„„Das Beispiel mit dem Boxen zeigt dass die Handlung alleine nicht ohne Berücksichtigung der Umstände beurteilt wird. Ansonsten haben wir das so beigebracht bekommen (Recht 1) das bei Strafbarkeit auch immer die Schuldfähigkeit vorhanden sein muss, also muss der Dom wissen dass er was unrechtes tut und darf nicht davon ausgehen dass es Teil der Beziehungsform die man vereinbart hat ist.
Sei bitte vorsichtig mit Beurteilungen von Recht und Rechtsprechung wenn Du davon keine wirkliche Ahnung hast, da verbrennt man sich ganz schnell die Finger.
Ich hab auch gedacht es sei alles logisch und klar, bis ich nach dem Einserabi dann vom LK Recht in die Uni zum Jurastudium kam und von den Grundlagen zu der Vertiefung wars nochmal eine neue Welt und im grunde die Erkenntnis, daß ich noch nichts weiß.
Straftatbestand bleibt Straftatbestand, daran ändert sich nichts ob beim Arzt, beim Sport oder im BDSM.
Die Frage nach Widerrechtlichkeit und Schuld geht dann aber sehr in die Tiefe. Die körperliche Unversertheit ist ein Grundrecht das man nicht einfach so auf unbestimmte Zeit aussschalten oder darauf verzichten kann, darum sind Einwilligungen in Körperverletzungen immer ein sehr heikles Thema und der Widerruf einer Einwilligung wird viel rascher für gegeben angesehen als diese selbst. Es gibt rechtfertigungsgründe und es gibt die Klärung der Schuldfrage. Bei Unwissenheit ist es mal relevant was der Betroffene wissen musste, mal was er hättewissen können, mal was er tatsächlich weiß. Kommen Suchtkomponenten ins Spiel wird es schnell Zweifel an Wirksamkeiten geben und über all dem schwebt das Damoklesschwert der guten Sitten und der moralischen Vertretbarkeit.
Das ist jetzt auch noch sehr grob und ungenau, ich will damit nur eines verdeutlichen:
Es spielen sehr viele, sehr individuelle Faktoren eine Rolle, die am Ende von sehr unterschiedlichen menschen mit unterschiedlichen gerechtigkeits- und Moralvorstellungen ausgelegt und betrachtet werden. Was ein gericht in Bayern verurteilt bleibt in berlin evtl- Straffrei, was bei x glimpflich angeht, zieht bei Y eine Geldbuße und bei Z eine Gefängnisstrafe nach sich weil kleine Details eben anders lagen.
Konsens ist, selbst wenn anfangs vorhanden, schnell nicht mehr vorhanden, wenn die Stimmung kippt.
Es gibt genug Beispiele in die eine wie die andere Richtung in denen Menschen mit Straftaten davon kommen oder verurteilt werden ohne wirklich etwas falsch gemacht zu haben, den am Ende zeichnen Indizien gerne mal ein falsches oder unvollständiges Bild. Der vertrag der einerseits einen Anfangs bestehenden Konsens belegen kann, auch wenn er als solcher nicht wirksam ist, kann auch schnell eine Fahrlässigkeit in Vorsatz verwandeln oder sugerieren daß eine tat von langer Hand geplant war.
BDSM ist in rechtlicher Hinsicht ein gefährliches Pflaster, nur weil etwas von einer oder beiden Seiten als BDSM deklariert wird, ist es noch nicht zwangsläufig straffrei.
Top kann sich im Grunde nie sicher sein, am Ende nicht im Knast zu landen und Sub kann sich nie sicher sein im Falle einer Handlung ohne Ihre Einwilligung vor Gericht Recht zu bekommen.
Auf beiden Seiten ist daher Kommunikation, Einfühlungsvermögen und Vertrauen sowie eine gewisse Grundvorsicht unabdingbar um keine bösen Überraschungen zu erlbene. Als Switcher sage ich ganz klar: ich brauche zu meinem Sub um ihn zu bespielen genauso viel vertrauen wie zu meinem Top, dem ich die Zügel in die Hand gebe.
