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Ist der Fahrstil als Kfz-Lenker ein Indiz für den Charakter?

***ne Frau
13 Beiträge
Zitat von **********najew:
@***ne, du hast behauptet, an Radunfällen seien zu 66% die Radfahrer selbst schuld. Was aber nicht stimmt.
Siehe Destatis. Das PDF zu Kraftrad- und Fahrradunfällen für 2020 kann man Downloaden. Dort ist explizit von 24 % die Rede im Bezug auf Rad gegen Kfz und von rd. 50 % Hauptverantwortung beim Radfahrer, aber da sind halt die Alleinunfälle mit dabei. Was wie gesagt die Statistik verzerrt.

Sprich: deine "zu 2/3 ist der Radfahrer hauptschuldig bei Unfällen" ist schlicht und ergreifend falsch und das kann man nachlesen.

Meine Zahl ist ggfls. etwas älter, und deine 50% gehen schon in die Richtung. Falsch ist die nicht, aber ggfls. obsolet.
@******Dee § 1 StVO ist genau in diesem Sinne, so wie ich es verstehe. Bin aber kein Jurist.
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Zitat von *********an71:
Zitat von ****IN:
Zitat von *********an71:


In Stuttgart (das ist da, wo die Leute wohnen, denen die Wohnungen in Berlin gehören *lol* ) gibt’s tatsächlich auf einer Strecke OHNE Gegenverkehr ein Überholverbot von Zweirädern.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.enge-strasse-in-kaltental-stuttgart-stellt-neues-fahrrad-ueberholverbotsschild-auf.87e254cd-601c-4ce6-a998-972362c21756.html

Die Schilder wurden angebracht, obwohl das gar nicht nötig wäre, denn auch ohne Schild dürfte dort ein Auto nach bestehender Rechtslage keinen Radfahrer überholen. Da wir aber alle so unglaublich einsichtig und rücksichtsvoll sind, musste halt beschildert werden. Übrigens sind die Schilder schon oft von rücksichtsvollen Menschen abmontiert worden…
*aua*

Dass Fahrradfahrer auch auf Fahrradwegen, die nur durch eine Bodenmarkierung oder auf Schutzstreifen unterwegs sind, mit dem vorgeschriebenen Abstand überholt werden müssen, haben viel Autofahrer leider noch nicht verinnerlicht.

Daran sind meines Erachtens die Streifen schuld. Das ist eine saublöde Erfindung. Aus dem Auto fühlt sich das so an, als gehöre mir die Fahrbahn bis zum Streifen.

Todesstreifen

Falls ein Radfahrer vor mir fährt und ich ihn nicht gefahrlos überholen kann, dann mache ich das auch nicht. Dabei übersetze ich den Fall, dass ich mir nicht ganz sicher bin, ob es gefahrlos ist, automatisch in “es ist nicht gefahrlos”. Als juristischer Laie verstehe ich es so, dass ich damit im Sinne von §1 StVO handle. Es kam dabei schon ein zwei mal vor, dass mich dann der Fahrer hinter mir nötigen wollte.
@***el ich wünschte so sehr, dass sich solches Verhalten durchsetzen würde.
Danke für deinen Beitrag zum "es besser machen"
was passiert eigentlich, wenn ich innerorts auf der strasse mit 6 km/h durch den ort fahre?
@*******7065 Soweit ich weiß, kann das je nach Kontext eine Ordnungswidrigkeit sein.
***ne Frau
13 Beiträge
Zitat von ***el:
@*******7065 Soweit ich weiß, kann das je nach Kontext eine Ordnungswidrigkeit sein.

Das kann je nach Kontext auch eine Nötigung darstellen.
Zitat von ***el:
@*******7065 Soweit ich weiß, kann das je nach Kontext eine Ordnungswidrigkeit sein.

je nach kontex! Ja, in dem speziellen Falle aber nicht
Zitat von ***ne:
Zitat von ***el:
@*******7065 Soweit ich weiß, kann das je nach Kontext eine Ordnungswidrigkeit sein.

