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Treue und Ehrlichkeit: ein Versprechen mit Verletzungen?

Zitat von *****och:


So, jetzt hab ich mal ins Grundgesetz geschaut, da steht bei Artikel 2 ‚Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt ...‘ Hat ein Ehepartner das Recht den Sex des anderen Ehepartners zu verbieten? Wird ein Recht des Partners ohne Lust auf Sex verletzt?

Kein Ehepartner darf dem anderen was verbieten und auch nicht sein Lebensstil aufzwingen.
Klar wird das Recht auf Selbstbestimmung des betrogenen Partner verletzt und seine gesundheitlichen Sicherheit auf Spiel gesetzt, wenn er nicht darüber informiert wird, dass der anderer sexuell promisk lebt und sich durch die Gegend wild treibt.
Vorausgesetzt es gibt noch Sex in der Beziehung. Könnten wir uns auf diese Differenzierung einigen.
@**********ang77

In EP wird diese Differenzierung nicht erwähnt.
Zitat von *****och:
Zitat von *****cgn:
Danke, @*********kend , aber, lass uns "Betrug" genauer angucken. Wenn einer nicht will, ich verkürze bewusst, der andere aber schon, wer betrügt dann tatsächlich? Ich weiß, dass ist sehr abstrakt, dennoch, wer betrügt? Der , trotz Eheversprechens nicht will oder der, der es mit jemand anders macht?

Die @****La hats geschrieben: Es gibt kein Recht auf Sex.

So, jetzt hab ich mal ins Grundgesetz geschaut, da steht bei Artikel 2 ‚Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt ...‘ Hat ein Ehepartner das Recht den Sex des anderen Ehepartners zu verbieten? Wird ein Recht des Partners ohne Lust auf Sex verletzt?


Ich bin zu faul zum tippeln. Deswegen google hilft! SEXUELLE SELBSTBESTIMMUNG als Menschenrecht, Anerkennung der Integrität, abgeleitet aus Art.1GG.

"Demzufolge hat jeder das Recht, über seine Sexualität frei zu bestimmen und vor Übergriffen oder Sexualdelikten Schutz durch Bestimmungen über Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu finden. Das gilt auch für Menschen mit Behinderung.[2][3] Das Menschenrecht auf sexuelle Selbstbestimmung wird als Abwehrrecht interpretiert. Auf keinen Fall gibt es ein Recht, unter Berufung auf die eigene sexuelle Selbstbestimmung das Recht anderer auf sexuelle Selbstbestimmung zu verletzen.

In der Schweiz wird die Bezeichnung Sexuelle Integrität (Straftaten gegen die sexuelle Integrität) verwendet, und in Österreich finden sich beide Begriffe (Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung). Daneben bezeichnet der Begriff eine Wertvorstellung, an deren Entwicklung zunächst maßgeblich die Frauenbewegung, später Menschenrechtsorganisationen und anschließend die Lesben- und Schwulenbewegung beigetragen haben. In der Bundesrepublik Deutschland leitet das Bundesverfassungsgericht das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung aus der Würde des Menschen nach Art. 1 GG in Verbindung mit dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 GG ab. Die Allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 GG spielt dabei eine untergeordnete Rolle.[4] I"
Zitat von **********ang77:
Von einer Arbeitskollegin der Mann lag jahrelang im Wachkoma. Es hat eine lange Zeit und Therapie gebraucht, bis sie ihre Bedürfnisse annehmen konnte. Er wurde zu Hause gepflegt. Hätte sie ihn ins Heim abschieben sollen und sich scheiden lassen?

Sie ist ja von der Sache her Fremd gegangen.

Mein Gedanke dazu ist ... wir sollten davon wegkommen, über andere zu urteilen. Wieso kann man das Leben nicht so annehmen, wie es ist. Die Gewissenskämpfe finden ja sowieso im eigenen Kopf statt, dann braucht es nicht auch noch das Urteil von außen.
Im EP wird keine Differenzierung erwähnt, weil das Thema nunmal auch nicht schwarz / weiß ist. Es wird auch nicht erwähnt, ob es sich um einen Partner handelt, oder um mehrere beim Fremdgehen. Auch wird nicht erwähnt, ob beide sich vor dem Sex testen lassen, oder aber der/die Fremdgeher sich regelmäßig testen lässt. Ob man alles nimmt, was nicht bei drei auf den Bäumen ist, oder sorgsam auswählt. In den Puff, oder aber im JC, oder aber zufällig auf der Arbeit, oder beim Sport entstanden.
Zitat von *****och:
Zitat von **********ang77:
Von einer Arbeitskollegin der Mann lag jahrelang im Wachkoma. Es hat eine lange Zeit und Therapie gebraucht, bis sie ihre Bedürfnisse annehmen konnte. Er wurde zu Hause gepflegt. Hätte sie ihn ins Heim abschieben sollen und sich scheiden lassen?

Sie ist ja von der Sache her Fremd gegangen.

