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„In der Schweiz ziemlich riskant. Für mich ist es das Risiko nicht wert. 5000 Franken Geldbusse plus Eintrag im Strafregister, da ist mir das Risiko dann einfach zu gross.
Denn anders als in Deutschland ist in der Schweiz bereits der sexuelle Wortlaut Strafbestand der sexuellen Belästigung. Wenn ich jemandem schreibe: "Ich würde dich jetzt gerne zwischen den Beinen berühren", dann ist das eine sexuelle Belästigung! Geldstrafe zwischen 500 und 3000 Franken, je nach Einkommen.
Dazu kommen Gerichtskosten und ein Bussgeld von ca. 1500 - 2000 Franken.
Denn schreibe ich solche Dinge, und ich werde gemeldet und dann von inkompetenten Moderatoren gebannt, habe ich keinen Zugang mehr zum Chatverlauf und kann nicht wirklich beweisen, dass dieser Satz in einem erotischen Kontext geschrieben wurde. Mir droht somit eine Verurteilung mit einer Geldstrafe bis 3000 Franken und Verfahrenskosten von 2000 Franken.
Wenn man dann bei Bewerbungsgesprächen einen Leumund vorweisen muss, sieht eine Vorstrafe wegen sexueller Belästigung alles andere als gut aus. Kenne da Geschichten aus meiner Zeit als Rechtshilfe bei einem Anwalt, da stehen einem die Haare zu Berge.
Und ja, es gibt Frauen, die solche Texte aus dem Kontext reissen und es für eine Anzeige missbrauchen. Das passiert weit öfter, als man denkt.
Auch sollte man wissen, selbst wenn die Frau in den U.S.A lebt, für den Schweizer gilt immer das Schweizer Strafrecht, er wird danach verurteilt. Selbst wenn eine Anzeige in den U.S.A eingehen sollte. Denn zuständig ist immer die Strafverfolgungsbehörde und die Gerichte, in welchen das Verbrechen verübt wurde. Heisst hier, wo man den Text verfasst hat.
Schreibe ich den Text in Zürich, landet das ganze bei der Staatsanwaltschaft in Zürich, auch wenn die Person, die den Text liest, in Miami wohnt.
Auch stellt die Staatsanwaltschaft in der Schweiz solche Verfahren nicht ein, wegen fehlendem öffentlichem Interesse, Wie in vielen anderen Ländern. Denn die Schweiz kennt im Strafrecht keine Privatklage. Nur die Nebenklage ist dem Strafrecht der Schweiz ein Begriff. In der Schweiz kenne ich Fälle, in denen Männer schon wegen Sätzen wie «ich greife dir an die Brust» verurteilt wurden.
Denn wie gesagt, hat man nicht den gesamten Chatverlauf, ist der Satz für sich alleinstehend strafbar. Und Gerichte sind allein dem Gesetz verpflichtet, sprich sind Gerichte der Meinung, der Chatverlauf war ganz anders, als der Mann das schildert, und man kann nicht das Gegenteil beweisen, kassiert man eine Strafe.
Daher rate ich jedem Schweizer ab, sich auf solche Geschichten einzulassen. Viel zu riskant.
Denn anders als in Deutschland ist in der Schweiz bereits der sexuelle Wortlaut Strafbestand der sexuellen Belästigung. Wenn ich jemandem schreibe: "Ich würde dich jetzt gerne zwischen den Beinen berühren", dann ist das eine sexuelle Belästigung! Geldstrafe zwischen 500 und 3000 Franken, je nach Einkommen.
Dazu kommen Gerichtskosten und ein Bussgeld von ca. 1500 - 2000 Franken.
Denn schreibe ich solche Dinge, und ich werde gemeldet und dann von inkompetenten Moderatoren gebannt, habe ich keinen Zugang mehr zum Chatverlauf und kann nicht wirklich beweisen, dass dieser Satz in einem erotischen Kontext geschrieben wurde. Mir droht somit eine Verurteilung mit einer Geldstrafe bis 3000 Franken und Verfahrenskosten von 2000 Franken.
Wenn man dann bei Bewerbungsgesprächen einen Leumund vorweisen muss, sieht eine Vorstrafe wegen sexueller Belästigung alles andere als gut aus. Kenne da Geschichten aus meiner Zeit als Rechtshilfe bei einem Anwalt, da stehen einem die Haare zu Berge.
Und ja, es gibt Frauen, die solche Texte aus dem Kontext reissen und es für eine Anzeige missbrauchen. Das passiert weit öfter, als man denkt.
Auch sollte man wissen, selbst wenn die Frau in den U.S.A lebt, für den Schweizer gilt immer das Schweizer Strafrecht, er wird danach verurteilt. Selbst wenn eine Anzeige in den U.S.A eingehen sollte. Denn zuständig ist immer die Strafverfolgungsbehörde und die Gerichte, in welchen das Verbrechen verübt wurde. Heisst hier, wo man den Text verfasst hat.
Schreibe ich den Text in Zürich, landet das ganze bei der Staatsanwaltschaft in Zürich, auch wenn die Person, die den Text liest, in Miami wohnt.
Auch stellt die Staatsanwaltschaft in der Schweiz solche Verfahren nicht ein, wegen fehlendem öffentlichem Interesse, Wie in vielen anderen Ländern. Denn die Schweiz kennt im Strafrecht keine Privatklage. Nur die Nebenklage ist dem Strafrecht der Schweiz ein Begriff. In der Schweiz kenne ich Fälle, in denen Männer schon wegen Sätzen wie «ich greife dir an die Brust» verurteilt wurden.
Denn wie gesagt, hat man nicht den gesamten Chatverlauf, ist der Satz für sich alleinstehend strafbar. Und Gerichte sind allein dem Gesetz verpflichtet, sprich sind Gerichte der Meinung, der Chatverlauf war ganz anders, als der Mann das schildert, und man kann nicht das Gegenteil beweisen, kassiert man eine Strafe.
Daher rate ich jedem Schweizer ab, sich auf solche Geschichten einzulassen. Viel zu riskant.
Mit Verlaub, aber da ist das Schweizer Recht wirklich sehr weit in der "UN"-Moderne, sprich sehr weit von der Moderne entfernt.
So sehr ich die Schweiz schätze, aber so einiges wäre modernisierungbedürftig.