Das mit der angegriffenen Einzelperson, oder einer hypothetischen Personen- oder eben hier Adressatengruppe des sog. "Meinungsbildes" unseres Mitforisten hier, könnte rein theoretisch rechtlich greifen, wenn eine sich angegriffene Personengruppe, eben bestehend aus verschiedenen Individuen, welche sich eben auch beleidigt oder angegriffen fühlen können, es in Form einer Sammelklage anstreben. Aber das wär dann ein möglicher und theoretischer Streitfall.
Es könnten sich ja alle Individuen z.B. hier im Joy angegriffen und/oder beleidigt fühlen, welche es in der Aussage des Mitforisten mit dem "hohen Niveau" ja betrifft. OK, eine Einzelperson oder eine Personengruppe welche es nachweislich ja betrifft, da liegt wohl der "Hund begraben", ob man es als justiziabel sehen kann um dann gegen nachweislich beleidigende Aussagen vorzugehen, gemäß des Strafgesetzbuches.
Es könnten sich ja alle Individuen z.B. hier im Joy angegriffen und/oder beleidigt fühlen, welche es in der Aussage des Mitforisten mit dem "hohen Niveau" ja betrifft. OK, eine Einzelperson oder eine Personengruppe welche es nachweislich ja betrifft, da liegt wohl der "Hund begraben", ob man es als justiziabel sehen kann um dann gegen nachweislich beleidigende Aussagen vorzugehen, gemäß des Strafgesetzbuches.