„ich frage mich, warum hier
a) nacktheit mit sexualität oder sexuellem hintergrund gleichgestellt wird
und
b) warum nackte Menschen etwas mit respekt oder rücksicht zu tun hat. was wäre, wenn der nackte hund oder das nackte kaninchen durch den türspalt lukt und sich damit respektlos und rücksichtslos gibt?
zum thema sexuelle belästigung:
§ 184i
Sexuelle Belästigung
(1) Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.
lasst doch bitte mal die kirche im dorf ..
Wenn Du das Thema schon mit Rechtsgrundlagen füllen möchtest, nimm doch bitte auch zum Thema passende Paragrafen. Wir schlagen folgenden vor:
§183 I StGB
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__183.html
(Anmerkung: Im Gesetzestext steht (noch) ausschließlich "Ein Mann", der Paragraf ist aber ebenfalls anzuwenden, wenn eine Frau das Tatbestandsmerkmal der Belästigung durch exhibitionistische Handlung erfüllt. Dieser Gesetzestext beinhaltet übrigens den von
@********ight infrage gestellten Begriff der Belästigung.)
„weil sich Nacktheit an der Tür nicht ‚schickt‘ und das dann auch noch als Krönung des freiheitlichen Denkens als Belästigung sehen.
@*****l24: Deine Aussage "nicht ‚schickt‘" passt also nicht, "Belästigung" ist hier tatsächlich die korrekte Formulierung.
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Ehibitionismus (live) ist übrigens nicht der einzige mögliche Straftatbestand: auch das Versenden von Nacktbildern ohne Aufforderung oder Einverständnis der empfangenden Person ist strafbar:
§184 I Nr.6 StGB:
(1) Wer einen pornographischen Inhalt (§ 11 Absatz 3)
[...]
6. an einen anderen gelangen läßt, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein,
[...]
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184.html
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„
Leben und leben lassen. Bekommen viele offenbar nicht ohne moralischen Zeigefinger hin. Bedauerlicherweise.
Genau das bedeutet dann eben auch, anderen eben
nicht die eigene Nacktheit ungefragt aufzuzwingen:
Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
Quelle: Immanuel Kant (1724-1804) (angeblich)
Liebe Grüße,
Joanna & Lars!