Das kann je nach Kontext auch eine Nötigung darstellen.

und welcher kontex würde keine nötigung darstellen?
***ne Frau
13 Beiträge
Zitat von ***el:
Zitat von *********an71:
Zitat von ****IN:
Zitat von *********an71:


In Stuttgart (das ist da, wo die Leute wohnen, denen die Wohnungen in Berlin gehören *lol* ) gibt’s tatsächlich auf einer Strecke OHNE Gegenverkehr ein Überholverbot von Zweirädern.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.enge-strasse-in-kaltental-stuttgart-stellt-neues-fahrrad-ueberholverbotsschild-auf.87e254cd-601c-4ce6-a998-972362c21756.html

Die Schilder wurden angebracht, obwohl das gar nicht nötig wäre, denn auch ohne Schild dürfte dort ein Auto nach bestehender Rechtslage keinen Radfahrer überholen. Da wir aber alle so unglaublich einsichtig und rücksichtsvoll sind, musste halt beschildert werden. Übrigens sind die Schilder schon oft von rücksichtsvollen Menschen abmontiert worden…
*aua*

Dass Fahrradfahrer auch auf Fahrradwegen, die nur durch eine Bodenmarkierung oder auf Schutzstreifen unterwegs sind, mit dem vorgeschriebenen Abstand überholt werden müssen, haben viel Autofahrer leider noch nicht verinnerlicht.

Daran sind meines Erachtens die Streifen schuld. Das ist eine saublöde Erfindung. Aus dem Auto fühlt sich das so an, als gehöre mir die Fahrbahn bis zum Streifen.

Todesstreifen

Falls ein Radfahrer vor mir fährt und ich ihn nicht gefahrlos überholen kann, dann mache ich das auch nicht. Dabei übersetze ich den Fall, dass ich mir nicht ganz sicher bin, ob es gefahrlos ist, automatisch in “es ist nicht gefahrlos”. Als juristischer Laie verstehe ich es so, dass ich damit im Sinne von §1 StVO handle. Es kam dabei schon ein zwei mal vor, dass mich dann der Fahrer hinter mir nötigen wollte.

Du musst nicht "im Sinne von §1 handeln", wenn speziellere Normen vorhanden sind, denn die gehen dem §1 vor.
Woher weißt du übrigens, daß der Fahrer hinter dir dich nötigen wollte? Bei Tatvollendung könnte man das wohl erkennen, aber wie erkennt man die entsprechende Absicht?
***ne Frau
13 Beiträge
Zitat von *******7065:
Zitat von ***ne:
Zitat von ***el:
@*******7065 Soweit ich weiß, kann das je nach Kontext eine Ordnungswidrigkeit sein.

Das kann je nach Kontext auch eine Nötigung darstellen.

und welcher kontex würde keine nötigung darstellen?

Wenn es aus reiner Schusseligkeit oder persönlicher Unfähigkeit wäre, höhere Geschwindigkeiten bewältigen zu können. Das wäre dann natürlich ein Fall für die MPU.

Ansonsten müßtest du erklären können, wieso es dir nicht klar war, daß du damit den nachfolgenden Verkehr blockierst. Dürfte bei 6 km/h schwierig werden.
Zitat von ***ne:
Zitat von *******7065:
Zitat von ***ne:
Zitat von ***el:
@*******7065 Soweit ich weiß, kann das je nach Kontext eine Ordnungswidrigkeit sein.

Das kann je nach Kontext auch eine Nötigung darstellen.

und welcher kontex würde keine nötigung darstellen?

Wenn es aus reiner Schusseligkeit oder persönlicher Unfähigkeit wäre, höhere Geschwindigkeiten bewältigen zu können. Das wäre dann natürlich ein Fall für die MPU.

Ansonsten müßtest du erklären können, wieso es dir nicht klar war, daß du damit den nachfolgenden Verkehr blockierst. Dürfte bei 6 km/h schwierig werden.

nö, überhaupt nicht!
ich darf das sogar, ohne das irgendjemand was dagegen unternehmen kann.
***ne Frau
13 Beiträge
Zitat von *******7065:
Zitat von ***ne:
Zitat von *******7065:
Zitat von ***ne:
Zitat von ***el:
@*******7065 Soweit ich weiß, kann das je nach Kontext eine Ordnungswidrigkeit sein.

Das kann je nach Kontext auch eine Nötigung darstellen.

und welcher kontex würde keine nötigung darstellen?

Wenn es aus reiner Schusseligkeit oder persönlicher Unfähigkeit wäre, höhere Geschwindigkeiten bewältigen zu können. Das wäre dann natürlich ein Fall für die MPU.

Ansonsten müßtest du erklären können, wieso es dir nicht klar war, daß du damit den nachfolgenden Verkehr blockierst. Dürfte bei 6 km/h schwierig werden.

nö, überhaupt nicht!
ich darf das sogar, ohne das irgendjemand was dagegen unternehmen kann.

Krankenfahrstuhl?
*top*
***ne Frau
13 Beiträge
Zitat von *******7065:
*top*

Hätte ja auch der beliebte Handkarren aus dem alten Führerscheinfragebogen sein können.... *zwinker*
******Dee Paar
83 Beiträge
Zitat von ***ne:
Zitat von *******7065:
Zitat von ***ne:
Zitat von ***el:
@*******7065 Soweit ich weiß, kann das je nach Kontext eine Ordnungswidrigkeit sein.

