Thematisierst oder Personifizierst du hier? Was ich im Nofall mache und erlebt habe, habe ich schon mehrmals erklärt.
§ 323c StGB verpflichtet jeden zur Ersten Hilfe. Hilfe ist dann erforderlich, wenn der Verletzte oder Erkrankte ohne sie weiter einer gesundheitsbedrohlichen Gefahr ausgesetzt ist und der potenzielle Ersthelfer die Gelegenheit hat, die Gefahr abzuwenden.
Grundregel 1: Erste Hilfe leisten ist eine gesetzliche, moralische und gesellschaftliche Pflicht. Grundregel 2: Die Hilfeleistung muss nach bestem Wissen, Gewissen und Fähigkeiten erfolgen. Grundregel 3: Der Ersthelfer darf sich im Rahmen der Hilfeleistung nicht selbst in Gefahr bringen.
Wann kommt eine Haftung infrage?
Ersthelfer sind im Rahmen der Ersten Hilfe vor straf- und zivilrechtlichen Folgen geschützt.
Mit sehr wenigen Ausnahmen gilt:
Ersthelfer können im Falle einer Hilfeleistung auch bei „schlechter“ Erster Hilfe oder falsch ausgeführten Maßnahmen im Regelfall NICHT belangt werden.
Es wird von einem Ersthelfer keine sichere Beherrschung der Maßnahmen und keine absolut korrekte Ausführung erwartet.
Es wird allerdings erwartet, dass der Ersthelfer – auch ohne jegliches medizinisches Fachwissen – mit gesundem Menschenverstand handelt und naheliegende Überlegungen anstellt.
Eine Haftung für Ersthelfer kommt nur dann infrage, wenn
grobe Fahrlässigkeit oder
Vorsatz
bei einer Schädigung vorliegt.
Die grobe Fahrlässigkeit liegt dann vor, wenn man die notwendige Sorgfalt in besonderem Maße außer Acht gelassen und einfachste, naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden. Beispiel: eine Unfallstelle wird durch den Ersthelfer nicht abgesichert, es kommt zum Folgeunfall.
Vorsatz liegt dann vor, wenn eine nicht zu rechtfertigende Schädigung wissentlich und willentlich herbeigeführt oder billigend in Kauf genommen wird – sprich: eine Schädigung wird bewusst herbeigeführt. Beispiel: der Ersthelfer schlägt einem Bewusstlosen mehrfach mit der Faust ins Gesicht, um ihn aufzuwecken – es kommt zu weiteren Verletzungen.
Das bloße Fehlen von Wissen oder Routine fällt nicht darunter.
Reicht dir das?
Manchmal meine ich, ich müsste hier Usern geistige erste Hilfe verabreichen.