„200 auf der Autobahn? Da bin ich mir der Risiken bewusst - es sind aber ggf. unbeteiligte Dritte involviert. Da bin ich für ein Tempolimit.
Mir ist es wichtig, dass ich meine Risiken selbst einschätzen kann und bewusst eingehe sowie dass ich keine unbeteiligten Dritten gefährde..
Vielen Dank.
In diesen zwei Zitaten steckt für uns nämlich ein Widerspruch, der uns sehr wichtig erscheint.
Wenn man auf einer leeren, 3 oder 4 spurigen Autobahn kerzengerade - die A 9 beispielsweise von München nach Berlin auf weiten Strecken - 200 fahren kann ohne dass Dritte dadurch gefährdet wären,
wieso soll es dann trotzdem verboten werden, wenn gleichzeitig im nächsten Satz die Anforderung an eine selbst getroffene Risikoabschätzung besteht?
Natürlich unter der Berücksichtigung von Dritten?
Diese Abschätzung zum Schutz von Dritten kann doch auch jemand vornehmen, der Nachts mal zügig von München nach Berlin muss?
Das soll kein persönlicher Vorwurf sein, eher im Gegenteil, wir freuen uns über das Beispiel.
Denn kann es sein, dass wir zwar unsere eigenen Risiken gerne nach unseren eigenen Kriterien selbstständig managen würden, aber sehr schnell dabei sind, das anderen zu verbieten oder abzusprechen?
Vor allem in Bereichen, die uns gar nicht betreffen?
Wie sieht es denn dann mit dem Schutz der Freiheit der anderen aus, sich ihre Risiken selber einstufen und bewerten zu dürfen?
Und wie lange dauert es dann, bis irgendeines dieser Verbote für andere auch uns betrifft und einschränkt?
Tom & Zarah
Der Widerspruch ist mir auch aufgefallen. Denn eigentlich sagt §1 der StVO bereits alles, was notwendig ist.
Und der Radfahrer auf der Landstraße ist bei Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung des Autofahrers deutlich mehr gefährdet als ein anderer Autofahrer auf der Autobahn, wenn jemand mit 200 kommt (Geisterfahrer mal ausgenommen).
In den 70ern hatten wir bei deutlich geringerem Verkehrsaufkommen und langsameren Autos 7x so viele Verkehrstote wie heute. Tatsächlich sind die Landstraßen die Orte mit den meisten Verkehrstoten, nicht die Autobahnen. Der Begegnungsverkehr ist dabei nämlich das riskante. Selbst zwei Autos, die sich in der Stadt bei 50 km/h frontal treffen, können Tote zur Folge haben.
Natürlich kann man die Gefährlichkeit des Straßenverkehrs auch durch eine Temporeduzierung weiter verringern. Aber diese Logik hört erst bei einer Geschwindigkeit von 0 km/h auf. Keine Zahl darüber ist eine nobelpreisverdächtige Idee.
Ich frage mich manchmal, wie man Zug- oder gar Schiffsverkehr zulassen kann, wo die Bremswege mehrere Kilometer lang sein können. Oder wie laut der Aufschrei der Radfahrer künftig sein wird, wenn man wegen der stetig zunehmenden Fahrradfahrerdichte anfängt, verstärkt auf Einhaltung der Verkehrsvorschriften auch für Fahrzeuge ohne Nummernschild zu pochen, dies auch verstärkt überwacht und kostenpflichtig verwarnt. In vielen (Groß-)Städten herrscht da reinste Anarchie, was in früheren Einzelfällen übersehen werden konnte, aber heute nicht mehr.
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Weg vom Straßenverkehr zum sexuellen Verkehr:
Wir haben bestimmte risikoreduzierende Maßnahmen. Mit am wichtigsten finden wir die richtige Auswahl der beteiligten Personen, denn nicht jeder trägt das gleiche Risiko mit sich im Gepäck herum. Deshalb wollen wir die Personen erst kennenlernen, wollen wissen, wie er tickt und wie er sich verhält, bevor wir sexuell loslegen wollen. Denn, traue ich dem anderen nicht, will ich auch keinen Sex mit ihm.
Bei Zufallsbegegnungen in Clubs geht das natürlich nicht, weshalb wir uns da anders verhalten.