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Ist der Fahrstil als Kfz-Lenker ein Indiz für den Charakter?

*********an71 Mann
969 Beiträge
Zitat von *******7065:


Völlig zurecht meiner Ansicht nach

Wenn die Person im Auto 11km/h schneller ist als der Radler, ist sie nach einer Minute schon 180 m weiter. Auf diesen enormen Zeitvorteil kann man doch nicht verzichten, nur damit andere Verkehrsteilnehmer körperlich unversehrt ankommen! *aua*
******Dee Paar
83 Beiträge
Zitat von ***ne:
Zitat von *******7065:
die Tage in der Stadt, in einer Nebenstraße, ein Auto vor mir, davor ein Radfahrer, der mitten auf der Fahrbahn fuhr!
Der Autofahrer vor mir, im Dauer Modus hupend hinter dem Fahrradfahrer fahrend.
Da Gegenverkehr, keine Möglichkeit den Fahrradfahrer zu überholen.


Nun die Randbedingungen:
30km/h Zone
Strasse an den Seitenrändern stark abfallend und mit Teerflicken notdürftig geflickt, das sogar die Autofahrer diesen Bereich meiden.

Wo soll der Radfahrer den fahren? Über all die Schlaglöcher die sogar einem Auto zu schaffen machen würde?
*nixweiss*

Könnte die Ursache sein, oder aber diese beliebte Denke "1. ich als Radler befinde mich in ständiger Gefahr, mit aufgerissenen Türen parkender Pkw zu kollidieren, also halte ich mindestens 1,50 m Abstand nach rechts, 2. der Autofahrer muß zu mir als Radler sowieso mindestens 1,50 m Seitenabstand beim Überholen wahren. Woraus sich 3. ergibt, daß der Autofahrer mich auf der damit verfügbaren Reststraßenbreite eh nicht überholen kann, also kann ich auch getrost in der Mitte fahren." Wird von besagten "engagierten" Radlern und deren Verbänden so vertreten.

So sind nun mal die Regeln und außerorts sogar zwei Meter Abstand *ggg*
***ne Frau
13 Beiträge
Zitat von ******Dee:
Zitat von ***ne:
Zitat von *******7065:
die Tage in der Stadt, in einer Nebenstraße, ein Auto vor mir, davor ein Radfahrer, der mitten auf der Fahrbahn fuhr!
Der Autofahrer vor mir, im Dauer Modus hupend hinter dem Fahrradfahrer fahrend.
Da Gegenverkehr, keine Möglichkeit den Fahrradfahrer zu überholen.


Nun die Randbedingungen:
30km/h Zone
Strasse an den Seitenrändern stark abfallend und mit Teerflicken notdürftig geflickt, das sogar die Autofahrer diesen Bereich meiden.

Wo soll der Radfahrer den fahren? Über all die Schlaglöcher die sogar einem Auto zu schaffen machen würde?
*nixweiss*

Könnte die Ursache sein, oder aber diese beliebte Denke "1. ich als Radler befinde mich in ständiger Gefahr, mit aufgerissenen Türen parkender Pkw zu kollidieren, also halte ich mindestens 1,50 m Abstand nach rechts, 2. der Autofahrer muß zu mir als Radler sowieso mindestens 1,50 m Seitenabstand beim Überholen wahren. Woraus sich 3. ergibt, daß der Autofahrer mich auf der damit verfügbaren Reststraßenbreite eh nicht überholen kann, also kann ich auch getrost in der Mitte fahren." Wird von besagten "engagierten" Radlern und deren Verbänden so vertreten.

So sind nun mal die Regeln und außerorts sogar zwei Meter Abstand *ggg*

Nö, die 1,50 zu parkenden Autos sind Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot.
*********an71 Mann
969 Beiträge
Zitat von ***ne:
Zitat von ******Dee:
Zitat von ***ne:
Zitat von *******7065:
die Tage in der Stadt, in einer Nebenstraße, ein Auto vor mir, davor ein Radfahrer, der mitten auf der Fahrbahn fuhr!
Der Autofahrer vor mir, im Dauer Modus hupend hinter dem Fahrradfahrer fahrend.
Da Gegenverkehr, keine Möglichkeit den Fahrradfahrer zu überholen.


