Zitat von **********aster:
„Wisst ihr, was ich mich schon lange frage? Ob ihr, die ihr Sexkontakte auf dem Firmen-Smartphone pflegt, keinerlei Konsequenzen befürchtet.
Ich habe ebenfalls (notgedrungen) ein solches Firmen-Smartphone neben meinem privaten, dieses unterliegt aber sehr strikten Einschränkungen. Es gibt sehr strikte Richtlinien und Vereinbarungen, was ich mit dem Gerät machen darf und was nicht, und es wird die ganze Zeit über von der IT gewartet, auch online.
Es wäre mir viel zu gefährlich, dieses Firmengerät für so etwas wie Sexkontakte zu nutzen. Stichwort Abmahnung. Sicher, im Prinzip geht das meinen Arbeitgeber nichts an, die Umstände und besonders die klaren Richtlinien würden eine Nutzung für solche Zwecke aber dermaßen erschweren, dass ich das sowieso anders lösen würde, wenn ich meinen Dates so wenig vertraue.
Kurz gesagt: Mein Firmengerät ist dermaßen überwacht und eingeschränkt, dass es für solche Vorhaben nur eingeschränkt geeignet wäre. Ist das bei euch wirklich anders und dem Arbeitgeber egal, was ihr mit dem Gerät anstellt?
Bei mir ja.
Ich bekomme alle 2 Jahre ein neues Handy.
Ich kann es mir aussuchen - bis zu einem bestimmten Rahmen.
Und sobald es da ist gibt es eine Abtretungserklärung und eine Überlassungsvereinbarung.
Ich verpflichte mich, mein Smartphone mit allen Apps auszustatten - etwa dem CTI Client für unsere VoIP Telefonanlage und jede Menge andere Sachen - die ich für die Arbeit brauche und es auch für die Arbeit zu verwenden, dafür kann ich es uneingeschränkt nutzen und der AG tritt das Recht der Überwachung an mich ab...aber eben auch die Pflicht der Wartung, Datenschutz etc...