Bevor wir hier weiter im juristischen Halbwissen versinken:
„Wie ist das nun, wenn ein Datepartner vorschlägt, mal die SM-Welt zu erkunden, die Schenkel blau geschlagen haben möchte - und danach behauptet, das sei nicht einvernehmlich gewesen? Soll ja sonderliche Menschen geben.
Das ist immer eine diffuse Angst, aber ich gehe davon aus dass praktisch niemand "die SM-Welt erkundet" nur um einen Klagegrund zu haben - es sei denn wir sind in irgend einem schlechten Film.
Wenn es eine Anzeige o.ä. gibt, wird der Grund meistens sein, dass man sich nicht mehr mag - oder dass die andere Seite tatsächlich der Meinung ist
dazu aber keine Einwilligung gegeben zu haben.
„Wie sichert Ihr Euch da ab? Gibt es dafür (ohne Witz) kurz geschriebe Einverständniserklärungen?
Man kann das gerne tun, und es wäre auch ein Beweismittel (und nein, eine Einverständniserklärung ist kein "Vertrag"). Aber um es "richtig" zu machen, müsste es dann auch so umfangreich sein wie ein Aufklärungsbogen beim Arzt... in der Realität tut das wohl kaum jemand.
Und wenn die andere Seite dich anzeigen und verklagen
will, wird sie das auch tun.
BDSM ist in Deutschland straffrei solange eine Einwilligung vorliegt. Dazu gehört dass die Einwilligung freiwillig gegeben wird, und
jederzeit zurückgezogen werden kann. Außerdem muss die Einwilligung konkret und informiert sein - sprich, die Person muss überblicken können, was auf sie zukommt. Wenn das passiert, sinkt auch die Chance dass jemand hinterher unangenehm überrascht ist.
Wie das genau aussieht, kommt auf die Personen und deren Erfahrung an.
Meine "Absicherung" wäre:
- Den gesunden Menschenverstand nicht abgeben, und mit offensichtlich "sonderlichen" Menschen nicht spielen
- Vor dem ersten Mal genau absprechen, was passieren soll und wo Grenzen und Wünsche liegen
- Auch unterwegs immer im Auge behalten, wie es der anderen Person geht
- Beim ersten Treffen mit einer fremden Person nicht gleich in die Vollen gehen, sondern erst mal schauen wie die so tickt
- Entsprechende Aftercare
Die beste Absicherung ist, wenn dich die andere Person nach der Session noch mag.
Und ehrlich gesagt kenne ich einige Geschichten von echten Übergriffigkeiten und "Einwilligungen" unter dubiosen Umständen - aber keine von Leuten die nach einer tollen und einvernehmlichen Session plötzlich und ohne Grund vor Gericht gelandet wären.