Immer locker bleiben
Obwohl diese Abmahner das sicherlich gerne hätten, ist die ausschliesslich private Nutzung eines Markennamens nicht abmahnfähig. Das heisst keiner wird zahlen müssen wenn er eine andere Nuss Nougat Creme als die des Marktführers NUTELLA nennt, und auch die TEMPO Nennung ist problemlos, selbst wenn ich mir mit dem Zewa Softie die Nase putze. Ihr dürft also nach wie vor sagen ihr geht zu ner Dildopartie, selbst wenns keine ist.
Und ich bin mir ziemlich sicher, das die generelle Nutzung der JC Kommentarfunktion als privat durchgeht, (ausser vielleicht man nutzt es zur Werbung für eine nicht lizensierte Dildoparty, aber selbst dann müsste man ja der Veranstalter sein. also selbst derjenige in dessen Räumen das stattfindet und das im Freundeskreis bekanntmacht handelt vermutlich noch privat, aber darüber können sicher trefflich Richter und 2 Anwälte verhandeln)
Allerdings darf kein anderer als der Markeninhaber gewerbliche Dildoparties unter diesem Namen veranstalten, was natürlich gewisse Schwierigkeiten bei der Organisation von solchen Verkaufsveranstaltungen mit sich bringt, oder wie sonst will man das Event sonst nennen?
Was eine Abmahnung angeht, sie verpflichtet NICHT automatisch zum zahlen. Wenn man der Meinung ist keinen Rechtsbruch begangen zu haben und dementsprechend nicht zahlen will muss die Gegenseite die Ansprüche schon einklagen und den Rechtsbruch nachweisen. Dann entscheidet das ein Richter, nur keine Angst vor einem protzigen Briefkopf einer Anwaltskanzlei und bizarren Horrorszenarien.
(
http://abmahnwahn-dreipage.de/)