Den/die "Kennenlernbekannte/n" allein in eigener Wohnung...
lassen...??O.k., Beispiel, man hat jemanden kennengelernt, ja, - und man ist auch miteinander intim.
Beide haben sich gegenseitig schon in der Wohnung besucht. Auch über Nacht.
Auch mit Frühstück am Morgen. Er 3x bei ihr, sie 3x bei ihm.
Nein, keine "Fickbeziehung", sorry, , sondern ein ganz normaler "Kennenlernversuch".
Letztlich war es aber niemals so, dass jemand den/die Bekannte/n in der Wohnung allein liess.
Wenn "er" samstagsabends bei ihr war, dann holte er sonntagsmorgen die Brötchen vom Bäcker, - wenn sie bei ihm war, gab es sonntagsmorgens Aufbackbrötchen.
Das "Alleinlassen" der Bekanntschaft in der Wohnung, während einer nicht "da" war, wurde also bewußt vermieden.
Vermutlich, weil vermieden werden sollte, dass "die Bekanntschaft" in der Wohnung herumschnüffelt.
Versteht jemand das Problem?