Nun die Randbedingungen:
30km/h Zone
Strasse an den Seitenrändern stark abfallend und mit Teerflicken notdürftig geflickt, das sogar die Autofahrer diesen Bereich meiden.

Wo soll der Radfahrer den fahren? Über all die Schlaglöcher die sogar einem Auto zu schaffen machen würde?
*nixweiss*

Könnte die Ursache sein, oder aber diese beliebte Denke "1. ich als Radler befinde mich in ständiger Gefahr, mit aufgerissenen Türen parkender Pkw zu kollidieren, also halte ich mindestens 1,50 m Abstand nach rechts, 2. der Autofahrer muß zu mir als Radler sowieso mindestens 1,50 m Seitenabstand beim Überholen wahren. Woraus sich 3. ergibt, daß der Autofahrer mich auf der damit verfügbaren Reststraßenbreite eh nicht überholen kann, also kann ich auch getrost in der Mitte fahren." Wird von besagten "engagierten" Radlern und deren Verbänden so vertreten.

So sind nun mal die Regeln und außerorts sogar zwei Meter Abstand *ggg*

Nö, die 1,50 zu parkenden Autos sind Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot.

Wenn Du Dir die Mühe machen würdest, mal zu googeln, bevor Du Blödsinn postest, …

„Radfahrer müssen einen ausreichenden Sicherheitsabstand vom rechten Fahrbahnrand und insbesondere von parkenden Kraftfahrzeugen einhalten. Der Abstand muss so bemessen sein, dass den Radfahrer eine sich öffnende Autotür nicht in eine Gefahrensituation bringen kann.“ (LG Berlin, Az. 24 O 466/95)

Beachte die Wörter „müssen“ und „muss“!

Über Dooring:

https://www.spiegel.de/auto/unfallforschung-zu-parkenden-autos-die-unterschaetzte-gefahr-am-strassenrand-a-72378c62-d21c-42c1-96f1-06a7adc590a7

Und zur Erinnerung:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Vielleicht ist es Dir möglich, das Interesse der RadfahrerInnen an körperlicher Unversehrtheit gegen Dein Interesse am geschmeidigen Überholvorgang nochmal abzuwägen.

Schönen Sonntag!
***ne Frau
13 Beiträge
Zitat von *********an71:
Zitat von ***ne:
Zitat von ******Dee:
Zitat von ***ne:
Zitat von *******7065:
die Tage in der Stadt, in einer Nebenstraße, ein Auto vor mir, davor ein Radfahrer, der mitten auf der Fahrbahn fuhr!
Der Autofahrer vor mir, im Dauer Modus hupend hinter dem Fahrradfahrer fahrend.
Da Gegenverkehr, keine Möglichkeit den Fahrradfahrer zu überholen.


Nun die Randbedingungen:
30km/h Zone
Strasse an den Seitenrändern stark abfallend und mit Teerflicken notdürftig geflickt, das sogar die Autofahrer diesen Bereich meiden.

Wo soll der Radfahrer den fahren? Über all die Schlaglöcher die sogar einem Auto zu schaffen machen würde?
*nixweiss*

Könnte die Ursache sein, oder aber diese beliebte Denke "1. ich als Radler befinde mich in ständiger Gefahr, mit aufgerissenen Türen parkender Pkw zu kollidieren, also halte ich mindestens 1,50 m Abstand nach rechts, 2. der Autofahrer muß zu mir als Radler sowieso mindestens 1,50 m Seitenabstand beim Überholen wahren. Woraus sich 3. ergibt, daß der Autofahrer mich auf der damit verfügbaren Reststraßenbreite eh nicht überholen kann, also kann ich auch getrost in der Mitte fahren." Wird von besagten "engagierten" Radlern und deren Verbänden so vertreten.

So sind nun mal die Regeln und außerorts sogar zwei Meter Abstand *ggg*

Nö, die 1,50 zu parkenden Autos sind Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot.

