@****54 Ich kann Deinem Beitrag fast vollständig zustimmen...einen echten Fehlschluß enthält der Beitrag jedoch, der so gravierend ist, dass ich widersprechen muss:
Wenn man Kapitaleigner ist, ist die Ehe ein katastrophales Vertragskonstrukt. Das ist ganz einfach nachzuvollziehen: Ein Firmenwert wird nach verschiedenen Verfahren berechnet, alle dieser Verfahren beinhalten jedoch nicht nur den Geldwert, der in der Firma ist, sondern auch Anlagenwerte und am allerschlimmsten, den Goodwill.
Wenn man nun verheiratet ist, die Firma während der Ehe aufgebaut hat und dann der geliebte Ehepartner keinen Bock mehr hat, dann hat der Ehepartner bei Zugewinngemeinschaft ein Anrecht auf 50% des Firmenwertes abzüglich der Gründungskosten.
Ein konkretes Beispiel aus meinem weiteren Bekanntenkreis:
Kleiner mittelständischer Betrieb, 800.000 EUR Bargeld zur Finanzierung des laufenden Betriebs, vom Gericht angenommener Firmenwert war 4,2 Mio. (13,75x der durchschnittliche Jahresgewinn aus den letzten drei Jahren). Der verlassende Ehepartner war äußerst schlecht gelaunt und hat 2,05 Mio. gefordert.
Die Bank sah die zukünftigen Aussichten der Firma nicht so rosig und gab den angeforderten Kredit nicht.
Der verbleibende Ehepartner ist heute Hartz-4-Empfänger in Privatinsolvenz und bleibt das sein Leben lang...
In einem Satz: Heirat als Gesellschafter nur dann, wenn es einen beinharten Ehevertrag oder Gütertrennung gibt. Sonst bist Du Dein Leben lang dem guten Willen und der Vernunft Deines Ehepartners ausgeliefert.