Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Priester, Politiker, Amtsträger (alle d/w/m) etc …
… haben auch alle eine „Schweigepflicht“ und sind der Diskretion verpflichtet.
Gilt das bei diesen Berufen dann auch, dass ein „vor sich her tragen“ der eigenen Tätigkeit missliebig betrachtet wird?
Oder ist „Callboy“ eben doch kein Beruf wie jeder andere, auf den die ausübenden Menschen genauso stolz sein dürfen wie jede andere Berufsgruppe auch?
Und dass dann auch im Lebenslauf erwähnen?
Tom & Zarah