich machen oder andere Situationen, welche da sind : Hoch-Schwangerschaft, körperliche Gebrechen, welche die Ausführung verhindert, etc.
Nicht-Juristen*innen mögen sich juristischen Rat einholen.