Zitat von *****led:
„Ich habe den Eindruck, daß @****p35 hier verschiedenes vermischt.
Schuldfähigkeit wäre im Einzelfall per Gutachten zu bestätigen, das gilt für alle, egal ob NT oder Autist. Autismus ist ja nicht geistig minderbemittelt [...]
Autismus ist auch nicht gleichzusetzen mit Krankheit - das kann zwar auch bedeuten, daß ein Autist je nach Ausprägung wie andere chronisch Erkrankte Anspruch auf mehr Leistungen in verschiedenen Bereichen haben, aber so pauschal wie hier gesagt eben nicht.
Schuldfähigkeit wäre im Einzelfall per Gutachten zu bestätigen, das gilt für alle, egal ob NT oder Autist. Autismus ist ja nicht geistig minderbemittelt [...]
Autismus ist auch nicht gleichzusetzen mit Krankheit - das kann zwar auch bedeuten, daß ein Autist je nach Ausprägung wie andere chronisch Erkrankte Anspruch auf mehr Leistungen in verschiedenen Bereichen haben, aber so pauschal wie hier gesagt eben nicht.
Ich habe weder pauschal formuliert oder gesagt, dass Autismus eine geistige Beeinträchtigung sei, noch habe ich es mit Krankheit gleichgesetzt oder - der Vollständigkeit halber - behauptet, AutistInnen wären oft unhöflich (ganz im Gegenteil).
@*******bene "wo steht das denn?"...dass ein Autismus-Gutachten etwa für juristische Schuldfrage durchaus ebenso eine Rolle spielen kann, wie bei obigem Beispiel mit ergotherapeutischer Unterstützung? ...
-> nun, tatsächlich zumindest "im Nähkästchen": Erst vor Kurzem sprach ich darüber mit einem Psychiater, der bedauerte, dass seit ca. 6Monaten Langzeitergo für viele andere Diagnosen nicht mehr gezahlt werde - deshalb kam ich auf dieses Beispiel. Das juristische dürfte obendrein auch im Internet zu recherchieren sein. Die Schuldunfähigkeit ist nicht grundsätzlich durch Autismus eingeschränkt (so will ich bitte nicht verstanden werden), aber es - wie gesagt - kann eine Rolle spielen (so jedenfalls meine Erfahrungen).