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Ist der Fahrstil als Kfz-Lenker ein Indiz für den Charakter?

**********lchen Mann
13.166 Beiträge
Egal ob Radfahrer, Radfahrerin, Autofahrerin oder Autofahrer: alle machen die gleichen Fehler.
Das ist wohl wahr. Nur sollten Autofahrer (ich bin auch Autofahrer) nicht so tun, als würden sie alle immer gemäß der StVO fahren und nur die bösen Radfahrer ALLE immer fahren wie die Vollhonks.
Und bedenken, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer, Fußgänger, Radfahrer, Motorradfahrer im Unfallsfall den kürzeren ziehen.
**C Mann
12.753 Beiträge
Zitat von **********najew:
Das ist wohl wahr. Nur sollten Autofahrer (ich bin auch Autofahrer) nicht so tun, als würden sie alle immer gemäß der StVO fahren und nur die bösen Radfahrer ALLE immer fahren wie die Vollhonks.

...nein, keiner behauptet, dass sich alle Autofahrer an die StVO halten. Es behauptet
auch keiner, dass alle Radfahrer sich wie die Vollhonks benehmen. Nur leider werden es immer mehr, die ihre tollen eBikes oder eRoller nicht beherrschen und Fußgänger als das letzte Glied in der Nahrungskette betrachten. Autofahrer, welche sich nicht an die StVo halten, riskieren Bußgelder, Punkte oder Führerscheinverlust. Für Radfahrer ist das Risiko äußerst gering, denn Kontrollen durch Polizei oder Ordnungsamt werden kaum durchgeführt, denn das lässt sich schlecht mit der Ideologie der Verkehrswende und des Umweltschutzes vereinbaren...
Zitat von **C:
Zitat von **********najew:
Das ist wohl wahr. Nur sollten Autofahrer (ich bin auch Autofahrer) nicht so tun, als würden sie alle immer gemäß der StVO fahren und nur die bösen Radfahrer ALLE immer fahren wie die Vollhonks.

...nein, keiner behauptet, dass sich alle Autofahrer an die StVO halten. Es behauptet
auch keiner, dass alle Radfahrer sich wie die Vollhonks benehmen. Nur leider werden es immer mehr, die ihre tollen eBikes oder eRoller nicht beherrschen und Fußgänger als das letzte Glied in der Nahrungskette betrachten. Autofahrer, welche sich nicht an die StVo halten, riskieren Bußgelder, Punkte oder Führerscheinverlust. Für Radfahrer ist das Risiko äußerst gering, denn Kontrollen durch Polizei oder Ordnungsamt werden kaum durchgeführt, denn das lässt sich schlecht mit der Ideologie der Verkehrswende und des Umweltschutzes vereinbaren...

Ach komm schon. Wie oft hast du schon bei gelb nochmal beschleunigt statt zu bremsen, hast falsch geparkt oder bist ein wenig zu schnell gefahren oder hast auf dem Navi die Route unterwegs angepasst... Und nichts ist passiert. Auch Autofahrern passiert ganz häufig nichts bei Verstößen und wir alle sind froh, wenn man uns nicht erwischt. Nur blendet man das so gern aus, wenn man ein Feindbild hat, nicht wahr? Btw. sind bei Unfällen mit Personenschaden zw. Autos und Fahrradfahrern zu weniger als 25 % die Radfahrer schuld. Sollte man auch nicht vergessen. Bei Unfällen mit Fußgängern zu etwa 50 %. Heisst, dass auch Fußgänger nicht immer alles richtig machen und immer nur Opfer sind.
Ganz einfache Antwort: ja
Uje , ich fahre gerne schnell und liebe es wenn etwas Gummi am Asphalt bleibt beim wegfahren und der Sound meines V6 kräftig röhrt , was bin ich dann eine wilde Sau *traenenlach*
Hoffentlich liest das nicht mein Mann , der ist ein Cruiser und Gleiter obwohl er mehr PS unter der Haube hat als ich *lach*
******lin Mann
608 Beiträge
Zitat von **********najew:

.. .dass man 1,5 m Abstand zur Seite hält, dass es an vielen Stellen Fahrradfahrern durchaus erlaubt ist, die Einbahnstraße in Gegenrichtung zu befahren, .....

