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Fotos im Todesfall des Fotografen

*********eder Frau
320 Beiträge
Themenersteller 
Fotos im Todesfall des Fotografen
Ist ja vielleicht eine ungewöhnliche Frage aber sie lässt mich grad nicht los.
Sicherlich haben sich viele von euch hier auch mal ablichten lassen. Mit oder ohne Vertrag und mit Vertrauen, dem Fotografen gegenüber.
Das hab ich auch schon mehrfach getan und mir auch keine weiteren Gedanken gemacht.
Mein Lebensgefährte hat fotografiert und mit einigen Frauen, hier im Joy, nette Bilder gemacht.
Verträge gibt es, meines Wissens nach, auch ein paar.
Nun ist er verstorben und ich habe alle Speichermedien an mich genommen. Hauptsächlich um meine Bilder nicht in die Hände seiner Familie oder sonst wem kommen zu lassen.
Bis hierher ist ja alles kein Problem, jetzt sind aber hier bei mir Bilder, die die betreffenden Damen, sicher nicht gern in den falschen Händen wissen möchten.
Nun mach ich mir schon Gedanken über die Bilder, die der ein oder andere Fotograf von mir gemacht hat.
Wie geht ihr damit um?
Habt ihr euch, so wie ich, nie Gedanken darüber gemacht? *nachdenk*
*******ssa Frau
5.653 Beiträge
würde ich mir absolut keine Gedanken machen, denn hier kann man zb Screenshots machen und könnte sie weiterleiten, oder Freunde/Bekannte haben mal Fotos gemacht und könnten sie anderen zeigen - all dessen muss man sich auch ohne einen Fotografen zu haben einfach bewusst sein was passieren könnte.
*****ter Frau
3.579 Beiträge
Ich achte schon bei den Bildern an sich darauf, dass sie mir nicht zum "Verhängnis" werden können.
Also keine Bilder meiner Vagina und mich nicht in sexuell extreme Situationen bringen.
*******floh Frau
104 Beiträge
••• spannende Fragestellung... und danke für den denkanstoss! ich hab 'nur' das problem, dass mein exmann bisher wahrscheinlich alle meine und unsere bilder kicht gelöscht hat - und wahrscheinlich meine nachfolgerin wie ich von meinen vorgängerinnen alles gesehen habe *wuerg* und auch auf mehrmalige aufforderung, diese zu löschen, hat er nicht reagiert... weiss ehrlich gesagt noch nicht wie ich das in zukunft für mich persönlich regeln soll... •••
******hat Mann
2.599 Beiträge
Ich denke, wer nicht möchte, daß Fotos irgendwo kursieren der darf bei keinem sozialen Netzwerk Bilder posten und falls ein Fotograf bemüht wird, müsste man sich im Vorfeld darauf einigen welches Bildmaterial veröffentlicht werden darf, oder man untersagt die Veröffentlichung und verbietet Kopien des Materials. Welcher Fotograf sich darauf einlässt, weiß ich nicht.
Ich stelle mir auch immer die Frage,
könnte jemand ein Interesse haben Bildmaterial gegen mich zu verwenden?
Diese Frage konnte ich bisher immer mit nein beantworten.
*******f_48 Mann
10.248 Beiträge
Ich denke wenn er Profi ist Dan weiß er dass so was heikel ist und jeder Fotograf kennt den Satz Recht am eigenen Bild wenn du Material hast von deinen verstorben Partner (herzliches Beileid) und du es nicht zu ordnen kann'st

Gibt's Nur ein Wort vernichten
*********eder Frau
320 Beiträge
Themenersteller 
Hier ist ja nicht mehr die Frage, was mit dem Fotografen, vereinbart wurde. Der ist ja nicht mehr im Besitz des Bildmaterials.
Ich hab in meinen Verträgen auch stehen, dass ich nicht erkannt werden darf. Das hat auch immer funktioniert.
Was die aber noch an Rohmaterial haben, weiß außer denen wohl niemand.

