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Besuch bei SexarbeiterIn: Betrug oder nicht?

*******ias Frau
4.423 Beiträge
@**********ang77

Zitat von **********ang77:
Wenn zwei Menschen Sexuelle Exklusivität vereinbaren, kann es eine andere Definition davon geben?

Nochmal: Die TE hat im EP nach unserer Meinung zur Exklusivität gefragt.
Sie hat nicht explizit nach sexueller Exklusivität gefragt.
Davon unabhängig...

Zitat von **********ang77:
Wenn zwei Menschen Sexuelle Exklusivität vereinbaren, kann es eine andere Definition davon geben?

*ja* Ja, gibt es.

Manche Menschen beziehen sexuelle Exklusivität sowohl auf private als auch auf geschäfliche Beziehungsformen. Also auch auf die Inanspruchnahme von Dienstleistungen.

Andere beziehen sexuelle Exklusivität - ausgehend davon, dass sie (noch) keine Wirtschaftsgemeinschaft eingehen - ausschließlich auf weitere private Beziehungsformen. Für die ist die Inanspruchnahme der Dienstleistung einer Sexarbeiterin gleichbedeutend mit: "Bei Bedarf gehe ich zu einem Therapeuten oder Lebensberater. Einfach um ein paar Dinge für mich selbst auszuloten. Ob ich den Partner davon in Kenntnis setzen will, kann ich später immernoch entscheiden."

Doch beide Selbstauskünfte: "Ich gehe zum Therpeuten" und "Ich gehe zur Sexarbeiterin", ist für viele derart schambesetzt, dass man es einem Menschen, den man gerade erst seit wenigen Monaten kennt, nicht unbedingt auf die Nase binden will. Zumal es in unserer Gesellschaft leider allzu oft mit einer Stigmatisierung der Betroffenen einher geht. Es ist ein gesellschaftliches Tabu-Thema, das zwar angefangen hat zu bröckeln, doch es bröckelt sehr langsam.

Und da greift dann das Selbstverständnis: Keine Wirtschaftsgemeinschaft? ERGO kein Ausschluss von Dienstleistungen. Unausgesprochen. - Einen Betrug sehe ich darin nicht.

Auch wenn ich es selbst anders handhabe - also explizit ausspreche, dass sexuelle Exklusivität für mich nicht den Ausschluss von Dienstleistungen bedeutet - halte ich es für verantwortungslos, Menschen, die es einfach offen lassen, Betrug vorzuwerfen.

Beide Parteien haben bei ihrer Absprache zur sexuellen Exklusivität über dieses gesellschaftliche Tabu-Thema geschwiegen. Was in der Natur eines jeden Tabus liegt. Doch am Ende soll einer von beiden deswegen schuldig sein? - Das ist doch selbstgerecht!
Die TE hat im EP gefragt ob der heimliche Besuch einer Prostituierten Betrug (im Sinne von Fremdgehen) ist. Wozu interpretiert man da alles mögliche da rein.

Für uns ist das ganz klar Betrug.
@*******ias

Ich bin ehrlich gesagt eingestiegen, weil es darum ging @**C zu sagen, es gibt für Exklusivität mehrere Auslegungen, wobei er lediglich gesagt hat, Exklusivität ist vom Wort her eindeutig. Das wurde verneint und dann noch einmal auf die Kirche verwiesen.

Jetzt fängst du mit dem ET an?
*******ias Frau
4.423 Beiträge
Zitat von **********ang77:
Jetzt fängst du mit dem ET an?

Was meinst du mit ET? TE oder EP?

