@**********ang77
Nochmal: Die TE hat im EP nach unserer Meinung zur Exklusivität gefragt.
Sie hat nicht explizit nach sexueller Exklusivität gefragt.
Davon unabhängig...
Ja, gibt es.
Manche Menschen beziehen sexuelle Exklusivität sowohl auf private als auch auf geschäfliche Beziehungsformen. Also auch auf die Inanspruchnahme von Dienstleistungen.
Andere beziehen sexuelle Exklusivität - ausgehend davon, dass sie (noch) keine Wirtschaftsgemeinschaft eingehen - ausschließlich auf weitere private Beziehungsformen. Für die ist die Inanspruchnahme der Dienstleistung einer Sexarbeiterin gleichbedeutend mit: "Bei Bedarf gehe ich zu einem Therapeuten oder Lebensberater. Einfach um ein paar Dinge für mich selbst auszuloten. Ob ich den Partner davon in Kenntnis setzen will, kann ich später immernoch entscheiden."
Doch beide Selbstauskünfte: "Ich gehe zum Therpeuten" und "Ich gehe zur Sexarbeiterin", ist für viele derart schambesetzt, dass man es einem Menschen, den man gerade erst seit wenigen Monaten kennt, nicht unbedingt auf die Nase binden will. Zumal es in unserer Gesellschaft leider allzu oft mit einer Stigmatisierung der Betroffenen einher geht. Es ist ein gesellschaftliches Tabu-Thema, das zwar angefangen hat zu bröckeln, doch es bröckelt sehr langsam.
Und da greift dann das Selbstverständnis: Keine Wirtschaftsgemeinschaft? ERGO kein Ausschluss von Dienstleistungen. Unausgesprochen. - Einen Betrug sehe ich darin nicht.
Auch wenn ich es selbst anders handhabe - also explizit ausspreche, dass sexuelle Exklusivität für mich nicht den Ausschluss von Dienstleistungen bedeutet - halte ich es für verantwortungslos, Menschen, die es einfach offen lassen, Betrug vorzuwerfen.
Beide Parteien haben bei ihrer Absprache zur sexuellen Exklusivität über dieses gesellschaftliche Tabu-Thema geschwiegen. Was in der Natur eines jeden Tabus liegt. Doch am Ende soll einer von beiden deswegen schuldig sein? - Das ist doch selbstgerecht!
Zitat von **********ang77:
„Wenn zwei Menschen Sexuelle Exklusivität vereinbaren, kann es eine andere Definition davon geben?
Nochmal: Die TE hat im EP nach unserer Meinung zur Exklusivität gefragt.
Sie hat nicht explizit nach sexueller Exklusivität gefragt.
Davon unabhängig...
Zitat von **********ang77:
„Wenn zwei Menschen Sexuelle Exklusivität vereinbaren, kann es eine andere Definition davon geben?
Ja, gibt es.
Manche Menschen beziehen sexuelle Exklusivität sowohl auf private als auch auf geschäfliche Beziehungsformen. Also auch auf die Inanspruchnahme von Dienstleistungen.
Andere beziehen sexuelle Exklusivität - ausgehend davon, dass sie (noch) keine Wirtschaftsgemeinschaft eingehen - ausschließlich auf weitere private Beziehungsformen. Für die ist die Inanspruchnahme der Dienstleistung einer Sexarbeiterin gleichbedeutend mit: "Bei Bedarf gehe ich zu einem Therapeuten oder Lebensberater. Einfach um ein paar Dinge für mich selbst auszuloten. Ob ich den Partner davon in Kenntnis setzen will, kann ich später immernoch entscheiden."
Doch beide Selbstauskünfte: "Ich gehe zum Therpeuten" und "Ich gehe zur Sexarbeiterin", ist für viele derart schambesetzt, dass man es einem Menschen, den man gerade erst seit wenigen Monaten kennt, nicht unbedingt auf die Nase binden will. Zumal es in unserer Gesellschaft leider allzu oft mit einer Stigmatisierung der Betroffenen einher geht. Es ist ein gesellschaftliches Tabu-Thema, das zwar angefangen hat zu bröckeln, doch es bröckelt sehr langsam.
Und da greift dann das Selbstverständnis: Keine Wirtschaftsgemeinschaft? ERGO kein Ausschluss von Dienstleistungen. Unausgesprochen. - Einen Betrug sehe ich darin nicht.
Auch wenn ich es selbst anders handhabe - also explizit ausspreche, dass sexuelle Exklusivität für mich nicht den Ausschluss von Dienstleistungen bedeutet - halte ich es für verantwortungslos, Menschen, die es einfach offen lassen, Betrug vorzuwerfen.
Beide Parteien haben bei ihrer Absprache zur sexuellen Exklusivität über dieses gesellschaftliche Tabu-Thema geschwiegen. Was in der Natur eines jeden Tabus liegt. Doch am Ende soll einer von beiden deswegen schuldig sein? - Das ist doch selbstgerecht!