„„wenn Sie es heimlich tun würde, wäre es fremdgehen. (zumindest bei uns)
So definieren es wohl die meisten.
Mich interessiert, wo nun aber der eigentliche Unterschied liegt, wenn sie es doch darf, ob man(n) nun weiß, dass sie es tut und mit wem, oder ob man es nicht weiß.
Freiheit und Toleranz genehmigen "fremd" also im Prinzip.
Wieso braucht sie dann noch die extra Genehmigung, das Wissen des Mannes?
Diese Frage ist ernst gemeint, denn man liest das ja bei vielen. Geht es dabei nicht um Besitz und Kontrolle? Das ist meins und ich entscheide mit. Ich passe auf, dass es nur körperlich bleibt.
Ich mag in Sachen Logik und Konsequenz extrem sein, aber wenn man sich fremd generell erlaubt, auch einzeln, ob nun nur der fremden Haut wegen oder anderer Spielarten, und wenn man dann Zeit ohnehin nicht miteinander verbringt/ verbringen möchte, dem anderen seine Freizeit lässt, dann müsste es doch auch egal sein, wie und mit wem der andere diese Zeit verbringt, also wenn man seine Beziehung schon so offen lebt.
Nein, nicht umd Besitz und Kontrolle, sondern schlicht um das Vetorecht.
Ich habe 3. Regeln bei einer OB, mehr macht eh keinen Sinn.
1. Safer Sex!
2. Vetorecht bei der Sexpartnerwahl
3. Ehrlichkeit und Offenheit.
Warum das Vetorecht?
Weil es Frauen gibt, die mir Optisch oder Charakterlich so zuwider sind, dass ich mich ekeln würde, wenn mein Partner mit Ihnen sexuellen Kontakt hat. Dann würde ich mich automatisch aus der gemeinsamen Sexualität herausziehen. Es gibt auch Frauen, die daran Spaß haben, eine Beziehung bewusst zu zerstören. Merke ich diese Einflußnahme, lege ich auch Veto ein.
Und nein, der Partner ist nicht immer emotional in der Lage das selber zu händeln. Das habe ich auch schon erlebt, wo dann der andere Paarmann einen Riegel vorgeschoben hat, weil unsere beiden Partner sich nicht an Regel 1 gehalten haben. Da gab es die Wahl, entweder Kontaktabbruch oder Trennung der Paare und die Beiden kommen zusammen.