Zitat von *******elle:
„Auch Selbstbewußtes Auftreten schütz vor Verleumdung nicht.
Selbst erlebt, kein Anwalt konnte helfen, denn der Bertreiber der Seite war im Ausland.
Sogar die Deutsche Regierung bekommt keine Unterstützung von Telegramm,
zum Beispiel.
Und die tritt ja nun wirklich seriös auf.
Selbst erlebt, kein Anwalt konnte helfen, denn der Bertreiber der Seite war im Ausland.
Sogar die Deutsche Regierung bekommt keine Unterstützung von Telegramm,
zum Beispiel.
Und die tritt ja nun wirklich seriös auf.
Verleumdung und die Telegram sind zwei paar Stiefel. Und kaum mit Joy zu vergleichen.
Das lustige an Telegram ist das es für die jetzigen Diskussionen rund um Telegram bisher keine rechtlichen Grundlagen gibt. Zum Glück.