Warum halten Radfahrer dann nicht 1,50 m Abstand, wenn sie sich an der Ampel rechts an mir vorbei fahren ? *gruebel*

.....und die Einbahnstraße dürfen sie nur entgegengesetzt befahren, wenn es durch ein Verkehrszeichen freigegeben ist. Aber auch dann haben sie Rücksicht auf den Fließverkehr zu nehmen, der ihnen (in Richting der Einbahnstraße) entgegen kommt.
Der hat Vorrang.

....und ja, ich fahre Fahrrad, Motorrad und Auto (sowie manchmal mit dem ÖPNV).

Bei allem, was ich selber fahre, nehme ich Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer.
Fehler passieren mir deshalb trotzdem.
Ich entschuldige mich dafür auch (z. B. durch Handzeichen).
Einfach Mal, egal wie man unterwegs ist, den § 1 der StVO berücksichtigen:
Gegenseitige Rücksichtnahme.

Ich breche mir doch keinen Zacken aus der Krone, wenn ich auf meine Vorfahrt oder sonstiges Recht verzichte und es dadurch jemand anderen einfacher mache.

Falsch parken kommt für mich als Kraftfahrer jedoch niemals in Frage.
Aber es gab Mal Knöllchen, weil ich etwas zu schnell war *tuete*
Zitat von ******lin:
Zitat von **********najew:

.. .dass man 1,5 m Abstand zur Seite hält, dass es an vielen Stellen Fahrradfahrern durchaus erlaubt ist, die Einbahnstraße in Gegenrichtung zu befahren, .....

Warum halten Radfahrer dann nicht 1,50 m Abstand, wenn sie sich an der Ampel rechts an mir vorbei fahren ? *gruebel*


Ganz einfach: weil explizit in der StVO so geregelt ist, dass Fahrradfahrer genau das dürfen.

Und was die Vorfahrt betrifft: ich bin auch keiner, der drauf besteht seine Vorfahrt immer wahrzunehmen. Gleichwohl meinen scheinbar viele Autofahrer, das erwarten zu können.

Und ich frag mich halt auch, wo ich vorausschauender fahren soll als ich es eh schon tu, wenn ich beim Vorbeifahren geschnitten werde (oder gar wie letztens, schlichtweg umgefahren). Es kann niemand erwarten, dass ich mir auch hinten Augen wachsen lasse.
*********kend Paar
14.124 Beiträge
Also ich halte ganz viele Radfahrer für potentielle Selbstmörder. Fahren im Winter im Dunklen ohne Licht mit dunkler Kleidung. Das Fahrrad hat bestimmt ne Bremse - die wird aber geschont bis zum Gehtnichtmehr. Dafür wird die Klingel umso eifriger benutzt um Fußgänger und Hunde vom Weg zu scheuchen.

g/w
Wenn das ein geteilter Radweg ist, auf dem Fußgänger rumlatschen wie sie wollen ( und eben gar nicht checken, dass eine Seite für Radfahrer gedacht ist) ist klingeln doch nett. Soll man ohne Warnung drüberrollen?
Zitat von **********najew:
Wenn das ein geteilter Radweg ist, auf dem Fußgänger rumlatschen wie sie wollen ( und eben gar nicht checken, dass eine Seite für Radfahrer gedacht ist) ist klingeln doch nett. Soll man ohne Warnung drüberrollen?

und was macht man mit den fahrradfahrern, die auf fußgängerwegen passanten an.- u. umfahren...?
*********kend Paar
14.124 Beiträge
Zitat von **********najew:
Wenn das ein geteilter Radweg ist, auf dem Fußgänger rumlatschen wie sie wollen ( und eben gar nicht checken, dass eine Seite für Radfahrer gedacht ist) ist klingeln doch nett. Soll man ohne Warnung drüberrollen?