Mein Gedanke dazu ist ... wir sollten davon wegkommen, über andere zu urteilen. Wieso kann man das Leben nicht so annehmen, wie es ist. Die Gewissenskämpfe finden ja sowieso im eigenen Kopf statt, dann braucht es nicht auch noch das Urteil von außen.

Ich habe gar nicht geurteilt, als sie es erwähnt hat. Es gibt aber unterschiedliche Situationen, das wollte ich mir mit aufzeigen.
*******iron Mann
9.124 Beiträge
JOY-Angels 
Ehrlich wehrt am längsten. Ich will nicht Lügen.
Genau @**********ang77 , deswegen solltest du auch nicht aus eigener Initiative die Richtung der Diskussion bestimmen.
Jeder darf dazu beitragen wie er mag.
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Zitat von *******iron:
Ehrlich wehrt am längsten. Ich will nicht Lügen.


Da sehe ich genau gar kein Problem, lass es einfach.
@*****och

Wenn du die Selbstbestimmung auf Sex so 8nterpretierst dann wäre es doch ein feiner und normaler Zug von dir das deiner zukünftigen Partnerin genau so zu kommunizieren.

Das Problem ist nur allzuoft das genau die die das so sehen und wahrnehmen genau das ihren Partnern vorenthalten wollen.
Und genau da wird es *wua*.
*********kend Paar
14.103 Beiträge
So, jetzt hab ich mal ins Grundgesetz geschaut, da steht bei Artikel 2 ‚Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt ...‘ Hat ein Ehepartner das Recht den Sex des anderen Ehepartners zu verbieten? Wird ein Recht des Partners ohne Lust auf Sex verletzt?

Und jeder Ehepartner darf dem anderen verbieten was das Zeug hält. Derjenige muss sich nur nicht danach richten. Was aber jeder der beiden darf und kann ist sich scheiden zu lassen. Wenn ihm also zuwenig Sex in der Ehe stattfindet darf er sich scheiden lassen oder er darf fremdgehen. Aber sie hat dann das Recht sich scheiden zu lassen. Aber dazu muss sie auch erstmal in Kenntnis gesetzt werden. Was durch eine milde Gnadenlüge aber verhindert werden soll.

g/w
Wenn man nicht gefragt wird, lügt man dann eigentlich?
*********kend Paar
14.103 Beiträge
Zitat von **********ang77:
Wenn man nicht gefragt wird, lügt man dann eigentlich?

Haha das haste jetzt gefickt eingeschädelt.

g/w
*******l_71 Mann
7.334 Beiträge
Braucht man eine ausrede um zu betrügen, wenn man auch nicht danach gefragt wird 😂😂
*********kend Paar
14.103 Beiträge
Wir sollten alle viel öfter fragen: Du Schatz gehst du heute abend wieder die Kollegin vögeln? Wenn ja richte Grüße aus.

g/w
********tige Frau
3.551 Beiträge
Verschweigen ist nicht lügen
"Man muß eine Wahrheit zerstören, wenn man sie zurechtbiegen will. Deshalb gibt es auch die krummen Wahrheiten."- Hab ich mal irgendwo gelesen. *bier*
Das bewusste Unterlassen oder Verschweigen von Tatsachen die für einen Menschen von Relevanz sein können, ist mit Lüge oder schlimmer mit Betrug gleich zu setzen.
**C Mann
12.726 Beiträge
Zitat von **********lence:
"Man muß eine Wahrheit zerstören, wenn man sie zurechtbiegen will. Deshalb gibt es auch die krummen Wahrheiten."- Hab ich mal irgendwo gelesen.

...die "alternativen Wahrheiten" liegen heute immer mehr im Trend... *zwinker*
Wir reden hier ja von unterschiedlichen Situationen, aber ich denke schon, dass dies eins der Dinge ist, die schmerzt. Wenn man in der Interaktion miteinander merkt, es stimmt etwas nicht und dann für dumm verkauft werden soll. Das geht mir aber in nicht Sex-Situationen auch so.
**C Mann
12.726 Beiträge
Zitat von ****_75:
Das bewusste Unterlassen oder Verschweigen von Tatsachen die für einen Menschen von Relevanz sein können, ist mit Lüge oder schlimmer mit Betrug gleich zu setzen.

...bei einem Gebrauchtwagen kann in diesem Fall der Kauf rückgängig gemacht werden.... *g*
Auch die "halbe Wahrheiten"...
"Schatz ich bringe das Auto in die Werkstatt" ( und während die Wartezeit wird die Affäre besucht) *traenenlach*
*****yna Frau
1.661 Beiträge
Zitat von ****_75:
Das bewusste Unterlassen oder Verschweigen von Tatsachen die für einen Menschen von Relevanz sein können, ist mit Lüge oder schlimmer mit Betrug gleich zu setzen.

Naja, so ganz offen und ehrlich bist du ja mit den Informationen, die hier bezüglich Beziehungsstatus relevant sein dürften, auch nicht.
Kann ich dann meinen Partner zurück geben, wenn ich eine fette Grippe habe und er sagt „ich würde gut aussehen“?
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