Das kann je nach Kontext auch eine Nötigung darstellen.

und welcher kontex würde keine nötigung darstellen?

Wenn es aus reiner Schusseligkeit oder persönlicher Unfähigkeit wäre, höhere Geschwindigkeiten bewältigen zu können. Das wäre dann natürlich ein Fall für die MPU.

Ansonsten müßtest du erklären können, wieso es dir nicht klar war, daß du damit den nachfolgenden Verkehr blockierst. Dürfte bei 6 km/h schwierig werden.

sorry, aber irgendwie hast du für uns einen an der Waffel
nein, es ist unser behindi-tesla

und hier zeigt sich, das im grunde fast 99% der verkehrsteilnehmer sich an §1 der StVO halten.
das sind unsere erfahrungen.
***ne Frau
13 Beiträge
Zitat von ******Dee:
Zitat von ***ne:
Zitat von *******7065:
Zitat von ***ne:
Zitat von ***el:
@*******7065 Soweit ich weiß, kann das je nach Kontext eine Ordnungswidrigkeit sein.

Das kann je nach Kontext auch eine Nötigung darstellen.

und welcher kontex würde keine nötigung darstellen?

Wenn es aus reiner Schusseligkeit oder persönlicher Unfähigkeit wäre, höhere Geschwindigkeiten bewältigen zu können. Das wäre dann natürlich ein Fall für die MPU.

Ansonsten müßtest du erklären können, wieso es dir nicht klar war, daß du damit den nachfolgenden Verkehr blockierst. Dürfte bei 6 km/h schwierig werden.

sorry, aber irgendwie hast du für uns einen an der Waffel

Pluralis maiestatis?
@*******7065 Fahrzeuge wie Traktoren, die nicht schneller als 25 km/h fahren können, dürfen mit 25 km/h fahren, auch wenn sie den Verkehrsfluss behindern.

Krankenfahrstuhl mit 6 km/h, interessant, muß der nicht auch Bürgersteig fahren? Weiß das jemand?
***ne Frau
13 Beiträge
Zitat von *******7065:
nein, es ist unser behindi-tesla

und hier zeigt sich, das im grunde fast 99% der verkehrsteilnehmer sich an §1 der StVO halten.
das sind unsere erfahrungen.

Bei dem Gefährt ist das bestimmt die übliche Reaktion.
Zitat von ***el:
@*******7065 Fahrzeuge wie Traktoren, die nicht schneller als 25 km/h fahren können, dürfen mit 25 km/h fahren, auch wenn sie den Verkehrsfluss behindern.

Krankenfahrstuhl mit 6 km/h, interessant, muß der nicht auch Bürgersteig fahren? Weiß das jemand?

nein, muss er nicht!
ein elektrisch angetriebener Krankenrollstuhl darf auf der Strasse bewegt werden.
Und auf Gehwegen darf man fahren, aber dann nur mit 3 km/h.
Zitat von ***ne:
Zitat von ***el:
Zitat von *********an71:
Zitat von ****IN:
Zitat von *********an71:


In Stuttgart (das ist da, wo die Leute wohnen, denen die Wohnungen in Berlin gehören *lol* ) gibt’s tatsächlich auf einer Strecke OHNE Gegenverkehr ein Überholverbot von Zweirädern.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.enge-strasse-in-kaltental-stuttgart-stellt-neues-fahrrad-ueberholverbotsschild-auf.87e254cd-601c-4ce6-a998-972362c21756.html

Die Schilder wurden angebracht, obwohl das gar nicht nötig wäre, denn auch ohne Schild dürfte dort ein Auto nach bestehender Rechtslage keinen Radfahrer überholen. Da wir aber alle so unglaublich einsichtig und rücksichtsvoll sind, musste halt beschildert werden. Übrigens sind die Schilder schon oft von rücksichtsvollen Menschen abmontiert worden…
*aua*

Dass Fahrradfahrer auch auf Fahrradwegen, die nur durch eine Bodenmarkierung oder auf Schutzstreifen unterwegs sind, mit dem vorgeschriebenen Abstand überholt werden müssen, haben viel Autofahrer leider noch nicht verinnerlicht.

Daran sind meines Erachtens die Streifen schuld. Das ist eine saublöde Erfindung. Aus dem Auto fühlt sich das so an, als gehöre mir die Fahrbahn bis zum Streifen.

