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Besuch bei SexarbeiterIn: Betrug oder nicht?

*********erbis Frau
1 Beitrag
Themenersteller 
Besuch bei SexarbeiterIn: Betrug oder nicht?
Betrug oder nicht....

Ich habe gestern einen Beitrag gesehen wo eine Sexarbeiterin sagte, es wäre kein Betrug..

Für mich ist das Betrug denn meine Beziehung beruht auf Exklusivität beidseitig einvernehmlich.

Wie seht ihr das...
*****_68 Mann
8.640 Beiträge
Was spielt das denn für eine Rolle ...
ob ich dafür bezahle oder mich so mit einer anderen austobe.
Die Dame hat halt mal in ihrem Sinne eine Aussage getroffen ...

Al
*******n_HH Frau
5.825 Beiträge
Manche meinen, wenn es zu Hause keinen Sex gibt, dann ist das auch nicht Betrug im klassischen Sinne. Mir fehlt ein wenig der Inhalt. Hat sie das generell gesagt, oder differenziert?
Und wiederum gibt es Frauen, die zur Yonimassage, um zu sagen, dass wäre kein Betrug.
Betrug ist für mich mit Heimlichkeit verbunden. Da stimmt wohl die Kommunikation nicht.
*******nep Frau
15.882 Beiträge
Mich würde interessieren, auch wenn es erstmal nicht zum Thema passt, wie du zum joyclub gekommen bist, du seit einem Jahr angemeldet bist, noch nicht geprüft bist und erst einen Beitrag geleistet hast mit diesem Thema.
Die Frage ist, was hier mit "Betrug" gemeint ist. Betrug an wem?
Wenn ich einer offenen Beziehung lebe, dann ist es ganz sicher kein Betrug am Partner im klassischen Sinne.

Doch vielleicht ist es hier anders gemeint: Die Nutte betrügt vielleicht ihren Freier, weil sie Gefühle vorspielt, die sie gar nicht hat. Darüber muß sich aber jeder im Klaren sein, der ihre Dienste in Anspruch nimmt.

t.
**C Mann
12.744 Beiträge
Zitat von *********erbis:
ch habe gestern einen Beitrag gesehen wo eine Sexarbeiterin sagte, es wäre kein Betrug..

...das ist doch auch ihr Geschäft,,, *zwinker*

... geschieht es hinter dem Rücken des Partners, ist es Betrug!
*****ron Mann
1.402 Beiträge
Runtergebrochen bedeutet "Betrug" das Vorenthalten von einer Leistung oder Besitz. Da mir allerdings keine Person gehört oder Leistung schuldet, kann aus meiner Sicht auch kein Betrug stattfinden. So gesehen hat die Protagonistin absolut recht.
Ob es hingegen unter Fremdgehen läuft, hängt davon ab welche Grenzen in einer zwischenmenschlichen, intimen Verbindung festgelegt wurden.
Ich habe schon gehört, daß vor allem bei Escort-Damen es vorkommt, daß sie erst das Geld kassieren, dann aber während des Abends unerwartet den Sex verweigern.

Das würde ich eindeutig als Betrug bezeichnen.

t.
Zitat von *********erbis:


Für mich ist das Betrug denn meine Beziehung beruht auf Exklusivität beidseitig einvernehmlich.

Ich musste auch erst überlegen, aber die Frage der TE ist durch diese Aussage für mich einseitig. Betrug ist halt umgangssprachlich auch ein anderes Wort für Fremdgehen.
****ot2 Mann
10.758 Beiträge
Wenn sexuelle Exklusivität explizit ausgemacht und besprochen wurde, dann ist ein Verstoß gegen diese Abmachung ein Vertragsbruch, der die Glaubwürdigkeit von Aussagen und damit das Vertrauen ruiniert. Wer möchte schon einen Lügner zum Partner/zur Partnerin?

Als Mann hätte ich deutlich weniger ein Problem, wenn eine Partnerin einen Callboy engagiert, einen Kontakt im Swingerclub oder einen ONS hat.
Eine längerdauernde Affaire ist da eindeutig problematischer.
**C Mann
12.744 Beiträge
Zitat von *****boy:
Ich habe schon gehört, daß vor allem bei Escort-Damen es vorkommt, daß sie erst das Geld kassieren, dann aber während des Abends unerwartet den Sex verweigern.

...kommt auf das Angebot an, das Du gebucht hast und ob Sex im Honorar enthalten ist oder nicht...
**C Mann
12.744 Beiträge
Zitat von *****ron:
Runtergebrochen bedeutet "Betrug" das Vorenthalten von einer Leistung oder Besitz. Da mir allerdings keine Person gehört oder Leistung schuldet, kann aus meiner Sicht auch kein Betrug stattfinden.

...diese juristischen Spitzfindigkeiten hatten wir ja bereits in einem kürzlichen Thread zum gleichen Thema ausgiebig diskutiert. Es geht hier nicht um die Dienstleisterin, sondern um die Person, welche die Leistung hinter dem Rücken und ohne Wissen des Partners in Anspruch nimmt...
Zitat von **C:
...kommt auf das Angebot an, das Du gebucht hast und ob Sex im Honorar enthalten ist oder nicht...
Das ist immer ganz schwammig formuliert.

Die andere Frage, ob eine Verpflichtung zum Sex überhaupt "eingeklagt" werden kann, auch wenn's in den Geschäftsbedingungen steht. Evtl. sind solche Verträge dann "sittenwidrig".

Die Rechtsprechuung ist ja heutzutage immer eher auf der weiblichen Seite.

t.
*****ron Mann
1.402 Beiträge
Zitat von *****boy:
Ich habe schon gehört, daß vor allem bei Escort-Damen es vorkommt, daß sie erst das Geld kassieren, dann aber während des Abends unerwartet den Sex verweigern.