Und an alle, die Bilder mit ihm gemacht haben, ich hab alles vernichtet bzw kämpf mich noch durch die Daten. *schwitz*
Die Bilder gehören, wenn nichts anderes ausgemacht wurde, dem Urheber. Also dem Fotografen. Bei Tod des Urhebers geht dieses Recht an den/die Erben.
Also hast du in Moment Bildmaterial an dich genommen, was dir von Rechts wegen nicht gehört.
Das betrifft alles an Material, nicht nur die, die dich zeigen.
*********eder Frau
320 Beiträge
Themenersteller 
Das "Material" hab ich geerbt und Nu?
Aber das ist ja nicht die Frage.
Zitat von *********eder:
Das "Material" hab ich geerbt und Nu?
Aber das ist ja nicht die Frage.

Im EP steht, du hast die Medien an dich genommen. Das ist nicht erben.
*********eder Frau
320 Beiträge
Themenersteller 
Die Wohnung wird von einem Entrümpler geräumt.
Alles, was mir gehört oder wichtig ist, sollte ich vorher rausnehmen.
Ich denke du wirst hier keine guten rechtlichen Tipps bekommen. Das dt. Rechtssystem ist äußerst kompliziert.
Entweder du suchst einen Anwalt auf oder sparst dir das ganze und vernichtest alle Speichermedien so, dass sie kein Dritter verwenden kann.
******hat Mann
2.599 Beiträge
Guter Tipp, einfach alles vernichten und niemanden davon erzählen oder fragen. Falls Fragen nach dem Material auftreten, einfach nichts davon wissen, und auf die Wohnungsauflösung hinweisen,fertig.
Zitat von *********eder:
Die Wohnung wird von einem Entrümpler geräumt.
Alles, was mir gehört oder wichtig ist, sollte ich vorher rausnehmen.

Auch wenn dir die Rechtslage nicht gefällt: du hast illegal Sachen an dich genommen, an denen du kein Recht hast. Noch nicht mal an den Bildern, auf denen du drauf bist.

Don't kill the messenger
*********eder Frau
320 Beiträge
Themenersteller 
Ich brauch keinen Anwalt. *nein*
Nur hab ich heute für mich entschieden, dass ich keine Bilder mehr von mir machen lasse.
Wer garantiert denn, das der Entrümpler nichts für den "Eigenbedarf" mitnimmt?
Wenn die Bilder einmal im Netz sind, nützt mir auch "das Recht am Bild" nichts.
Was das dann evtl. für den Job bedeutet sieht man ja bei der Bundeswehr.
*********ebell Mann
2.726 Beiträge
Zitat von *********eder:
Mein Lebensgefährte hat fotografiert und mit einigen Frauen, hier im Joy, nette Bilder gemacht.
Verträge gibt es, meines Wissens nach, auch ein paar.
Nun ist er verstorben und ich habe alle Speichermedien an mich genommen. Hauptsächlich um meine Bilder nicht in die Hände seiner Familie oder sonst wem kommen zu lassen.

Zunächst mal mein Beileid. Das ist alles schon schwierig genug, um sich noch um rechtliche Sachen kümmern zu müssen.

Was das "an dich nehmen" angeht: Sehe ich kein großes Problem, 1/4 der Erbmasse gehört ohnehin dir (§ 1931 BGB Abs. I, 1. Halbsatz). "Welches Viertel" müsste man im Einzelfall bestimmen - aber das würde jetzt zu weit gehen.

Zitat von *********eder:
Bis hierher ist ja alles kein Problem, jetzt sind aber hier bei mir Bilder, die die betreffenden Damen, sicher nicht gern in den falschen Händen wissen möchten.

Da besteht sogar das "Recht am eigenen Bild" insofern solltest du den betroffenen Damen ihre Bilder schon geben. Oder, da es ja Verträge gab, sofern diese Bilder schon wie vereinbart übereignet wurden, die noch vorhandenen Originale sicher vernichten.

