Nur mal so nebenbei,
auch bei Paaren besteht das Persönlichkeirsrecht und individuelle Recht an der eigenen Intimsphäre...von daher ist der Rest zum Thema nichts anderes, denn eine rethorische Schutzbehauptung des Darbieters.
Was für alle gleichsam zutrifft, ist;
..."wer sich in Gefahr begibt"...
hat mit Konsequenzen zu rechnen.
Eben Auslegungssache und im Einzellfall zu entscheiden.
Und nu
Denn es ist ein sehr schönes, erotisches Thema,
was durch überflüssige Kommentare nicht zerschossen werden sollte ❗️❗️❗️
Danke für die bisherigen mutigen Darstellungen