Todesstreifen

Falls ein Radfahrer vor mir fährt und ich ihn nicht gefahrlos überholen kann, dann mache ich das auch nicht. Dabei übersetze ich den Fall, dass ich mir nicht ganz sicher bin, ob es gefahrlos ist, automatisch in “es ist nicht gefahrlos”. Als juristischer Laie verstehe ich es so, dass ich damit im Sinne von §1 StVO handle. Es kam dabei schon ein zwei mal vor, dass mich dann der Fahrer hinter mir nötigen wollte.

Du musst nicht "im Sinne von §1 handeln", wenn speziellere Normen vorhanden sind, denn die gehen dem §1 vor.
Woher weißt du übrigens, daß der Fahrer hinter dir dich nötigen wollte? Bei Tatvollendung könnte man das wohl erkennen, aber wie erkennt man die entsprechende Absicht?

Welcher Paragraph “overruled” denn Paragraph 1 und billigt in den von mir geschilderten Fall die Gefährdung?

Lichthupe, Hupe, dichtes Auffahren? Jemand anderes läßt sich davon evtl. beeindrucken, riskiert was … und dann passiert was … das wäre doch dann Nötigung, richtig?

Ist gefahrloses Überholen möglich, dann mache ich das natürlich.
@*******7065 Ok, danke, wieder was gelernt 😀
***ne Frau
13 Beiträge
Zitat von ***el:
Zitat von ***ne:
Zitat von ***el:
Zitat von *********an71:
Zitat von ****IN:


In Stuttgart (das ist da, wo die Leute wohnen, denen die Wohnungen in Berlin gehören *lol* ) gibt’s tatsächlich auf einer Strecke OHNE Gegenverkehr ein Überholverbot von Zweirädern.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.enge-strasse-in-kaltental-stuttgart-stellt-neues-fahrrad-ueberholverbotsschild-auf.87e254cd-601c-4ce6-a998-972362c21756.html

Die Schilder wurden angebracht, obwohl das gar nicht nötig wäre, denn auch ohne Schild dürfte dort ein Auto nach bestehender Rechtslage keinen Radfahrer überholen. Da wir aber alle so unglaublich einsichtig und rücksichtsvoll sind, musste halt beschildert werden. Übrigens sind die Schilder schon oft von rücksichtsvollen Menschen abmontiert worden…
*aua*

Dass Fahrradfahrer auch auf Fahrradwegen, die nur durch eine Bodenmarkierung oder auf Schutzstreifen unterwegs sind, mit dem vorgeschriebenen Abstand überholt werden müssen, haben viel Autofahrer leider noch nicht verinnerlicht.

Daran sind meines Erachtens die Streifen schuld. Das ist eine saublöde Erfindung. Aus dem Auto fühlt sich das so an, als gehöre mir die Fahrbahn bis zum Streifen.

Todesstreifen

Falls ein Radfahrer vor mir fährt und ich ihn nicht gefahrlos überholen kann, dann mache ich das auch nicht. Dabei übersetze ich den Fall, dass ich mir nicht ganz sicher bin, ob es gefahrlos ist, automatisch in “es ist nicht gefahrlos”. Als juristischer Laie verstehe ich es so, dass ich damit im Sinne von §1 StVO handle. Es kam dabei schon ein zwei mal vor, dass mich dann der Fahrer hinter mir nötigen wollte.

Du musst nicht "im Sinne von §1 handeln", wenn speziellere Normen vorhanden sind, denn die gehen dem §1 vor.
Woher weißt du übrigens, daß der Fahrer hinter dir dich nötigen wollte? Bei Tatvollendung könnte man das wohl erkennen, aber wie erkennt man die entsprechende Absicht?

Welcher Paragraph “overruled” denn Paragraph 1 und billigt in den von mir geschilderten Fall die Gefährdung?

Lichthupe, Hupe, dichtes Auffahren? Jemand anderes läßt sich davon evtl. beeindrucken, riskiert was … und dann passiert was … das wäre doch dann Nötigung, richtig?

Ist gefahrloses Überholen möglich, dann mache ich das natürlich.

Jeder, der spezieller ist. Im Grunde die ganze restliche StVO. Billigt das aber nicht, sondern macht im Gegenteil erst die Ahndung möglich. Ggfls. in Verbindung mit 240 StGB, Nötigung.

Lichthupe und Hupe sind, sparsam eingesetzt, als Überholzeichen zulässig. Zu oft und in Verbindung mit zu dichtem Auffahren wird Nötigung daraus.
wie wird eigentlich das zu sparsame und/oder fehlerhafte einsetzen von zitiermöglichkeiten geahndet?

*nixweiss*
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