„@******_wi ...und, dass ich Verbotenes nicht unter den lustvoll-sexuellen Bereich einordnen würde.
Naja, das hängt wiederum davon ab, ob man die Werte teilt. Hier, gesetzlich für Deutschland heute betrachtet, ist es für mich fast vollständig stimmig. (Die kleine Diskrepanz kann ich aber weder nennen noch meinen Blickwinkel, der eine wichtige Einschränkung offenbart, erläutern, weil wir damit sofort im harten Tabu wären. Ich halte mich aber an das gesetzliche Verbot.)
Andere Länder, andere Normen (z.B. kirchlich statt gesetzlich), andere Zeiten und ich würde mich möglicherweise wesentlich schwerer tun.
Was war zu mancher Zeit oder ist in manchen Gegenden aus verschiedenen Gründen nicht alles verboten...