Das würde ich eindeutig als Betrug bezeichnen.

t.

Abgesehen davon, dass wohl kein Vertrag aufgesetzt wurde, kann rechtlich kein Körper gemietet oder gekauft werden. Falls, aus welchen Gründen auch immer (z.B. Verhalten oder Hygiene), die Dienstleistung nicht erbracht werden will, dann ist dies zu akzeptieren. Alles andere wäre eine klare Grenzüberschreitung.
**C Mann
12.744 Beiträge
Zitat von *****boy:
Die Rechtsprechuung ist ja heutzutage immer eher auf der weiblichen Seite.

...es gibt auch männliche Escorts... *zwinker*
Zitat von *****ron:
Falls, aus welchen Gründen auch immer (z.B. Verhalten oder Hygiene), die Dienstleistung nicht erbracht werden will, dann ist dies zu akzeptieren.
Und da stellt sich dann die Frage der Beweisführung.

Zumindest müsste dann das Geld zurückerstattet werden.

t.
*****ron Mann
1.402 Beiträge
Zitat von **C:
Zitat von *****ron:
Runtergebrochen bedeutet "Betrug" das Vorenthalten von einer Leistung oder Besitz. Da mir allerdings keine Person gehört oder Leistung schuldet, kann aus meiner Sicht auch kein Betrug stattfinden.

...diese juristischen Spitzfindigkeiten hatten wir ja bereits in einem kürzlichen Thread zum gleichen Thema ausgiebig diskutiert. Es geht hier nicht um die Dienstleisterin, sondern um die Person, welche die Leistung hinter dem Rücken und ohne Wissen des Partners in Anspruch nimmt...

Schon klar, dennoch handelt es sich nicht um Betrug, ausser wenn das Geld dafür vom gemeinsamen Konto stammt.
****uc Paar
46 Beiträge
Es handelt sich nicht um einen strafbaren Betrug im Sinne des StGB, aber durchaus um (moralischen) Betrug in umgangsprachlichem Sinne - soweit der Partner bewusst über den Besuch im Unklaren gelassen wird.

Betrug im allgemeinen ist einfach nur eine bewußte Täuschung des Betrogenen. Der strafbare Betrug ist lediglich eine besondere Form des allgemeinen Betrugs.

Auch wenn dem EP nicht direkt zu entnehmen, ging des der TE wohl um den moralischen Aspekt und weniger um eine strafrechtliche Bewertung.
**C Mann
12.744 Beiträge
Zitat von *****ron:
Schon klar, dennoch handelt es sich nicht um Betrug, ausser wenn das Geld dafür vom gemeinsamen Konto stammt.

...es ist durchaus möglich, dass in der Schweiz andere moralische Grundsätze gelten. Hier ist heimliches Fremdgehen Betrug, Hintergehung, Ehebruch usw. (Du darfst Dir etwas aussuchen) am Partner, egal woher im Falle der Beanspruchung einer Dienstleistung die finanziellen Mittel kommen...
Betrug, betrügen, er hat sie mit einer anderen Frau betrogen.

Also ist hier sicherlich nicht Betrug im Sinne von Diebstahl gemeint und von daher wäre es doch schön, wenn es bei der Untreue bleibt für das Thema.
*******ias Frau
4.423 Beiträge
Zitat von *********erbis:
Ich habe gestern einen Beitrag gesehen wo eine Sexarbeiterin sagte, es wäre kein Betrug..

Für mich ist das Betrug denn meine Beziehung beruht auf Exklusivität beidseitig einvernehmlich.

Wie seht ihr das...

Die Sexarbeiterin hat keinen Vertrag mit dir. Die schließt Verträge mit ihren Kunden. Ergo führen deine Absprache mit deinem Partner für sie weder zum Betrug, noch zur Untreue noch zum Wortbruch.

Wenn ich mit einem Mann Exklusivität vereinbart hätte und er ginge während dieses Zeitraums zu einer Sexarbeiterin, wäre es für mich kein Wortbruch. Ich gönne mir ja auch ab und an professionelle Tantra-Massagen (ggf. auch mal einen Workshop), spreche offen darüber und würde professionelle Anbieter bei der Exklusivitätsvereinbarung explizit außen vor lassen.

Ich empfehle dir, dich nicht auf Schlagworte zu verlassen sondern deine Wünsche im Detail mit deinem Bezugspartner zu besprechen und zu verhandeln. Die Mehrheitsmeinung einer Community schließt Missverständnisse in deiner Beziehung nicht aus. Viele Definitionen sind heutzutage individuell geprägt. Und eine Aussöhnung wird schwierig, wenn eine Partei von einem Missverständnis redet und die andere Partei auf Untreue, Betrug(?) oder Wortbruch besteht.
**C Mann
12.744 Beiträge
Zitat von *******ias:
Wenn ich mit einem Mann Exklusivität vereinbart hätte und er ginge während dieses Zeitraums zu einer Sexarbeiterin, wäre es für mich kein Wortbruch.

...schön, dass Du das so locker siehst. Aber es gibt auch Menschen, für die ist eine
Vereinbarung eine Vereinbarung und zwar ganz unmissverständlich!
********wald Paar
2.150 Beiträge
JOY-Angels 
Ich habe gestern einen Beitrag gesehen wo eine Sexarbeiterin sagte, es wäre kein Betrug..

Es kommt darauf an, welche Vereinbarungen zwischen den Partnern getroffen wurden.
Was die Sexarbeiterin dazu denkt, ist nicht relevant.
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