Man muss auch immer Bedenken, dass eine Kassenleistung - wie Steuersachen - immer Gelder der Solidargemeinschaft sind. Und dann ist zu überlegen, ob von den Beiträgen aller die OP des Einzelnen bezahlt werden soll.
Medizinisch notwendige sollen nach meiner Meinung bezahlt werden. Und auch nicht nur auf einem überlebensfähigem Standard.
Dass es nicht nur Unterschiede zwischen der Bezahlung der gleichen Leistung sondern auch des Leistungsumfangs privater und gesetzlicher Kassen geben mag, ist hinlänglich bekannt. Dadurch kann das optische Ergebnis bei einem Privatversicherten nach medizinisch notwendiger OP besser ausfallen. Dem gesetzlich versicherten bieten die meisten Ärzte die Mehrleistung, die die Patienten selbst drauflegen müssten, erst gar nicht an.
So geschehen bei einer Schilddrüsen-OP im Verwandtenkreis, wo der Chefarzt der Chirurgie eine Honorarvereinbarung über dem Höchstsatz der Gebührenordnung forderte. Tatsächlich war das kosmetische Ergebnis unschlagbar (medizinisch auch einwandfrei). Die private Kasse hat es trotz Versicherungsschutz nicht komplett bezahlen wollen, uns aber das gezahlte Honorar erstattet und dann den Arzt verklagt, da er soviel Geld nicht hätte fordern dürfen.
Weniger bekannt wird dagegen sein, dass die privaten manche Leistung gesetzlicher Kassen kategorisch ausschließen, wie z.B. Kuren, da dies keine Behandlung einer Krankheit sei.
Medizinisch nicht notwendige sollten nicht bezahlt werden. Dabei muss allerdings abgegrenzt werden, wo man sagen will, dass derjenige mit optisch nicht gefälligem Körper selbst zurecht kommen muss und wo man ihm die Finanzierung eine Korrektur zubilligt.
Überschüssige Haut nach massivem Abnehmen, Brustaufbau bei überstandener Brustkrebs, etc. finden meine Zustimmung viel eher als ein ungeliebter Höcker auf der Nase.
Es hat nicht jeder das Recht auf Kosten der Allgemeinheit wunderschön zu werden. Schöne Klamotten, ein Star-Haarstylisten, echter Schmuck, etc. gibt es auch zurecht nicht auf Rezept.