„In der moderneren Pädagogik wird gerne genauer differenziert zwischen Strafe (NoGo) und Konsequenz (ToDo).
Die eigentliche Strafe kenne ich auch aus der Rechtsphilosophie primär weniger als Erziehungsmaßnahme, sondern vordergründig zum Schutz anderer (Freiheitsentzug) oder gemeinschaftlichen Schadensausgleich (Geldbuße).
Im Ernst jetzt???
Du kommentierst hier in einem BDSM-Forum! - und beziehst dich auf Pädagogik und Strafgesetz??
Zunächst mal nebenbei: Ich bin immer dankbar, wenn meine Zitate wie üblich auch als
meine Zitate gekennzeichnet sind sowie, wenn ich bei persönlicher Anrede auch mit @ und Nickname angesprochen werde, einfach, damit ich weiß und sehe, inwiefern ich angesprochen wurde. Danke dafür.
Nun zu Deiner Frage: Ja, na klar, warum nicht? Der TE hatte doch gefragt, ob Strafen auch echte, aber einvernehmliche Strafen sein können und da sehe ich einen deutlichen inneren Widerspruch schlicht in der sprachlichen Begrifflichkeit, welchen ich via Pädagogik und Rechtsphilosophie lediglich veranschaulichen wollte, welcher aber doch auch für BDSM-Beziehungen relevant sein dürfte, oder nicht?
Oder gilt die allen Gesetzen zugrundeliegende Logik (Rechtsphilosophie) sowie die aus allgemeiner Sozialwissenschaft erwachsene Be-/Erziehungstheorie (Pädagogik) nicht, wenn Dom im BDSM letztlich sub "ausbildet"? Gelten für BDSM andere Regeln, Normen, Gewohnheiten und Gesetzesmäßigkeiten als im "normalen" (sonstigen) Leben? Ah, weiß schon: Das Schwarze Buch, hm?
habe munkeln hören: 'S gibt's gar nicht wirklich, aber Vorsicht, diese Information ist nicht amtlich bestätigt.