Das wäre dann aber auch eine Frage der vertraglichen Vereinbarung. Je nachdem, was vereinbart wurde, wie mit den Originalen verfahren werden darf. Sofern die betroffenen Kund*innen die Bilder also schon bezahlt und erhalten haben, würde ich sagen, dass das verbliebene Material vernichtet werden muss.
Hier wird etwas grundlegendes Verwechselt.

Das Recht an eigenen Bild ist was anderes.
Das Urheberrecht ist ebenfalls betroffen und das bleibt
*********eder Frau
320 Beiträge
Themenersteller 
Das ist alles schon ewig her. Bezahlung ist keine erfolgt.
Die Damen haben ihre Bilder erhalten.
Alles, was an Papier da war, ging durch den Aktenvernichter.
Es kommt drauf an, was vereinbart wurde. Das Urheberrecht hat der Fotograf, das kann er an dritte Abtreten —> Verkauf. Das Recht am eigenen Bild bezieht sich auf die Veröffentlichungen und Verbreitung, welches eine Zustimmung besagt.

Wenn es nicht abgetreten wurde, dann fallen die Bilder in die Erbmasse (lässt sich streiten, ob es einen Wert beinhaltet), es darf dennoch nicht ohne Zustimmung verbreitet werden.
*********eder Frau
320 Beiträge
Themenersteller 
Ihr habt bestimmt alle recht.
Mir ging es nicht um, wer bereichert sich, wer darf und wer nicht.
Für mich ist es so, da wo ich drauf bin, entscheide ich bzw vereinbare ich, wo es rein darf.
Mir kam die Frage, wie kann ich verhindern, dass Erben, Entrümpler, der Müllmann oder sonst wer, meine nicht ganz jugendfreien Bilder veröffentlicht.
Gar nicht und das er, sie oder es das nicht darf, ist dann auch erstmal egal. Wenn das erst einmal im Netz ist, ist es zu spät.
Dann muss ich noch rausfinden, wer der Bösewicht war.
Bisher konnte ich da keine andere Lösung finden, als eben keine Bilder mehr machen.
Vielleicht noch im knöchellangen Cordrock mit rollkragen Pulli. *huebschmach*
****i2
11.692 Beiträge
JOY-Team 
Letztendlich bleibt das Urheberrecht für 70 Jahre nach dem Tod bestehen und die Erben können gleich wie der Fotograf darüber verfügen. Das muss einem bewusst sein.

Allerdings bleiben natürlich auch dein Recht am eigenen Bild und die getroffenen Vereinbarungen bestehen. Entsprechend haben auch die Erben die gleichen Pflichten wie der Fotograph. Das beinhaltet auch, dass es verboten ist, deine Fotos einfach so zu veröffentlichen.

Ich mache mir darüber weder Gedanken noch Sorgen. Wichtig ist aber: Die Speicherkarte an sich zu nehmen ist rechtlich heikel. Das würde ich nicht tun. Da wäre es besser, den Dialog zu suchen.
*********acht Frau
8.058 Beiträge
Werke mit Schöpfungshöhe (so heißt es, wenn kreative Arbeit einem Dingens einen künstlerischen Mehrwert verleiht) unterliegen dem Urheberrecht. Sie gehören eigentums- und nutzungsrechtlich dem Urheber, sofern nicht vertraglich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Portraitaufnahmen beispielsweise mit dem Abgelichteten. Dieser hat gleichzeitig ein Persönlichkeitsrecht an dem Bild, sofern er dort erkennbar ist und im Mittepunkt steht.

Man muss nun unterscheiden zwischen dem Eigentums- und dem Nutzungsrecht. Die kann man nämlich trennen. Das Eigentum des Bildmaterials (die gespeicherten digitalen Daten) liegt entweder beim einen oder beim anderen, das ist in aller Regel per Vereinbarung festgelegt. Auch zum Nutzungsrecht muss eine Vereinbarung bestehen. Ein professioneller Fotograf schließt hierzu immer eine schriftliche Vereinbarung, die festlegt, wo die Rechte jeweils liegen.

