Zitat von **********najew:
„
.. .dass man 1,5 m Abstand zur Seite hält, dass es an vielen Stellen Fahrradfahrern durchaus erlaubt ist, die Einbahnstraße in Gegenrichtung zu befahren, .....
Warum halten Radfahrer dann nicht 1,50 m Abstand, wenn sie sich an der Ampel rechts an mir vorbei fahren ?
.....und die Einbahnstraße dürfen sie nur entgegengesetzt befahren, wenn es durch ein Verkehrszeichen freigegeben ist. Aber auch dann haben sie Rücksicht auf den Fließverkehr zu nehmen, der ihnen (in Richting der Einbahnstraße) entgegen kommt.
Der hat Vorrang.
....und ja, ich fahre Fahrrad, Motorrad und Auto (sowie manchmal mit dem ÖPNV).
Bei allem, was ich selber fahre, nehme ich Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer.
Fehler passieren mir deshalb trotzdem.
Ich entschuldige mich dafür auch (z. B. durch Handzeichen).
Einfach Mal, egal wie man unterwegs ist, den § 1 der StVO berücksichtigen:
Gegenseitige Rücksichtnahme.
Ich breche mir doch keinen Zacken aus der Krone, wenn ich auf meine Vorfahrt oder sonstiges Recht verzichte und es dadurch jemand anderen einfacher mache.
Falsch parken kommt für mich als Kraftfahrer jedoch niemals in Frage.
Aber es gab Mal Knöllchen, weil ich etwas zu schnell war