Zitat von *******aAND:
„Und durchaus kann ich Frauen verstehen, welche sich durch jüngste Gesetze wie dem Selbstbestimmungsgesetz schlichtweg verarscht fühlen.
Ich verstehe das keineswegs. Gegenüber dem bisherigen Gesetz entfällt die Begutachtungspflicht, und es ändert sich das Verfahren.
Auf Antrag einer Person mit TS beauftragt das Amtsgericht zwei forensische Gutachter, die drei Fragen beantworten sollen:
1. Steht die Person unter dem Zwang im anderen Geschlecht zu leben.
2. Besteht dieser Zwang schon einige Jahre.
3. Wird dich dieser Zwang nicht mehr ändern.
Alle diese Fragen klärt der Gutachter im Gespräch mit der Antragssteller:In. Es gibt dafür keinen Test, sondern nur die Aussagen der Antragssteller:in. Das kann in zwei einstündigen Terminen abgeklärt werden, bei bestimmten Gutachtern, ich sage jetzt provokativ bei denen die aus fachlichen oder menschlichen Gründen ihre Sprechstunde nicht voll kriegen, kann das auch anderthalb Jahre dauern. Den der/die zu Begutachtende ist dem Gutachter ausgeliefert. Die Kosten der Begutachtung, ab 1200€, im Schnitt dürften es 2500 sein, trägt die Antragsteller:in.
Es gibt da Horrorgeschichten. Die würde ich einer Unbekannten aus dem Internet auch nicht glauben. Ich glaub die aber den realen Menschen, die mir das erzählt haben. Und u.a. meiner Thearapeutin, die manche der betreffenden Gutachter kennt.
Das fällt weg. Nur das fällt weg. Was ist der qualitative Unterschied zwischen einem Verfahren das Gutachten braucht, die nach Aussage der Antragssteller:in erstellt werden, und einem Verfahren das der Antragssteller:in gleich glaubt? Wieso werden Frauen verarscht, weil ein paar wenigen Menschen Zeit, hohe Kosten und je nach Fall schlimme Erlebnisse erspart werden?
Alles andere was zu dem Thema verbreitet wird ist die echte Verarsche, ein Haufen aufgebauschte Sensationen, um mehr Einschaltquote, mehr verkaufte Zeitungen, mehr Clicks zu bekommen.