Wenn Du Dir die Mühe machen würdest, mal zu googeln, bevor Du Blödsinn postest, …

„Radfahrer müssen einen ausreichenden Sicherheitsabstand vom rechten Fahrbahnrand und insbesondere von parkenden Kraftfahrzeugen einhalten. Der Abstand muss so bemessen sein, dass den Radfahrer eine sich öffnende Autotür nicht in eine Gefahrensituation bringen kann.“ (LG Berlin, Az. 24 O 466/95)

Beachte die Wörter „müssen“ und „muss“!

Über Dooring:

https://www.spiegel.de/auto/unfallforschung-zu-parkenden-autos-die-unterschaetzte-gefahr-am-strassenrand-a-72378c62-d21c-42c1-96f1-06a7adc590a7

Und zur Erinnerung:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Vielleicht ist es Dir möglich, das Interesse der RadfahrerInnen an körperlicher Unversehrtheit gegen Dein Interesse am geschmeidigen Überholvorgang nochmal abzuwägen.

Schönen Sonntag!

Die übliche Rosinenpickerei, wie von dir inzwischen gewöhnt. Leider juristisch außer für den behandelten Fall irrelevant. Daß § 1 ein Auffangtatbestand ist, der nur zur Anwendung kommt, wenn keine spezielleren Vorschriften einschlägig sind, ist natürlich auch nicht bekannt. Und den Unterschied zwischen Legislative und Judikative solltest du dir doch einmal erklären lassen, denn da scheint auch einiges im argen zu liegen.

Generell finde ich es, nicht nur bei dir, erschreckend, welche Mischung aus Selbstherrlich-/-gerechtigkeit und Viertelwissen mit sich herumgetragen und im Straßenverkehr ausgelebt wird. Wenn man das auf die Masse hochrechnet, erklärt sich das Verhalten vieler Radfahrer so quasi von selbst.
*********an71 Mann
969 Beiträge
Sorry, aber das ist halt schon wieder nur bla bla.

Komm doch mal mit Belegen, wonach Radler diesen Abstand von parkenden Fahrzeugen NICHT einzuhalten haben oder KfZ Fahrradfahrende ohne Mindestabstand überholen dürfen.
********deUp Mann
2.619 Beiträge
Viel graue Theorie, in der Praxis klappt das deutlich reibungsloser.
In meinem Dunstkreis wäre mir nicht bekannt, das reihenweise Radler wegen zu geringem Abstand platt gefahren werden.
*********an71 Mann
969 Beiträge
Zitat von **********round:
Viel graue Theorie, in der Praxis klappt das deutlich reibungsloser.
In meinem Dunstkreis wäre mir nicht bekannt, das reihenweise Radler wegen zu geringem Abstand platt gefahren werden.

Das liegt vielleicht an Deinem Dunstkreis?

Köln:
„Allein durch das Öffnen von Autotüren kamen bis Ende Juli 65 Radfahrende zu Fall – 14 erlitten schwere Verletzungen“, so ein Polizeisprecher. Tragisch: Erst im Juli erlag eine 81-jährige E-Bikerin aus Köln nach einem sogenannten „Dooring-Unfall“ ihren tödlichen Verletzungen in einer Klinik, nachdem ein BMW-Fahrer (71) sie auf der Luxemburger Straße beim Aussteigen mit der Fahrertür getroffen hatte.“

Quelle:
https://www.express.de/koeln/koelner-polizei-mehr-als-1000-radunfaelle-tod-nach-dooring-unfall-74120?cb=1679833288096
**C Mann
12.752 Beiträge
...ich habe kein Problem, wenn Radfahrer aus Sicherheitsgründen für einen Moment
mir die Möglichkeit zum Überholen nehmen. Anders sieht es aus, wenn 2 Radler
auf der Straße gemütlich nebeneinander fahren und sich miteinander unterhalten.
Dafür fehlt mir wiederum das Verständnis. ...
***ne Frau
13 Beiträge
Zitat von *********an71:
Sorry, aber das ist halt schon wieder nur bla bla.