Das Eigentumsrecht wird vererbt - in der gesetzlichen Erblinie. Ehepartner, Kinder, andere Blutsverwandte oder andere, die per Testament beerbt werden. Also möglicherweise auch reine Lebensgefährten ohne Trauschein, wenn ein Testament das so besagt.
Ohne gesetzliche Erben tritt der Staat ins Erbe ein und bestellt einen Verwalter.

Das 'Recht auf Vergessen' toppt nicht Urheber- und Leistungsschutzrechte und auch nicht Eigentumsrechte, sondern schränkt nur die Nutzungsrechte ein.

Hier klingt es für mich nach unklaren Eigentums- und Nutzungsrechten, daher würde ich Vorsicht walten lassen mit dem Reißwolf. Bestenfalls gilt: "Wo kein Kläger, da kein Richter."
*******ter Frau
5.110 Beiträge
Im Zweifel alles löschen!
Die Problematik mit dem Digitalen Erbe ...

Es wird fotografiert ohne Sinn und Verstand beim Essen, beim Sch... und anderen Dingen, dann verteilt man die Bilder im Net ungeachtet dessen das 3. auf diesen Fotos sind, deren Persönlichkeitsrechte schon beim drücken des Auslösers verletzt wurden und dann kommt einer und erklärt ein Problem, das die meisten nicht haben. Weil es ihnen schlicht weg egal oder sogar ganz in ihrem Sinne ist.


Wenn du die Möglichkeit hast die Festplatten zu löschen, dann mach es! Dazu kann man auch einen Hammer nehmen.
********_Nbg Mann
230 Beiträge
Ich habe den Verdacht das die ganzen lieben und intensiven und überlegten und nachgedachten Antworten etwas an der Frage des tread Einstellers/Einstellering vorbeigegangen sind.
Ich vermute, es ging eher um das moralische, nicht um das rechtliche.
Kaum anzunehmen das sie die Bilder ins Netz stellt und/oder verkauft, was hätte sie denn davon, sondern die Gedanken, was mit diesen Bildern aus dem Nachlass des Verstorbenden und auch Bildern die andere machen und gemacht haben, passiert wenn die Abgelichteten das zeitliche segnen.

Bei vielen wird das wohl nicht mal bekannt, so bei Fotografen, die sicher immer ein Backup aufbewahren, bei den Abgelichteten, die verstorben sind, diese können sich wohl kaum mehr melden und die "Erben" oder Nachlassverwalter wissen wohl oft kaum = seltenst wo und von wem Bilder gemacht wurden.

Hier hat jemand geschrieben, wer sich fotografieren läßt und die Bilder dann irgendwie veröffentlicht, muss halt damit rechnen.
Das ist der Zeitgeist und ganz ehrlich, wenn ich nicht Joe Biden oder Oscar Schulz oder Heinrich von Pierer bin, werden solche Bilder angesehen, evtl. sich kurz das Maul zerrissen und dann vergessen.

Wen interessieren diese Bilder wenn man heute auf Instagram geht oder Facebook, Tiktok... das werden gute - spannende Bilder ganz freizügig gezeigt und ja...

Eigentlich müsig - mein Erguss ... sorry wenn ich damit irgendjemand langweile...

Viele Grüße
*********acht Frau
8.058 Beiträge
Da muss man nochmal unterscheiden zwischen Berufsfotografen und privaten Fotos. *goofy*

So rein privat betrachtet wird sich wohl der Erbe/die Erben um den Nachlass kümmern und kein Hahn kräht danach...

Aber Unwissen schützt vor Strafe nicht und die Gesetzgebung wird hier immer strenger und die Plattformen sind keine juristische Freiräume.

Man kann ein Erbe übrigens auch ablehnen.
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