Zitat von **********najew:
„
Vielleicht solltest du mal zur Nachschulung, damit dir ein Fahrlehrer erklärt, was Überholen bedeutet und was Entgegen kommen. Oder vielleicht reicht auch, die StVO zu lesen. Und zu verstehen.
Zitat von ******lin:
„@**********najew
Naja, dazu gibt es bisher noch keine Gerichtsurteile. Zumindest in den einschlägigen Rechtsportalen von mir nicht gefunden.
Achtung
....ich kann aber deswegen nicht permanent im Gegenverkehr fahren, um diese Gesetzeslücke zu nutzen
Naja, dazu gibt es bisher noch keine Gerichtsurteile. Zumindest in den einschlägigen Rechtsportalen von mir nicht gefunden.
Achtung
....ich kann aber deswegen nicht permanent im Gegenverkehr fahren, um diese Gesetzeslücke zu nutzen
Vielleicht solltest du mal zur Nachschulung, damit dir ein Fahrlehrer erklärt, was Überholen bedeutet und was Entgegen kommen. Oder vielleicht reicht auch, die StVO zu lesen. Und zu verstehen.
Glaube mir, dass weiß ich.
....und Du darfst mir auch einen gewissen Sachverstand unterstellen, ohne dass ich jetzt dazu näher Stellung nehmen möchte.
Die Aussage - um es deutlicher zu machen - soll darstellen, dass es zum Glück noch nicht richterlich oder vom Gesetzgeber diskutiert wurde, wie weit der Abstand des Gegenverkehrs zu sein hat.
Da dieser mit teils höherer Geschwindigkeit entgegen kommt, kann es - bei fehlender Wahrnehmung - auch hier zu gefährlichen Situationen kommen.