„Hier ist der Text der Schweizer Verordnung. Verstanden habe ich sie noch nicht vollumfänglich. Gerade der letzte Absatz lässt mich fragen, was denn jetzt eigentlich wirklich geändert wird und was nicht?
(Quelle:
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-85588.html)
Unbürokratische Änderung des Geschlechtseintrags ab 1. Januar 2022
Bern, 27.10.2021 - Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung können ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister künftig rasch und unbürokratisch ändern. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Oktober 2021 die entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) und die damit verbundenen Anpassungen der Zivilstandsverordnung und der Verordnung über die Zivilstandsgebühren auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt.
Die vom Parlament am 18. Dezember 2020 verabschiedete Gesetzesänderung ermöglicht es betroffenen Personen, ihr eingetragenes Geschlecht und ihren Vornamen mittels Erklärung gegenüber dem Zivilstandsamt rasch und unbürokratisch zu ändern. Die Erklärung kann von jeder Person abgegeben werden, die innerlich fest davon überzeugt ist, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören.
Sofern die betroffene Person noch nicht 16 Jahre alt ist, unter umfassender Beistandschaft steht oder die Erwachsenenschutzbehörde dies angeordnet hat, ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung erforderlich. Die Erklärung ist gebührenpflichtig und kostet 75 Franken. Der Bundesrat hat entschieden, die Änderungen und Anpassungen auf den 1. Januar 2022 in Kraft zu setzen.
Die Geschlechtsänderung im Personenstandsregister hat keine Auswirkungen auf bestehende familienrechtliche Beziehungen (Ehe, eingetragene Partnerschaft, Verwandtschaft und Abstammung). Auch an der binären Geschlechterordnung (männlich/weiblich) ändert sich nichts: Weiterhin kann nur das männliche oder das weibliche Geschlecht im Personenstandsregister eingetragen werden. Die allfällige Einführung einer dritten Geschlechtskategorie oder der gänzliche Verzicht auf die Eintragung des Geschlechts bilden Gegenstand eines Berichts, den der Bundesrat derzeit in Erfüllung der Postulate Arslan 17.4121 und Ruiz 17.4185 erarbeitet.
Kurze Erklärung.
In der Schweiz wird kein drittes Geschlecht anerkannt weil es ein zu grosser verwaltungstechnischer Aufwand wäre. In der Schweiz müssen Männer z.B. ins Militär wenn sie 18 sind. Frauen nicht. Rente, Abgaben etc. sind auch teilweise unterschiedlich je nach Geschlecht.
Die Politik hat keine Lust sich die Mühe zu machen herauszufinden wie das bei einem dritten Geschlecht sein sollte, also gibt es in der Schweiz einfach kein drittes Geschlecht. (Die Schweiz muss allerdings das dritte Geschlecht akzeptieren, wenn es in anderen Ländern genehmigt wurde).
Da in der Schweiz die gleichgeschlechtliche Ehe mit der Hetero-Ehe gleichgestellt ist, ändert sich dort nichts. Anders gesagt. Zwei Personen bleiben verheiratet, egal ob eine oder beide ihr Geschlecht im Pass ändern lassen.
@*******eyn
Ich bitte um Verständnis, wenn gewisse Antworten auf Dich eher gehässig wirken. Die "Debatte" über Trans Menschen ist voller Lügen, Hetze etc. und im Normalfall wenn jemand "nur Fragen" stellt, ist dies mit Hintergedanken die dazu dienen die Personen oder die gesamte Community zu diskreditieren. Bestes Beispiel dafür ist eben das Gerücht, Cis Männer würden mal schnell das Geschlecht wechseln um auf Frauenklos zu dürfen. (Als ob sich jemand diese Arbeit machen würde, wenn man(n) einfach so reinlaufen kann.
Und ja Du hast recht. Bei der Self-ID geht es darum, dass ohne grosse Bürokratie das Geschlecht in Pass/Geburtsurkunde etc. angepasst werden kann.
Ohne dass man, wie früher, eine Geschlechtsanpassung durchgeführt haben muss oder zwangssterilisiert wurde oder andere Dinge.
Missbrauch der Self-ID wäre zwar in der Theorie möglich, aber ist bisher de-fakto nicht vorgekommen. Eben aus dem Grund, dass Cis Männer sich nicht freiwillig als Frau bezeichnen lassen würden, bloss um sich vor dem Militärdienst zu drücken oder um auf Frauentoiletten zu können. Da gibt es einfachere und für die mit toxischer Maskulinität gestraften Typen weniger "peinliche" Wege.
Ausserdem lassen sich Triebtäter ungern registrieren