Geteilte Radwege müssen die Radfahrer garnicht nutzen. Den Fußgängern bleibt aber nichts anderes übrig.

g/w
******lin Mann
608 Beiträge
Zitat von **********najew:
Zitat von ******lin:
Zitat von **********najew:

.. .dass man 1,5 m Abstand zur Seite hält, dass es an vielen Stellen Fahrradfahrern durchaus erlaubt ist, die Einbahnstraße in Gegenrichtung zu befahren, .....

Warum halten Radfahrer dann nicht 1,50 m Abstand, wenn sie sich an der Ampel rechts an mir vorbei fahren ? *gruebel*


Ganz einfach: weil explizit in der StVO so geregelt ist, dass Fahrradfahrer genau das dürfen.

Und was die Vorfahrt betrifft: ich bin auch keiner, der drauf besteht seine Vorfahrt immer wahrzunehmen. Gleichwohl meinen scheinbar viele Autofahrer, das erwarten zu können.

Und ich frag mich halt auch, wo ich vorausschauender fahren soll als ich es eh schon tu, wenn ich beim Vorbeifahren geschnitten werde (oder gar wie letztens, schlichtweg umgefahren). Es kann niemand erwarten, dass ich mir auch hinten Augen wachsen lasse.

Naja, genau da liegt der Irrtum (vieler Radfahrer) bezüglich des Überholens.

Aus dem Bußgeldkatalog:
"Sie hielten beim Überholen keinen ausreichenden Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern ein" (Tatbestandsnunner 105112)

Auch der Radfahrer, welcher rechts an mir vorbei fährt, überholt und muss somit die 1,50 m Abstand einhalten.

Und nein, die anderen Verkehrsteilnehmer haben auch auf Dich Rücksicht zu nehmen.
Das meine ich ja mit gegenseitiger Rücksichtnahme.

Ich freue mich über jeden Radfahrer, der sich an die Regeln hält, und nötige ihn vor allem nicht, wenn er mal langsamer ist.
******lin Mann
608 Beiträge
Zitat von *******7065:
Zitat von **********najew:
Wenn das ein geteilter Radweg ist, auf dem Fußgänger rumlatschen wie sie wollen ( und eben gar nicht checken, dass eine Seite für Radfahrer gedacht ist) ist klingeln doch nett. Soll man ohne Warnung drüberrollen?

und was macht man mit den fahrradfahrern, die auf fußgängerwegen passanten an.- u. umfahren...?

Radfahrer haben auf Radwegen nichts zu suchen (ja, Kinder dürfen) und das gehört auch geahndet.
Versuch Mal einen Radfahrer auf dem Gehweg zu stoppen, indem Du Dich ihm in den Weg stellst *polizei*
Ich oute mich: Habe das 10 Jahre lang in Berlin beruflich gemacht und bin mehrfach bewußt (und teils mit hoher Aggression) angefahren und angepöbbelt worden.
Zitat von ******lin:
Zitat von **********najew:
Zitat von ******lin:
Zitat von **********najew:

.. .dass man 1,5 m Abstand zur Seite hält, dass es an vielen Stellen Fahrradfahrern durchaus erlaubt ist, die Einbahnstraße in Gegenrichtung zu befahren, .....

Warum halten Radfahrer dann nicht 1,50 m Abstand, wenn sie sich an der Ampel rechts an mir vorbei fahren ? *gruebel*


Ganz einfach: weil explizit in der StVO so geregelt ist, dass Fahrradfahrer genau das dürfen.

Und was die Vorfahrt betrifft: ich bin auch keiner, der drauf besteht seine Vorfahrt immer wahrzunehmen. Gleichwohl meinen scheinbar viele Autofahrer, das erwarten zu können.