Komm doch mal mit Belegen, wonach Radler diesen Abstand von parkenden Fahrzeugen NICHT einzuhalten haben oder KfZ Fahrradfahrende ohne Mindestabstand überholen dürfen.

Du meinst vermutlich Radfahrer.
Fakten sind bei dir also Blabla. Das erklärt natürlich einiges. Und ich wiederhole es für dich gerne: (negativ) legaldefiniert ist das nirgends, was du dir da zusammenfantasierst, das Rechtsfahrgebot hingegen schon, und das umfaßt denknotwendig auch das Verbot, zu weit links zu fahren. Soweit mitgekommen? Natürlich mußt du nicht über Gullydeckel rattern, aber es ist so weit rechts wie möglich zu fahren, und das beinhaltet nicht eine Komfortzone von 1,50 m.
***ne Frau
13 Beiträge
Zitat von **C:
...ich habe kein Problem, wenn Radfahrer aus Sicherheitsgründen für einen Moment
mir die Möglichkeit zum Überholen nehmen. Anders sieht es aus, wenn 2 Radler
auf der Straße gemütlich nebeneinander fahren und sich miteinander unterhalten.
Dafür fehlt mir wiederum das Verständnis. ...

Da hat der Scheuer Andi ja nachgelegt (hätte ich von einem CSUler als Verkehrsminister nicht erwartet): nach der Novelle dürfen Radfahrer nun nebeneinander fahren, sofern sie den nachfolgenden Verkehr NICHT BEHINDERN.

Problem wird nun sein, daß der zweite Halbsatz vor lauter Euphorie über den ersten bei unseren Radfahrend*Innen*Außen gar nicht ankommen bzw. geflissentlich ignoriert werden wird. Beispiele für diese Haltung s.o.
Meine Schwiegermutter wurde innerhalb einer geschlossenen Ortschaft auf ihrem Fahrrad von einem Motorradfahrer tot gefahren. Laut Unfallbericht wurde Rita mit 180km/h von ihrem Fahrrad geholt.

*nachdenk*

*traurig*
***ne Frau
13 Beiträge
Zitat von *******7065:
Meine Schwiegermutter wurde innerhalb einer geschlossenen Ortschaft auf ihrem Fahrrad von einem Motorradfahrer tot gefahren. Laut Unfallbericht wurde Rita mit 180km/h von ihrem Fahrrad geholt.

*nachdenk*

*traurig*

Mein Beileid. 180 in der Stadt (!) sind kriminell, da muß man nicht diskutieren.
*********an71 Mann
969 Beiträge
Zitat von ***ne:
Zitat von *********an71:
Sorry, aber das ist halt schon wieder nur bla bla.

Komm doch mal mit Belegen, wonach Radler diesen Abstand von parkenden Fahrzeugen NICHT einzuhalten haben oder KfZ Fahrradfahrende ohne Mindestabstand überholen dürfen.

Du meinst vermutlich Radfahrer.
Fakten sind bei dir also Blabla. Das erklärt natürlich einiges. Und ich wiederhole es für dich gerne: (negativ) legaldefiniert ist das nirgends, was du dir da zusammenfantasierst, das Rechtsfahrgebot hingegen schon, und das umfaßt denknotwendig auch das Verbot, zu weit links zu fahren. Soweit mitgekommen? Natürlich mußt du nicht über Gullydeckel rattern, aber es ist so weit rechts wie möglich zu fahren, und das beinhaltet nicht eine Komfortzone von 1,50 m.

Ähm, was eine Legaldefinition ist, kannst Du vielleicht mal in einer ruhigen Minute nachlesen. *gg*

Und nein, ich hab bewusst gegendert, ich hoffe, es stört dich nicht.

Im Übrigen leben wir nicht in den USA oder im Kindergarten. Man muss Menschen hier nicht vorschreiben, dass sie keinen brennend heissen Kaffee auf sich leeren sollen, oder den Kopf aus dem Kofferraum zu nehmen haben, bevor sie den Deckel zumachen. (Ich hatte mal einen US-Volvo der wirklich einen entsprechenden Warnhinweis im Kofferraum hatte)
Es gibt auch kein Gesetz, dass Dir verbietet, mit einem Föhn in die Badewanne zu sitzen. Wenn’s schiefgeht, bist Du selbst schuld, weil Du Deine Sorgfaltspflicht verletzt hast.

