Zitat von *****och:
„
So, jetzt hab ich mal ins Grundgesetz geschaut, da steht bei Artikel 2 ‚Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt ...‘ Hat ein Ehepartner das Recht den Sex des anderen Ehepartners zu verbieten? Wird ein Recht des Partners ohne Lust auf Sex verletzt?
So, jetzt hab ich mal ins Grundgesetz geschaut, da steht bei Artikel 2 ‚Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt ...‘ Hat ein Ehepartner das Recht den Sex des anderen Ehepartners zu verbieten? Wird ein Recht des Partners ohne Lust auf Sex verletzt?
Kein Ehepartner darf dem anderen was verbieten und auch nicht sein Lebensstil aufzwingen.
Klar wird das Recht auf Selbstbestimmung des betrogenen Partner verletzt und seine gesundheitlichen Sicherheit auf Spiel gesetzt, wenn er nicht darüber informiert wird, dass der anderer sexuell promisk lebt und sich durch die Gegend wild treibt.