Der Hersteller muß den Vibrator zurücknehmen wenn er defekt ist, ohne wenn und aber! Der Vibrator ist übrigens ein Elekrogerät und kein Hygieneartikel. Hygieneartikel sind Slipeinlagen, Kondome, Seife etc.
Wenn es ein Hygieneartikel wäre, könnte man ihn trotzdem zurückgeben. Defekte Ware kann immer beanstandet werden und muss auf Verlangen auf Kosten des Herstellers repariert bzw ausgetauscht werden.
Das Geld zurück geht nicht sofort, zumindest nicht per Gesetz. Man könnte sich natürlich auch darauf einigen.
Eine Kaufpreisminderung oder Rückzahlung geht erst bei mehrfach gescheiterten Reperaturversuchen und/oder einmaligen Sachen.
Im Gesetz steht folgendes:
§2, Teilsatz1:
"Produkt im Sinne dieses Gesetzes ist jede bewegliche Sache, ..."
BGB
§434 Sachmangel:
(1)Die Sache ist frei von Sachmängeln,...
1.Wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet,...
ProdHaftG:
§4,Absatz1, Satz1:
" Herstller im Sinne des Gesetzes ist, wer ein Endprodukt, einen Grundstoff oder ein Teilprodukt herstellt."
Absatz2:
"Als Hersteller gilt ferner, wer ein Produkt zum Zweck des Verkaufs,...im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit in den ...[Wirtschaftsraum], einführt oder verbringt."
BGB:
§437:
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer,..
1. nach §439 Nacherfüllung verlangen,...
§439
(1): Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2): Der Verkäufer hat die die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Matrialkosten zu tragen.
§438 Verjährung der Mängelansprüche
(3) im Übrigen in zwei Jahren
usw.
Noch Fragen? Oder sind alle Klarheiten beseitigt