(Womit wir beim Erkennen und Anerkennen von Sorgfaltspflichten dann tatsächlich mal beim Thema Charakterschwäche wären.)

Der Abstand zum Fahrzeug ist der notwendige. Und das auszulegen obliegt dem Verkehrsteilnehmer. Es wird in der
Regel irgendwas zwischen 1,0 und 1,5 Meter vom parkenden Fahrzeug sein.
Hängt vom Auto, vom Bike (MTB oder RR sind unterschiedlich breit) und im Einzelfall sicher auch vom Strassenzustand, dem Verkehr und womöglich sogar von den Skills des Radlers ab.

Als Anhaltspunkt;

https://www.rueden.de/bussgeldkatalog/verkehrsregeln/ueberholen/seitenabstand-fahrrad/


Wenn Du aber unbedingt wiedrt eine behördliche oder hoheitliche Anweisung brauchst, weil Dir das mit der Sorgfalt oder Rücksichtnahme zu umständlich ist, dann ruf halt Deiner Fahrschule oder der nächsten Polizeistelle an!

Wenn Du in der Nähe von Stuttgart bist, lade ich Dich gerne mal zum Fahrradfahren im Stadtverkehr ein.

Peace
***ne Frau
13 Beiträge
Gut, wenn du unbedingt die Welt auf deine subjektive Weise definieren willst, nur zu. Fakten scheinen da ja nur zu stören, wenn du derart zielgerichtet an der Sache vorbeischwurbelst wie oben. Nicht alles, was hinkt, ist auch ein Vergleich.

Sachlich falsch ist es allerdings, daß der VT selbst den nötigen Abstand definieren darf - da bräuchten wir den ganzen exekutiven Überbau sonst nicht. Ergibt sich eigentlich schon beim bloß peripheren Durchdenken, aber gut, bei dir wohl nicht. Ich habe übrigens einen Wert von 80 cm als üblich benannt gefunden.
*********an71 Mann
969 Beiträge
Zitat von ***ne:
Gut, wenn du unbedingt die Welt auf deine subjektive Weise definieren willst, nur zu. Fakten scheinen da ja nur zu stören, wenn du derart zielgerichtet an der Sache vorbeischwurbelst wie oben. Nicht alles, was hinkt, ist auch ein Vergleich.

Sachlich falsch ist es allerdings, daß der VT selbst den nötigen Abstand definieren darf - da bräuchten wir den ganzen exekutiven Überbau sonst nicht. Ergibt sich eigentlich schon beim bloß peripheren Durchdenken, aber gut, bei dir wohl nicht. Ich habe übrigens einen Wert von 80 cm als üblich benannt gefunden.

Die 70-80cm sind der empfohlene Abstand zum Fahrbahnrand OHNE parkendes Fahrzeug.

(Der Mindest(!)-Abstand zwischen überholendem KfZ und überholtem Fahrradfahrer beträgt ausserorts 2m, innerorts 1,5m. Wie gesagt: Mindestens. Bei starkem Wind und Böen lass bitte 2m Platz, auch innerorts! Der Radfahrer wird regelmässig mit ca 70-80cm Breite angegeben. Macht also 70+70+200 = 3,40 m für den Radler. Das heisst de jure besteht für das KfZ oftmals Überholverbot.)

Weil Bilder mehr sagen als Worte anbei ein Bild einer typischen Verkehrssituation, die sehr gefährlich werden kann.

Wort zum Sonntag:
Bitte passt auf die Radfahrer auf. Die haben keine Knautschzone und keine Airbags!

Peace!
***ne Frau
13 Beiträge
Zitat von *********an71:
Zitat von ***ne:
Gut, wenn du unbedingt die Welt auf deine subjektive Weise definieren willst, nur zu. Fakten scheinen da ja nur zu stören, wenn du derart zielgerichtet an der Sache vorbeischwurbelst wie oben. Nicht alles, was hinkt, ist auch ein Vergleich.