TE? - Nein. Darüber wie genau ihre Absprachen mit dem Partner liefen kann ich nichts sagen.
Gut möglich, dass die TE nach der Irritation des Beitrags in einem anderen thread bereits mit ihrem Partner darüber gesprochen hat und hier bloß aus Neugierde die Frage in den Raum warf. Ebenso gut ist möglich, dass sie erst mal die Community befragen wollte, bevor sie mit ihrem Partner das Thema noch mal bespricht. *nixweiss*

EP? - Ja. Dort steht Exklusivität. Und für mich sind Exklusivitätsvereinbarungen ein auf die Beziehungsbedürfnisse zweier Menschen maßgeschneideter Kompromiss. Dementsprechend hatte ich selbst bereits mehrere Formen von Exklusivitätsvereinbarungen. Einerseits, weil ich verschiedene Partner hatte. Andererseits, weil sich die Beziehungsbedürfnisse im Laufe der Zeit veränderten.
"Die Exklusivität", die allen Menschen in jeder Lebensphase passt, gibt es schlicht und ergreifend nicht.

Und ein Betrug bedürfte des Vorsatzes, gegen die getroffene Vereinbarung zu verstoßen.
Bei manchen Formen von Exklusivitätsvereinbarungen wäre der Gang zur Sexarbeiterin Betrug bei anderen nicht.

Wer im festen Glauben ist, es gäbe nur eine Form von Exklusivität - und zwar die eigene - alles andere sei Betrug, der stößt sich selbstverständlich an meiner Sichtweise.

Ich finde es traurig, dass sich viele auf ein Schlagwort verlassen wollten, ohne mit dem/ der Partner/in abzuklären, welche Exklusvitätsbedürfnisse sie genau haben. So blieben die Vereinbarungen oberflächlich. Und in den häufigsten Streitfällen, welche ich mittelbar miterlebte, fehlte der Vorsatz zum Betrug. Da lag ein Missverständnis vor (wie in so vielen anderen Beziehungsvereinbarungen auch).

Doch bei einem Menschen, der im festen Glauben daran ist, der Begriff Exklusivität wäre eindeutig und jede Abweichung davon Betrug, kam der Bezugspartner nie wieder aus dem Betrugsvorwurf heraus.

Ich selbst war nur ein Mal von einem Missverständnis in Punkto Exklusivität betroffen. Im ersten Moment fühlte ich mich auch betrogen. Doch da hatten wir aneinander vorbei geredet. Weder hatten er noch ich den kritischen Punkt angesprochen. Wir dachten beide, wir meinen dasselbe. Falsch gedacht.
Daraus zog ich die Konsequenz, mir Zeit für mehrere Gespräche mit tagelangen Denk-Pausen zwischen den Gesprächen zu nehmen, bevor ich eine Exklusivitätsvereinabarung treffe.
Dieses unschöne Missverständnis ist nun Ewigkeiten her. Und ein weiteres Missverständnis bezüglich der Exklusivitätsvereinbarung erlebte ich seitdem nie wieder.

Doch ein Mensch, der im festen Glauben daran ist, der Begriff Exklusivität wäre eindeutig und jede Abweichung davon Betrug, hat nun Mal einen anderen Glauben als ich. Der sucht selbstverständlich nicht nach einem auf die Beziehungsbedürfnisse zweier Menschen maßgeschneiderten Kompromiss. Und für den ist dann auch die Frage, ob der Besuch einer Sexarbeiterin trotz Exklusivitätsvereinbarung Betrug sei, ganz leicht zu beantworten. Der braucht dazu überhaupt keine Background-Infos.

*g* Und damit verabschiede ich mich aus diesem Faden.
@*******ias

@**C hat gar nicht behauptet, es gäbe nur eine Exklusivität, die zwischen zwei Menschen. Das hast du ehrlich gesagt rein interpretiert, warum auch immer.

Es steht eindeutig da, es kommt auf die Vereinbarung an und wenn man gegen diese verstößt, ist es Betrug.
*******ias Frau
4.423 Beiträge
Zitat von **********ang77:
@*******ias

@**C hat gar nicht behauptet, es gäbe nur eine Exklusivität, die zwischen zwei Menschen. Das hast du ehrlich gesagt rein interpretiert, warum auch immer.

Es steht eindeutig da, es kommt auf die Vereinbarung an und wenn man gegen diese verstößt, ist es Betrug.

