Zitat von **********eineS:
„
Im. Gegenteil. Es. Ist. Schlimmer.
Wenn eine Stadtverwaltung eine behördliche Verfügung erlässt, dass jemand etwas nicht tun darf, nennt man das Verbot. Jeder kann so ein Verbot von einem Gericht prüfen lassen, zur Not bis zum Bundesverfassungsgericht. In diesem Fall mit dem dümmlichen Sauflied beispielsweise im Hinblick auf künstlerische Freiheit, Freiheit der Berufsausübung etc.
Anders liegt der Fall, wenn eine Behörde auf einen Veranstalter zu geht und keine Verfügung erlässt, sondern abseits eines Verwaltungsverfahrens Druck ausübt, indem man den Veranstalter lediglich „bittet“ dafür zu sorgen, dass etwas nicht geschieht. Das kann nicht von einem Gericht überprüft werden, weil es keine offizielle Verfügung gibt. D.h. die Behörde hebelt den Rechtsstaat - für den sie eigentlich stehen soll - aus.
Warum? Schließlich könnte eingewendet werden, dass der Veranstalter sich ohne behördliche Verfügung ja nicht an die „Bitte“ halten müsste und so gar kein Druck vorliegen würde.
Dem ist folgendes entgegenzuhalten: jede öffentliche Veranstaltung unterliegt der Genehmigung der Behörde. Ohne Genehmigung im nächsten Jahr kein Volksfest. Ignoriert der Veranstalter die „Bitte“ der Behörde, läuft er Gefahr, dass im kommenden Jahr sein Genehmigungsverfahren möglicherweise nicht mehr reibungslos verläuft. Der Veranstalter weiß das und die Behörde auch. Das ist das perfide an so einer Vorgehensweise. Der Veranstalter hängt an der Fliegenklatsche der Behörde und wird im Zweifelsfall willig tun, was verlangt wird.
Der Schutz von Freiheitsrechten hängt aber elementar von der Möglichkeit ab Entscheidungen von Behörden durch Gerichte prüfen zu lassen!!!
DAS wird durch so ein Vorgehen unterbunden und ist weder Rechtsstaat, noch Demokratie, sondern schlichte Gutsherrenart. In Russland wird, dem Vernehmen nach, auch so regiert.
Es. Ist. Kein. Verbot.
Im. Gegenteil. Es. Ist. Schlimmer.
Wenn eine Stadtverwaltung eine behördliche Verfügung erlässt, dass jemand etwas nicht tun darf, nennt man das Verbot. Jeder kann so ein Verbot von einem Gericht prüfen lassen, zur Not bis zum Bundesverfassungsgericht. In diesem Fall mit dem dümmlichen Sauflied beispielsweise im Hinblick auf künstlerische Freiheit, Freiheit der Berufsausübung etc.
Anders liegt der Fall, wenn eine Behörde auf einen Veranstalter zu geht und keine Verfügung erlässt, sondern abseits eines Verwaltungsverfahrens Druck ausübt, indem man den Veranstalter lediglich „bittet“ dafür zu sorgen, dass etwas nicht geschieht. Das kann nicht von einem Gericht überprüft werden, weil es keine offizielle Verfügung gibt. D.h. die Behörde hebelt den Rechtsstaat - für den sie eigentlich stehen soll - aus.
Warum? Schließlich könnte eingewendet werden, dass der Veranstalter sich ohne behördliche Verfügung ja nicht an die „Bitte“ halten müsste und so gar kein Druck vorliegen würde.
Dem ist folgendes entgegenzuhalten: jede öffentliche Veranstaltung unterliegt der Genehmigung der Behörde. Ohne Genehmigung im nächsten Jahr kein Volksfest. Ignoriert der Veranstalter die „Bitte“ der Behörde, läuft er Gefahr, dass im kommenden Jahr sein Genehmigungsverfahren möglicherweise nicht mehr reibungslos verläuft. Der Veranstalter weiß das und die Behörde auch. Das ist das perfide an so einer Vorgehensweise. Der Veranstalter hängt an der Fliegenklatsche der Behörde und wird im Zweifelsfall willig tun, was verlangt wird.
Der Schutz von Freiheitsrechten hängt aber elementar von der Möglichkeit ab Entscheidungen von Behörden durch Gerichte prüfen zu lassen!!!
DAS wird durch so ein Vorgehen unterbunden und ist weder Rechtsstaat, noch Demokratie, sondern schlichte Gutsherrenart. In Russland wird, dem Vernehmen nach, auch so regiert.
Danke für den Beweis dafür, dass du immer noch nicht verstanden hast worum es geht.
Hier hat keine Behörde einer Privatperson verboten was sie darf oder nicht.
Hier hat eine Behörde als Veranstalter ihrer Veranstaltung Absprachen mit den teilnehmenden Wirten darüber getroffen, dass bestimmte Songs im Zuge ihrer Veranstaltung, also die Veranstaltung der Behörde, nicht zu spielen seien.
Das ist als würde jemand ein Stadtfest geben - was hier passierte - und sagen "hey, alle Wirte dürfen dort einen Bierwagen hinstellen. Wir würden aber mit denen, die bei uns auf unserer Veranstaltung mitmachen, gerne absprechen, dass dort kein harter Alkohol ausgeschenkt wird."
Damit hat niemand den Menschen der Stadt verboten Alkohol zu trinken, noch hat man "behördliche Verbote" ausgesprochen, eine Zensur angefangen oder sonst etwas von dem Unsinn getan, der hier proklamiert wird.
Ich weiß nicht wie oft nun erklärt würde wer hier Veranstalter war und was da rechtlich genau passierte. Man bekommt den Eindruck, dass manche es bewusst nicht lesen wollen oder bewusst ignorieren, nur um die nächste krude These in den Raum zu werfen.