Eure Erfahrungen: Kostenübernahme GaOP - übernimmt die KK?
Halli Hallo ihr Lieben :))ich hätte da mal eine, auf dieser Plattform vielleicht eher ungewöhnlichere, Frage an euch, allerdings mag ich den üblichen Verdächtigen wie Juristen, Therapeuten, Gutachtern und meinen geliebten Mitarbeitern des MDK und meiner Krankenkasse davon aktuell nicht allzu viel mitteilen.
Und zwar schaut es bei mir momentan folgendermaßen aus: Rechtskraft TSG-Beschluss §§ 1 und 8 am 11.02.2020, Hormontherapie seit 25.02.2020, Indikationsstellung GaOP und MAP am 12.09.2020, Kostenübernahmeerklärung GaOP am 28.06.2021, Warteliste GaOP seit 28.06.2021, Kostenübernahmeerklärung MAP am 12.11.2021, Mamma-Augmentationsplastik am 21.12.2021. Inzwischen hat sich mein "Verlangen" bzw. Wunsch nach der GaOP innerhalb der letzten 6 Monate (nach Vorliegen der Kostenübernahme für die GaOP) doch sehr stark reduziert. Grundsätzlich komme ich mit meinem Penis inzwischen, auch in sexueller Hinsicht, sehr gut zurecht und habe diesbezüglich keinen Leidensdruck, was wohl insbesondere auf ein inzwischen gesundes Selbstwertgefühl und -bewusstsein zurückzuführen ist. Dazu kommt, dass ich mit meinem Penis ein voll funktionsfähiges Geschlechtsorgan habe, dass ich darüber hinaus durchaus auch als sehr ästhetisch bezeichnen würde. Allerdings kann ich mir mit einer Vagina auch schöneres vorstellen. Diesbezüglich würde das Eintreten der potentiellen Komplikationen der GaOP und deren Folgen (insbesondere Darmverletzung, Sensibilitätsverlust als auch Nekrosen) die Situation für mich allerdings tausendmal schlimmer machen im Vergleich zur jetzigen. Dazu kommt dass ich mir die GaOP im Gegensatz zum Penis selber ausgesucht hätte und somit auch selber Schuld an potentiellen Komplikationen oder einem ästhetisch unzufriedenstellendem Ergebnis wäre, womit ich einfach nicht leben könnte. Kurz gesagt ist für mich die Nutzen-Risiko-Analyse nicht eindeutig positiv genug um die GaOP durchführen zu lassen.
Meine Frage wäre nun, ob die Kostenübernahmeerklärung meiner Krankenkasse für die GaOP dadurch ihre Gültigkeit verliert und wie ich gegenüber der Krankenkasse die Nicht-Inanspruchnahme der genehmigten Leistung am besten "verkaufen" sollte um in einem eventuellen erneuten Antragsverfahren möglichst wenig Probleme zu bekommen. Habt ihr da eventuell ein paar Erfahrungswerte? Zitat aus der Kostenübernahmeerklärung: "Unsere Kostenzusage gilt bis Ihre Mitgliedschaft endet oder Ihre Leistungen ruhen." Allerdings ist nun ja eine - gegenüber dem Zeitpunkt des Antragsverfahrens - veränderte Situation dahingehend eingetreten, dass die notwendige Anspruchsvorraussetzung des Leidensdrucks entfallen ist. Dies läuft ja den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Krankenbehandlung aus §§ 12, 27 SGB V zu wieder. Wobei ich mich gerade auch frage, ob hier nicht auch alternativ völlig unabhängig von dem Vorliegen eines Leidensdrucks bzw. einer Erkrankung, auf der Anspruchsgrundlage der Behandlung einer Entstellung eine Leistungspflicht der GKV greifen könnte und dies im Fall der Fälle ein gangbarer Weg sein könnte...
Ach und noch etwas mal vollkommen Offtopic: Habt ihr eigentlich auch dieses Bedürfnis eure Kindheit und damit die geschlechtstypische Prägung, die wir nie erfahren haben, durch eine Art "Nachspielen der Kindheit" ein wenig nachzuholen? Mir fällt immer mehr auf, dass dies auch einer der meinem Little-Dasein zugrundeliegenden Faktoren ist.
LG Melina