Und ich frag mich halt auch, wo ich vorausschauender fahren soll als ich es eh schon tu, wenn ich beim Vorbeifahren geschnitten werde (oder gar wie letztens, schlichtweg umgefahren). Es kann niemand erwarten, dass ich mir auch hinten Augen wachsen lasse.

Naja, genau da liegt der Irrtum (vieler Radfahrer) bezüglich des Überholens.


Bitte diesbezüglich nochmal StVO & 5 Abs. 8 nachlesen. Da steht nur was von genügendem Abstand, nichts von 1,5 m . Tut mir echt leid, aber da hast du schlichtweg unrecht, auch wenn ich dir uneingeschränkt recht gebe, was gegenseitige Rücksichtnahme anbelangt. Die aktuelle Rechtssprechung empfindet 1 m übrigens als "genügend".
******lin Mann
608 Beiträge
P. S.
Es gibt geteilte - aber "gemeinsame" - Fuß- / Radwege.
Bei "geteilten" müssen sie baulich erkennbar oder durch Verkehrsmarkierungen (weiße Farbe) gekennzeichnet sein.
Bei "gemeinsamen" hat der Radfahrer gegenüber dem Fußgänger vesondere Rücksicht zu nehmen und muss ggf. anhalten.

Beide Varianten sind durch Verkehrszeichen gekennzeichnet (blaues Schild mit Radsymbol).
Zitat von ******lin:
Zitat von *******7065:
Zitat von **********najew:
Wenn das ein geteilter Radweg ist, auf dem Fußgänger rumlatschen wie sie wollen ( und eben gar nicht checken, dass eine Seite für Radfahrer gedacht ist) ist klingeln doch nett. Soll man ohne Warnung drüberrollen?

und was macht man mit den fahrradfahrern, die auf fußgängerwegen passanten an.- u. umfahren...?

Radfahrer haben auf Radwegen nichts zu suchen (ja, Kinder dürfen) und das gehört auch geahndet.
Versuch Mal einen Radfahrer auf dem Gehweg zu stoppen, indem Du Dich ihm in den Weg stellst *polizei*
Ich oute mich: Habe das 10 Jahre lang in Berlin beruflich gemacht und bin mehrfach bewußt (und teils mit hoher Aggression) angefahren und angepöbbelt worden.


du meinst sicherlich radfahrer auf gehwegen...

och, ich hab schon so manchen radfahrer aus dem sattel fallen lassen.
die tun sich mehr weh, als mir der crash schmerzt.
Zitat von *********kend:
Zitat von **********najew:
Wenn das ein geteilter Radweg ist, auf dem Fußgänger rumlatschen wie sie wollen ( und eben gar nicht checken, dass eine Seite für Radfahrer gedacht ist) ist klingeln doch nett. Soll man ohne Warnung drüberrollen?

Geteilte Radwege müssen die Radfahrer garnicht nutzen. Den Fußgängern bleibt aber nichts anderes übrig.

g/w

Und dann fährt man auf der Strasse, und wird von Autofahrern geschnitten die glauben im Recht zu sein, weil dieser Arschlochfahrradfahrer doch gefälligst den Radweg benutzen soll. Danke. Kenn ich. Man könnte auch einfach als Fußgänger auch rücksichtsvoll sein und sich und seinen Hund auf der zugedachten Seite belassen, oder? Ich würde so vielen Menschen wünschen, mal zwangsweise die Schuhe eines anderen tragen zu müssen. Das würde einiges ändern.
*********kend Paar
14.124 Beiträge
Zitat von **********najew:
Ich würde so vielen Menschen wünschen, mal zwangsweise die Schuhe eines anderen tragen zu müssen. Das würde einiges ändern.

Da hast du allerdings Recht!

g/w
******lin Mann
608 Beiträge
Zitat von **********najew:
Zitat von ******lin:
Zitat von **********najew:
Zitat von ******lin:
Zitat von **********najew:

.. .dass man 1,5 m Abstand zur Seite hält, dass es an vielen Stellen Fahrradfahrern durchaus erlaubt ist, die Einbahnstraße in Gegenrichtung zu befahren, .....

