Die Diskussion ist doch ziemlich unnötig, ich hab es mal nachgesehn und bei der Marke ist ein Löschungsverfahren anhängig ... siehe Amts-Datenbank:
Wortlaut der Marke : Dildoparty
Nummer der Marke : 008317224
Markenbasis: GM
Anmeldetag: 30/04/2009
Tag der Eintragung: 11/12/2009
Ablaufdatum: 30/04/2019
Nizzaer Klassifikation: 3, 10, 25, 35, 41 ( Nizzaer Klassifikation)
Marke: Einzelmarke
Art der Marke: Wortmarke
Erlangte Unterscheidungskraft: Nein
Zeichen des Anmelders: MDE09H23
Verfahrensstand der Marke: Löschungsverfahren anhängig
Löschungs-Nr.: 000004113 ( Datenbank mit Entscheidungen der Nichtigkeitsabteilung)
Art: Löschung aufgrund von Nichtigkeit
Datum der Einreichung des Löschungsantrags: 04/01/2010
Also bei sowas ruhig erstmal nachschlagen, Beschwerde einlegen falls nötig beim Amt und ansonsten Unterlassung auf Vorbehalt (falls sowas möglich ist) und den Abmahner klagen lassen, hm?
Wortlaut der Marke : Dildoparty
Nummer der Marke : 008317224
Markenbasis: GM
Anmeldetag: 30/04/2009
Tag der Eintragung: 11/12/2009
Ablaufdatum: 30/04/2019
Nizzaer Klassifikation: 3, 10, 25, 35, 41 ( Nizzaer Klassifikation)
Marke: Einzelmarke
Art der Marke: Wortmarke
Erlangte Unterscheidungskraft: Nein
Zeichen des Anmelders: MDE09H23
Verfahrensstand der Marke: Löschungsverfahren anhängig
Löschungs-Nr.: 000004113 ( Datenbank mit Entscheidungen der Nichtigkeitsabteilung)
Art: Löschung aufgrund von Nichtigkeit
Datum der Einreichung des Löschungsantrags: 04/01/2010
Also bei sowas ruhig erstmal nachschlagen, Beschwerde einlegen falls nötig beim Amt und ansonsten Unterlassung auf Vorbehalt (falls sowas möglich ist) und den Abmahner klagen lassen, hm?