Zitat von ********n_84:
„@*****iko
Schätzelein zurück, Artikel I steht aber übergeordnet zu Artikel V, der eben da seine Einschränkung findet wo Menschenwürde verletzt wird (was bei manchen Beleidigungen und Diskriminierungen der Fall sein kann).
Natürlich ist das nicht gegeben, wenn jemandem ein Foto nicht gefällt.
Zitat von BlackSwan_84:
„@*****iko
Tschuldigung wenn ich mich kurz einklinke.
Aber die Meinungsfreiheit wie sie im Grundgesetz steht, kommt auf Plattformen wie Joy nicht zur Anwendung.
Nix da. Das Grundgesetz gilt auch in sozialen Medien! (Bzw. ist natürlich abhängig vom Sitz des Betreibers/des Landes).
Ach @********n_84
Schätzleien ist wohl schon zu warm bei dir.
Ich hab extra die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 GG benannt und die gilt nur dem Staate gegenüber!
Schönen Dienstag dir.
„@*****iko
Tschuldigung wenn ich mich kurz einklinke.
Aber die Meinungsfreiheit wie sie im Grundgesetz steht, kommt auf Plattformen wie Joy nicht zur Anwendung.
Nix da. Das Grundgesetz gilt auch in sozialen Medien! (Bzw. ist natürlich abhängig vom Sitz des Betreibers/des Landes).
Ach @********n_84
Schätzleien ist wohl schon zu warm bei dir.
Ich hab extra die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 GG benannt und die gilt nur dem Staate gegenüber!
Schönen Dienstag dir.
Schätzelein zurück, Artikel I steht aber übergeordnet zu Artikel V, der eben da seine Einschränkung findet wo Menschenwürde verletzt wird (was bei manchen Beleidigungen und Diskriminierungen der Fall sein kann).
Natürlich ist das nicht gegeben, wenn jemandem ein Foto nicht gefällt.
Dein mimimi kannste schriftlich einreichen