Zitat von **2:
„Aha...dann darf ich die nu nimmer weghupen
doch darfst du wenn sie gefühlt zu lange auf der mittleren spur fahren bzw wenn rechts alles frei ist und es nicht abzusehen ist das sie etwas überholen.Die Richter verwarfen lediglich die Regel, wonach Autofahrer zum Einscheren auf die rechte Spur verpflichtet sind, wenn sie dort 20 Sekunden mit gleichem Tempo weiterfahren können. Diese Pflicht, einst vom OLG Celle aufgestellt, gelte nur für Straßen mit zwei Spuren je Fahrtrichtung, stellten die Düsseldorfer Richter fest. Für dreispurige Straßen sei dagegen "die Dauer des möglichen Weiterfahrens mit gleicher Geschwindigkeit (...) erheblich größer zu bemessen".
das ist der springende punkt