„„Sorry, aber das ist halt schon wieder nur bla bla.
Komm doch mal mit Belegen, wonach Radler diesen Abstand von parkenden Fahrzeugen NICHT einzuhalten haben oder KfZ Fahrradfahrende ohne Mindestabstand überholen dürfen.
Du meinst vermutlich Radfahrer.
Fakten sind bei dir also Blabla. Das erklärt natürlich einiges. Und ich wiederhole es für dich gerne: (negativ) legaldefiniert ist das nirgends, was du dir da zusammenfantasierst, das Rechtsfahrgebot hingegen schon, und das umfaßt denknotwendig auch das Verbot, zu weit links zu fahren. Soweit mitgekommen? Natürlich mußt du nicht über Gullydeckel rattern, aber es ist so weit rechts wie möglich zu fahren, und das beinhaltet nicht eine Komfortzone von 1,50 m.
Ähm, was eine Legaldefinition ist, kannst Du vielleicht mal in einer ruhigen Minute nachlesen.
Und nein, ich hab bewusst gegendert, ich hoffe, es stört dich nicht.
Im Übrigen leben wir nicht in den USA oder im Kindergarten. Man muss Menschen hier nicht vorschreiben, dass sie keinen brennend heissen Kaffee auf sich leeren sollen, oder den Kopf aus dem Kofferraum zu nehmen haben, bevor sie den Deckel zumachen. (Ich hatte mal einen US-Volvo der wirklich einen entsprechenden Warnhinweis im Kofferraum hatte)
Es gibt auch kein Gesetz, dass Dir verbietet, mit einem Föhn in die Badewanne zu sitzen. Wenn’s schiefgeht, bist Du selbst schuld, weil Du Deine Sorgfaltspflicht verletzt hast.
(Womit wir beim Erkennen und Anerkennen von Sorgfaltspflichten dann tatsächlich mal beim Thema Charakterschwäche wären.)
Der Abstand zum Fahrzeug ist der notwendige. Und das auszulegen obliegt dem Verkehrsteilnehmer. Es wird in der
Regel irgendwas zwischen 1,0 und 1,5 Meter vom parkenden Fahrzeug sein.
Hängt vom Auto, vom Bike (MTB oder RR sind unterschiedlich breit) und im Einzelfall sicher auch vom Strassenzustand, dem Verkehr und womöglich sogar von den Skills des Radlers ab.
Als Anhaltspunkt;
https://www.rueden.de/bussgeldkatalog/verkehrsregeln/ueberholen/seitenabstand-fahrrad/
Wenn Du aber unbedingt wiedrt eine behördliche oder hoheitliche Anweisung brauchst, weil Dir das mit der Sorgfalt oder Rücksichtnahme zu umständlich ist, dann ruf halt Deiner Fahrschule oder der nächsten Polizeistelle an!
Wenn Du in der Nähe von Stuttgart bist, lade ich Dich gerne mal zum Fahrradfahren im Stadtverkehr ein.
Peace