Das hat er in der Diskussion aber nicht umgesetzt.

Das war seine erste Reaktion auf meinen ersten Beitrag.

Zitat von **C:
Zitat von Galinthias:„
Wenn ich mit einem Mann Exklusivität vereinbart hätte und er ginge während dieses Zeitraums zu einer Sexarbeiterin, wäre es für mich kein Wortbruch.
...schön, dass Du das so locker siehst. Aber es gibt auch Menschen, für die ist eine
Vereinbarung eine Vereinbarung und zwar ganz unmissverständlich!

Ein aus diesem Zusammenhang
Zitat von *******ias:
Wenn ich mit einem Mann Exklusivität vereinbart hätte und er ginge während dieses Zeitraums zu einer Sexarbeiterin, wäre es für mich kein Wortbruch. Ich gönne mir ja auch ab und an professionelle Tantra-Massagen (ggf. auch mal einen Workshop), spreche offen darüber und würde professionelle Anbieter bei der Exklusivitätsvereinbarung explizit außen vor lassen.
gerissenes Zitat + eine Unterstellung.

Meine individuelle Vereinbarung mit meinem Partner akzeptierte FTC offensichtlich nicht.

Und da wunderst du dich, dass dies Ausgangspunkt einer Diskussion wurde?
Ehrlich gesagt ja. Es ist lediglich eine Feststellung, das für einige eine Vereinbarung eine Vereinbarung ist, wenn es für dich kein Problem ist, diese zu brechen, ist das doch gut, mehr steht da nicht.

Zum zweiten, es wurde doch keine Exklusivität vereinbart, bzw. diese geöffnet. Hier widerspricht doch keiner, dass es auf einmal doch Betrug sein soll.
*******ias Frau
4.423 Beiträge
Wir haben unsere Vereinbarung nicht gebrochen. Wir haben DIESE Vereinbarung getroffen.
Zitat von *******ias:
Wir haben unsere Vereinbarung nicht gebrochen. Wir haben DIESE Vereinbarung getroffen.

Dann ist es doch gut, ihr habt abgemacht, man kann auch zu einer Sexarbeiterin gehen.
*******ias Frau
4.423 Beiträge
Genau. Sexuelle Exklusivität bezüglich privatem Sex. Den lebten wir ausschließlich in unserer Beziehung.
*******ias Frau
4.423 Beiträge
Zitat von **********ang77:
Zum zweiten, es wurde doch keine Exklusivität vereinbart, bzw. diese geöffnet.

Uns war es ein Rätsel, was wir mit Exklusivrechten an sexuellen Dienstleistungen innerhalb unserer privaten Beziehung anfangen sollten. Da wollten wir gar keinen Tauschhandeln "Sex gegen XY" haben.
Exklusivität? - Nein, das war das falsche Wort. Das wäre in unseren Augen einem Verbot gleich gekommen.

Also sprachen wir darüber, ob wir ein Verbot sexueller Dienstleistungen bräuchten.

Er besuchte damals sporadisch Tantra- und Bondage-Workshops und gönnte sich selbst auch schon mal vereinzelte Verwöhnprogramme, um es am eigenen Leib zu erleben. Oder um einfach mal etwas für sich selbst auszuloten. Frei von all dem Beziehungsgedöhnse. Ihm gab es Selbstsicherheit. Mich wollte er auch nicht als Übungspartnerin auf den Workshops dabei haben, weil er sich dann selbst "zu viel Druck" machen würde. Das fand ich zwar ein wenig bedauerlich. Doch so wie ich ihn kannte, konnte ich das nachvollziehen. Für ihn war es so sehr viel leichter. Und ich fand es toll, wenn er mich dann mit was neu Erlernten überraschte. *smile*

Insofern: Nein. Das Inanspruchnehmen von sexuellen Dienstleistungen wollte ich ihm gar nicht verbieten.
Weder die Workshops, noch den Besuch von Prostituierten oder Dominas.
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