Zitat von *******ant:
„Bei dem, womit ich mich unwohl fühle, womit sich viele Menschen unwohl fühlen
( "Wass guckssu?! Isch mach disch Messer!" kommt als Extrem ja nicht von ungefähr vor), in dieser Situation (!) wäre irgendein Gesetz das letzte, woran ich denken/ worauf ich mich verlassen würde.
Bitte lassen wir die Beispiele, bei denen es sich erstens um eindeutige, aktive Gewaltandrohung handelt weg und es geht auch nicht um andere Taten, die ein aktives Handeln darstellen (Grabschen, Berühren, Abstechen(?), ...). Diese stellen einen ganz anderen Kontext dar. Wir sind hier in der Diskussion um "Schauen", "Ansehen", "Anstarren".( "Wass guckssu?! Isch mach disch Messer!" kommt als Extrem ja nicht von ungefähr vor), in dieser Situation (!) wäre irgendein Gesetz das letzte, woran ich denken/ worauf ich mich verlassen würde.
Mein ganz persönlicher Umgang mit bestimmten Situationen unangenehmen (für mich) angestarrt- Werdens ist mittlerweile, freundlich zu fragen:
"Entschuldigung? Wenn Sie damit fertig sind, mich anzusehen (!):
Sagen Sie bitte kurz Bescheid?"
Wirkt immer, egal bei welcher Motivation
(unabsichtlich oder übergriffig/ sexuell motiviert). :-)
"Entschuldigung? Wenn Sie damit fertig sind, mich anzusehen (!):
Sagen Sie bitte kurz Bescheid?"
Wirkt immer, egal bei welcher Motivation
(unabsichtlich oder übergriffig/ sexuell motiviert). :-)
So was, stelle ich mir persönlich als geeignete Reaktion, auf eine für mich (subjektiv) unangenehme Situation vor. Und kein (generelles) Verbot für andere mich anzusehen. Denn damit gebe ich dem anderen wenigstens die Gelegenheit, die Situation eventuell richtigzustellen, falls er/sie mich doch nicht angestarrt hat, wie ich es angenommen/gefühlt habe.