Fremdbenutzung ist, wie alles mit Drittbeteiligung, da ein sehr komplizierter Fall, gerade wenn es um Konsens geht. Eine vergewaltigung ist kein Kavaliersdelikt und Top befindet sich, wenn es wie oft genug üblich "Gegenleistungen" gibt wie auch immer die geartet sind, Schnell in der Schublade Zuhälterei.
Nein, deswegen ist nicht grundsätzlich davon abzuraten Fremdbenutzung zu praktizieren, es ist nur mit sehr großer Vorsicht zu geniessen - von beiden Seiten.
Genau an diesem Punkt bleibt bei vielen dann auch der Schritt zwischen Kopfkino und darüber reden, nicht ausschliesssen und theoretisch in Betracht ziehen und dem wirklich leben aus.
Was genau an dir ist denn dominant?
Das was der Empfänger als dominant empfindet und diese Empfindungen sind sehr sehr unterschiedlich. Führungsstiele sind verschieden. Dominanz ist dann vorhanden wenn Dom den Weg bestimmt und am Ende bekommt was er will. Der eine tut es mit Lautstärke, Zwang und Gewalt (kann auch übers Ziel hinaus schiessen und zu Subverlust führen), der andere subtil manipulierend und leise (wird dann vieleicht zu wenig erkannt und wahr genommen). Der eine macht klar "da will ich hin" der andere bringt Sub dazu selbst da hin zu finden wo er sie haben will. Was dominant und was devot ist kann nur der jeweilige gegenpart für sich sagen, pauschale oder allgemeingültige Aussagen sind unsinnig.
„Aber ein Dom der alles aus den Augen der Sub sieht bzw. demnach handelt und alle ihre Wünsche erfüllen versucht, ist das dann überhaupt noch ein Dom? Was an ihm ist dann überhaupt ein Dom?
Wenn das Ergebnis dem entspricht was er will, ist es sogar der perfekte Dom für sie, dann stimmen Kinks und neigungen sehr gut überein.
Wünsche sind ja auch durchaus mal etwas abseits der Wohlfühlzone.
„Wenn man als Dom nur die Eintrittskarte für einen Spielkreis im BDSM war, sollte man es der Sub nicht übel nehmen, wenn sie geht, sobald sie was Besseres gefunden hat. Muss man(n) einfach darüber stehen.
Da ist für mich ganz deutlich der Punkt Selbstbewußtsein und Vertrauen.
Der Top der darüber steht wird auch für fremdbenutzungen gute, zuverlässige und attraktive Partner auswählen können (sofern erwünscht, bei manchen geht es ja gerade um Demütigung und Abscheu), der unsichere wird Krücken daher ziehen um sicher zu gehen denen immer über zu sein.
Sub kann da aber auch für Dom einfach die Eintritskarte zum Kreis, Mittel zum Zweck und Tauschobjekt sein.
Ein bisher noch nicht erwähnter Aspekt der Fremdbenutzung ist, gerade in Zirkeln, auch oft eine Art Tauschgeschäft. "Ich will an Deine Frau ran, dafür geb ich Dir meine". Für manche evtl. ein Kick, für andere die Hölle. Da gibt es genug Tops die die Bedürfnise der Partnerin aus dem Auge verlieren, habe das selbst erlebt, das ist nicht witzig. Ging so weit daß er nach Ende der beziehung dem Paar gegenüber noch den Schein aufrecht erhalten hat er habe noch "Tauschware" anzubieten dabei war er schon ohne Sub.
Fast jede Praktik im BDSM, fast jede Spielart kann man von zwei Seiten sehen. Des einen Kink ist des anderen Grauen. Es gibt weder "den bösen Top" noch "den bösen Sub" es gibt auf beiden Seiten schwarze Schafe und davon mehr als genug. In den meisten Fällen basieren Dramen in BDSM-Beziehungen aber nicht darauf daß einer ein schwarzes Schaf ist sondern resultieren aus Inkompatibilität die nicht oder zu spät erkannt wird.
