„„Die können also (auch mit freiwillig vorhandenem Tacho!) mit 30 durch den "verkehrsberuhigten Bereich" blasen.
Können ja, dürfen
Im verkehrsberuhigten Bereich darf nur mit "Schrittgeschwindigkeit" gefahren werden.
Dazu bedarf es keinen Tachos, sondern nur gesunden Menschenverstand, um diese Geschwindigkeit ein- & abzuschätzen.
Sorry für das
deshalb
Tatsächlich bin ich da einem falschen - von mir ungeprüften - Bericht zum Opfer gefallen. Mea culpa. Danke für den korrigierenden Hinweis.
Beim Nachlesen bin ich auf folgenden ausführlichen Bericht gestoßen, wo das Tempothema beim Radeln gut beschrieben wird:
https://www.anwalt.org/fahrrad-geschwindigkeit/
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„Schrittgeschwindigkeit gilt nur in Spielstraßen
Vorsicht mit der Falschbezeichnung "Spielstraße" für einen "Verkehrberuhigten Bereich".
Der "Verkehrsberuhigte Bereich" wird durch das große rechteckige blaue Schild mit Straße und spielenden Kinden gekennzeichnet. Dort ist max. Schrittgeschwindigkeit erlaubt, Fußgänger dürfen auf der Straße laufen und Kinder dort spielen, müssen aber auch Autos durchlassen. Parken nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt und nicht pauschal am rechten Fahrbahnrand. Am Ende dieses Bereichs kommt erneut das Schild in durchgestrichener Version.
Die "Spielstraße" ist eine Straße, wo das normalgroße runde Schild "Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art verboten" steht (roter Rand um weiße Fläche), verbunden mit dem Zusatzschild mit der Aufschrift "Spielstraße". Also eine Straße, die dem Verkehr komplett entzogen wurde, ohne jedoch eine Fußgängerzone zu sein. Dort darf man nicht einmal mit dem Fahrrad fahren. In der Praxis sind solche Straßen extrem selten.
Im Sprachgebrauch wird leider oft der "Verkehrsberuhigte Bereich" fälschlicherweise als "Spielstraße" bezeichnet. Dies ist naheliegend, weil gerade spielende Kinder auf dem Schild gezeigt werden und diese Straßen oft in reinen (Neubau-)Wohnvierteln zu finden sind.
"Tempo-30-Zonen" sind wiederum etwas anderes. Hier gilt für eine größeren Bereich mehrerer Straßen ein einheitlich (gegenüber der normalen innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit von 50km/h) reduziertes Maximaltempo. Das kann mittlerweile auch als "Tempo-20-Zone" ausgeflaggt sein. Zusätzlich kann durch ein Schild am Beginn der Zone die Parkregelung vereinheitlicht sein.