Paragraf 69.66666.a:
BDSM steht grundsätzlich über Swingen und Swinger, die BDSM-Doms (m,w,d) begegnen, haben
a) ehrerbietig aus dem Weg zu treten
b) sich für ihre eklige Neigung zu entschuldigen
c) sich dafür zu bedanken, falls Dom (m,w,d) sie vor Strafe verschont.
(zu c: Was nicht sehr wahrscheinlich ist, denn mal ehrlich.. Swingen...
)