„Bdsm ist nichts für Menschen, die an Selbstbewusstsein mangeln.
Nein ist es nicht und dennoch tummeln sich genug davon in der Szene und darum herum
Zum Thema Konsens und Sub bestimmt will ich aber noch eines einwerfen, das leider selten beachtet wird. Devote menschen neigen dazu sich, selbst wenn vom Top nicht beabsichtigt, so tief in die Abhängigkeit hinein zu verstricken, daß sie so einfach nicht mehr heraus finden. "Wenn es mir nicht passt gehe ich eben" ist leicht gesagt aber oft schwer aus Subposition zu realisieren, denn ein Konrollverlust der ein Stück weit ja das ganze Beziehungskonstrukt trägt ist manchmal nicht steuerbar. Aber nicht nur die Flucht aus der Beziehung, auch der Abbruch einer Spielsequenz ist für Sub oft kaum möglich. Eigenverantwortung oft scheer zu übernehmen.
Ich bin ein selbstbewußter Mensch, ich habe keinerlei probleme mich im Alltag und auch in Stinobeziehungen oder BDSM-Beziehungen in denen ich der Top bin durchzusetzen und selbst gegen Emotionen auch einmal die Vernunft sprechen zu lassen, selbst wenn es schwer fällt, mich zu entziehen wenn mir etwas nicht gut tut. Als Sub haber ich bei mir selbst aber schon mehrfach bemerkt, daß ich es da nicht schaffe. Daß ich es kaum fertig gebracht habe eine beziehung zu beenden obwohl mir klar war, daß es notwendig war und oft genug, daß ich nicht in der lage war eine mich völlig überfordernde Sequenz abzubrechen oder das Safeword über die Lippen zu bekommen. Gottlob hatte ich in vielen Fällen da ein gegenüber, das auf mich aufgepasst und abgebrochen hat, ehe es richtig gekippt ist.
Wer noch nie in einer tieferen BDSM-Beziehung war sollte daher nicht leichtfertig von sich behaupten "ich kann es jederzeit beenden"
In § 223 Abs. 1 StGB wird die einfache Körperverletzung unter Strafe gestellt:
„Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Der Laie entnimmt diesem Straftatbestand wahrscheinlich nur zwei Voraussetzungen, von denen nur eine erfüllt sein muss: die körperliche Misshandlung oder eine Gesundheitsschädigung.
Tatsächlich ist es etwas komplizierter. Juristen teilen jeden Straftatbestand in objektive und subjektive Tatbestandsmerkmale. Objektive Merkmale beschreiben das äußere Erscheinungsbild einer Tat (körperliche Misshandlung).
Subjektive Tatbestandsmerkmale beziehen sich auf die innere Welt des Täters. Sie sind für Außenstehende nicht sichtbar, sondern beschreiben dessen seelisch-psychische Vorstellungswelt. Hierzu gehört zum Beispiel der Vorsatz des Täters oder die Bereicherungsabsicht eines Betrügers.
Der Vorsatz des Täters muss sich auf alle Tatbestandsmerkmale beziehen, anderenfalls handelt er nicht vorsätzlich. Irrt er sich über ein gesetzliches Merkmal, so unterliegt er einem sogenannten Tatbestandsirrtum im Sinne des § 16 StGB
Laut § 15 Strafgesetzbuch (StGB) ist nur vorsätzliches Handeln strafbar, es sei denn, das Gesetz stellt ein bestimmtes fahrlässiges Verhalten ausdrücklich unter Strafe.
Es kommt jedoch hin und wieder vor, dass sich ein Täter bei seiner Tatausführung über bestimmte Umstände irrt. Dann stellt sich die Frage, ob er überhaupt vorsätzlich oder schuldhaft gehandelt hat.