Warum halten Radfahrer dann nicht 1,50 m Abstand, wenn sie sich an der Ampel rechts an mir vorbei fahren ? *gruebel*


Ganz einfach: weil explizit in der StVO so geregelt ist, dass Fahrradfahrer genau das dürfen.

Und was die Vorfahrt betrifft: ich bin auch keiner, der drauf besteht seine Vorfahrt immer wahrzunehmen. Gleichwohl meinen scheinbar viele Autofahrer, das erwarten zu können.

Und ich frag mich halt auch, wo ich vorausschauender fahren soll als ich es eh schon tu, wenn ich beim Vorbeifahren geschnitten werde (oder gar wie letztens, schlichtweg umgefahren). Es kann niemand erwarten, dass ich mir auch hinten Augen wachsen lasse.

Naja, genau da liegt der Irrtum (vieler Radfahrer) bezüglich des Überholens.


Bitte diesbezüglich nochmal StVO & 5 Abs. 8 nachlesen. Da steht nur was von genügendem Abstand, nichts von 1,5 m . Tut mir echt leid, aber da hast du schlichtweg unrecht, auch wenn ich dir uneingeschränkt recht gebe, was gegenseitige Rücksichtnahme anbelangt. Die aktuelle Rechtssprechung empfindet 1 m übrigens als "genügend".

§ 5 (8) StVO:
"Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen."

Auf der Seite des ADFC (nicht ADAC) steht:

"Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. [,,,]"
Vielleicht ändert Du Deine Meinung, ob ich Recht habe oder nicht. Aber das mußt Du mir dann nicht mitteilen *zwinker*

So, genug StVO-Schulung von mir *lol*
******lin Mann
608 Beiträge
Letztendlich sind wir uns doch auch alle einig:

Einfach mehr Rücksicht auf den anderen nehmen.

Jeder.
@ mstberlin

Du mischt da das eine mit dem anderen.
Der 2.Absatz(wenn du schon die Quelle nennst) bezieht sich explizit nicht aufs Überholen an Ampeln.
Zumal schlicht und ergreifend nur zählt, was in der StVO steht. Und da ist nunmal bei Ampeln und rechts nur "genügend" vermerkt. Und eben nicht 1,5 m. Die für Autofahrer jedoch explizit gelten. Und genau dort ist der Unterschied. Da kannst du auf und nieder hüpfen.
******lin Mann
608 Beiträge
Zitat von **********najew:
@ mstberlin

(,,,) Da kannst du auf und nieder hüpfen.

Nein, ich lasse Dir einfach Deinen Glauben.
Zitat von ******lin:
Zitat von **********najew:
@ mstberlin

(,,,) Da kannst du auf und nieder hüpfen.

Nein, ich lasse Dir einfach Deinen Glauben.

Es ist sehr schade, dass du nicht sehen kannst, dass genau diese Denke das große Grundproblem ist. Aber schön, wenn man ein Feindbild hat, nicht wahr?
******lin Mann
608 Beiträge
Zitat von **********najew:
Zitat von ******lin:
Zitat von **********najew:
@ mstberlin

(,,,) Da kannst du auf und nieder hüpfen.

Nein, ich lasse Dir einfach Deinen Glauben.

Es ist sehr schade, dass du nicht sehen kannst, dass genau diese Denke das große Grundproblem ist. Aber schön, wenn man ein Feindbild hat, nicht wahr?

Ok, ich antworte nochmal hier, ansonsten können wir diese Diskussion gerne per CM weiterführen.

Nein, ich habe kein Feindbild. Weder Dich noch andere Verkehrsteilnehmer.

meine "Denke" habe ich vorhin um 00:03 Uhr kund getan und daran ändert sich auch nichts.
Vielleicht hast Du es überlesen *nixweiss*
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