Sachlich falsch ist es allerdings, daß der VT selbst den nötigen Abstand definieren darf - da bräuchten wir den ganzen exekutiven Überbau sonst nicht. Ergibt sich eigentlich schon beim bloß peripheren Durchdenken, aber gut, bei dir wohl nicht. Ich habe übrigens einen Wert von 80 cm als üblich benannt gefunden.

Die 70-80cm sind der empfohlene Abstand zum Fahrbahnrand OHNE parkendes Fahrzeug.

(Der Mindest(!)-Abstand zwischen überholendem KfZ und überholtem Fahrradfahrer beträgt ausserorts 2m, innerorts 1,5m. Wie gesagt: Mindestens. Bei starkem Wind und Böen lass bitte 2m Platz, auch innerorts! Der Radfahrer wird regelmässig mit ca 70-80cm Breite angegeben. Macht also 70+70+200 = 3,40 m für den Radler. Das heisst de jure besteht für das KfZ oftmals Überholverbot.)

Weil Bilder mehr sagen als Worte anbei ein Bild einer typischen Verkehrssituation, die sehr gefährlich werden kann.

Wort zum Sonntag:
Bitte passt auf die Radfahrer auf. Die haben keine Knautschzone und keine Airbags!

Peace!

Da sind wir jetzt endlich soweit, daß es nicht "frei Schnauze" geht. Bin begeistert über diese Erkenntnis.

Und wenn sonntags nicht nur die anderen, sondern auch die Radler selbst ein wenig auf sich aufpassen, sind wir noch ein Stück weiter.
******lin Mann
608 Beiträge
Zitat von *********an71:

(...)
Der Radfahrer wird regelmässig mit ca 70-80cm Breite angegeben. Macht also 70+70+200 = 3,40 m für den Radler. Das heisst de jure besteht für das KfZ oftmals Überholverbot
(...)

Das ist ja mal eine steile Aussage.

In Berlin sind viele Straßen nur 3,00 m je Fahrtrichtung breit und es gibt nur einen Fahrstreifen. Fahrzeuge parken erlaubt auf dem Gehweg.
Nach Deiner Berechnung von 3,40 m dürfte der Gegenverkehr somit nicht fahren, da er ansonsten den von Dir berechneten Seitenabstand nicht einhält *gruebel*

Wenn alle Rücksicht auf den jeweils Anderen nehmen, würde es insgesamt funktionieren und keiner bräuchte über Mindestabstände diskutieren.
.....und das meint sicher auch der bereits zitierte § 1 der Straßenverkehrsordnung.

Pocht jedoch jeder auf sein "Recht" müssen wir uns nicht wundern.
Zitat von ******lin:
Zitat von *********an71:

(...)
Der Radfahrer wird regelmässig mit ca 70-80cm Breite angegeben. Macht also 70+70+200 = 3,40 m für den Radler. Das heisst de jure besteht für das KfZ oftmals Überholverbot
(...)

Das ist ja mal eine steile Aussage.

In Berlin sind viele Straßen nur 3,00 m je Fahrtrichtung breit und es gibt nur einen Fahrstreifen. Fahrzeuge parken erlaubt auf dem Gehweg.
Nach Deiner Berechnung von 3,40 m dürfte der Gegenverkehr somit nicht fahren, da er ansonsten den von Dir berechneten Seitenabstand nicht einhält *gruebel*

Wenn alle Rücksicht auf den jeweils Anderen nehmen, würde es insgesamt funktionieren und keiner bräuchte über Mindestabstände diskutieren.
.....und das meint sicher auch der bereits zitierte § 1 der Straßenverkehrsordnung.

Pocht jedoch jeder auf sein "Recht" müssen wir uns nicht wundern.

