Zitat von *******ina:
„
Wenn du solch ein Bild im Joy erhälst, dann solltest du es dem Support melden.
Du kannst auch eine Anzeige machen...
Und auch für die Damen gilt: §184 Abschnitt 6.
Es ist eine Straftat ungefragt Pornografische Inhalte zu versenden.
Nun hast du schon angedeutet, dass du das mal getan hast und es wurde nicht ernst genommen?
Zitat von *******800:
„Oder warum wird ein Übergriff einer Frau nicht als solchen wahrgenommen?
Wenn du solch ein Bild im Joy erhälst, dann solltest du es dem Support melden.
Du kannst auch eine Anzeige machen...
Und auch für die Damen gilt: §184 Abschnitt 6.
Es ist eine Straftat ungefragt Pornografische Inhalte zu versenden.
Nun hast du schon angedeutet, dass du das mal getan hast und es wurde nicht ernst genommen?
Ich wurde auf Snapchat und auf Facebook sexuell belästigt!
Eine Person, Frau 24, hat mir ständig solche Bilder gesendet, und mir genau geschieldert, wie sie mastrubiert.
Ich habe gesagt, sie soll das unterlassen!
Ständig neue Nachrichten! Dann habe ich eine Anzeige gemacht! Geht in der Schweiz unter Sexuelle belästigung!
Ich wurde von der Polizei nach Hause geschickt, ich solle die Person blockieren, da könne man nicht viel machen!
Ich hab dann die Bilder und das was sie geschrieben hat, auf Ihr Profil Facebook Profil kopiert! Ihre Worte, Ihre Bilder! Sie hat mich angezeigt, diese Anzeige wurde dann komischerweise bearbeitet, und ich wurde dann wegen sexueller Nötigung und Verleumdung zu einer Geldstrafe von 2000 Franken verurteilt! Ersatzweise 30 Tage Haft!
Daraufhin habe ich einen Anwalt gesucht, und der hat gegen die Polizei und Staatsanwaltschaft eine Beschwerde eingereicht! Dienstaufsichtsbeschwerde nennt man sowas!
So war das! Ist kein Einzelfall, laut Anwalt! Männer können kaum solche Straftaten anzeigen, ohne dass sie die Polizei zuerst mit einer Beschwerde Feuer unter dem Hintern machen!
Fand ich eine Unverschämtheit sondergleichen!