Hier ein Auszug aus einem aktuellen Model Release Vertrag TfP:
Model Release
(TfP – time-for-prints Vereinbarung)
zwischen
Por_Trait
(im Folgenden „Fotograf“ genannt)
und
(im Folgenden „Model“ genannt)
wird folgende unwiderrufliche Vereinbarung über die Nutzung von Fotografien getroffen:
1. Die Parteien vereinbaren, dass sämtliche Rechte, insbesondere die Rechte am eigenen Bild des Models, für jegliche bekannte und unbekannte Nutzungsart (insbesondere das Recht, die Bilder zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen und öffentlich und/oder nichtöffentlich wiederzugeben) an den am durch den Fotograf von dem Model angefertigten Fotos unwiderruflich, sowie zeitlich und örtlich unbeschränkt - auch zum Zweck der Eigenwerbung einschließlich Fotowettbewerben – dem Fotografen zustehen und der Fotograf diese Rechte auch auf Dritte übertragen kann. Das Model willigt insoweit ein, dass das Bildnis in beliebigen Medien veröffentlicht wird, zeitlich und räumlich unbefristet. Nicht erlaubt ist die Nutzungsrechteübertragung an Dritte, sofern diese die Fotos im Pornographischen Sinne zu deren kommerziellen Zwecken und/oder die Veröffentlichung in pornographischen Medien, genutzt werden sollte.
2. Der Name des Models kann vom Fotografen oder von Dritten nach freiem Ermessen erwähnt oder auch weggelassen werden.
3. Ein Anspruch auf eine Nutzung im oben genannten Sinne wird durch diese Vereinbarung nicht begründet. Das Model hat im Falle einer Nichtnutzung keinerlei Rückruf oder sonstiges Widerrufsrecht. Auskunftsrechte über den Umfang der erfolgten Nutzung stehen dem Model nicht zu.
4. Das Model ist einverstanden, dass das Aufnahmematerial retuschiert und/oder mit anderen Bildern, Text, Grafiken, Film, Audio und audiovisuellen Medien kombiniert, zugeschnitten und verändert wird. Das Model stimmt einer Nutzung des Fotos in satirischen, künstlerischen und vergleichbaren Gestaltungen, auch unter Verfremdung der Originalaufnahme, zu.
5. Als Honorar erhält das Model innerhalb von 2 Wochen nach dem Shooting eine Auswahl (mindestens 12 Bilder) der angefertigten Fotos mit einer Mindestauflösung von 2400 Pixeln Breite (Querformat). Das Model darf diese Fotos für persönliche Zwecke und zur Eigenwerbung (Sedcards, eigene Webpräsenzen, Kataloge/Datenbanken von Model-Agenturen etc.) frei und kostenlos verwenden. Der Verkauf und/oder die Einräumung von Nutzungsrechten an den Bildern an sonstige Dritte, insbesondere für kommerzielle Zwecke, ist auch für das Model ausgeschlossen, soweit die Übertragung der Nutzungsrechte nicht bei der Nutzung von sozialen Netzwerken oder für Fotowettbewerbe zwingend erforderlich ist. Mit den Nutzungsrechten als Honorar sind sämtliche Ansprüche des Models vollständig abgegolten.
6. Die Volljährigkeit hat das Model dem Fotografen durch Vorlage eines amtlichen Dokuments nachgewiesen. Das Model hat dem Fotografen eine Kopie des Dokuments überlassen.
7. Durch diese Vereinbarung wird kein Arbeitsverhältnis begründet.
8. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
9. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
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Ort, Datum und Unterschrift Model
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