Das stimmt so nicht, da der Abstand fürs Überholen gilt, nicht für entgegenkommenden Fahrzeuge. Was ja auch Sinn ergibt weil entgegenkommende Fahrzeuge ja gesehen werden können im Gegensatz zu überholenden, die man mitunter erst bemerkt wenn sie neben einem sind.
*********an71 Mann
969 Beiträge
Zitat von ******lin:
Zitat von *********an71:

(...)
Der Radfahrer wird regelmässig mit ca 70-80cm Breite angegeben. Macht also 70+70+200 = 3,40 m für den Radler. Das heisst de jure besteht für das KfZ oftmals Überholverbot
(...)

Das ist ja mal eine steile Aussage.

In Berlin sind viele Straßen nur 3,00 m je Fahrtrichtung breit und es gibt nur einen Fahrstreifen. Fahrzeuge parken erlaubt auf dem Gehweg.
Nach Deiner Berechnung von 3,40 m dürfte der Gegenverkehr somit nicht fahren, da er ansonsten den von Dir berechneten Seitenabstand nicht einhält *gruebel*

Wenn alle Rücksicht auf den jeweils Anderen nehmen, würde es insgesamt funktionieren und keiner bräuchte über Mindestabstände diskutieren.
.....und das meint sicher auch der bereits zitierte § 1 der Straßenverkehrsordnung.

Pocht jedoch jeder auf sein "Recht" müssen wir uns nicht wundern.

Ja das ist eine steile Aussage!

In Stuttgart (das ist da, wo die Leute wohnen, denen die Wohnungen in Berlin gehören *lol* ) gibt’s tatsächlich auf einer Strecke OHNE Gegenverkehr ein Überholverbot von Zweirädern.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.enge-strasse-in-kaltental-stuttgart-stellt-neues-fahrrad-ueberholverbotsschild-auf.87e254cd-601c-4ce6-a998-972362c21756.html

Die Schilder wurden angebracht, obwohl das gar nicht nötig wäre, denn auch ohne Schild dürfte dort ein Auto nach bestehender Rechtslage keinen Radfahrer überholen. Da wir aber alle so unglaublich einsichtig und rücksichtsvoll sind, musste halt beschildert werden. Übrigens sind die Schilder schon oft von rücksichtsvollen Menschen abmontiert worden…
*aua*
******lin Mann
608 Beiträge
@**********najew

Naja, dazu gibt es bisher noch keine Gerichtsurteile. Zumindest in den einschlägigen Rechtsportalen von mir nicht gefunden.

Achtung *ironie*
....ich kann aber deswegen nicht permanent im Gegenverkehr fahren, um diese Gesetzeslücke zu nutzen *floet*
******lin Mann
608 Beiträge
@*********an71

Zitat:
In Stuttgart (das ist da, wo die Leute wohnen, denen die Wohnungen in Berlin gehören *lol* )

Das beschränkt sich auf den Bezirk Prenzlauer Berg *nase*
Zitat von **********round:
Viel graue Theorie, in der Praxis klappt das deutlich reibungsloser.
In meinem Dunstkreis wäre mir nicht bekannt, das reihenweise Radler wegen zu geringem Abstand platt gefahren werden.

Du darfst mich gern in deinen Dunstkreis aufnehmen, dann wird der diverser. Ich bin vor sechs Wochen von einer Autofahrerin wegen zu engem Überholen vom Rad geholt und schwer verletzt worden.
Zitat von ******lin:
@**********najew

Naja, dazu gibt es bisher noch keine Gerichtsurteile. Zumindest in den einschlägigen Rechtsportalen von mir nicht gefunden.

Achtung *ironie*
....ich kann aber deswegen nicht permanent im Gegenverkehr fahren, um diese Gesetzeslücke zu nutzen *floet*

Vielleicht solltest du mal zur Nachschulung, damit dir ein Fahrlehrer erklärt, was Überholen bedeutet und was Entgegen kommen. Oder vielleicht reicht auch, die StVO zu lesen. Und zu verstehen.
Rücksichtslosigkeit zeigt sich am Fahrstil durchaus. Allerdings gibt es so viele menschliche Seiten, dass man daraus noch nicht auf einen gesamten Menschen schließen kann
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